Betreff
Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Bühl,
Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/266/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“ (Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“) mit Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. August 2015.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ beschlossen und in seiner Sitzung am 29. Juli 2015 die Entwurfsoffenlage gebilligt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung auch die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Hierfür wurden die Erhaltungssatzung vom 06. Juli 2015 um die Häuser Eisenbahnstraße Nrn. 29, 31, 33, 35 und 37 ergänzt, mit Stand vom 6. August 2015. Vom 14. September 2015 bis 14. Oktober 2015 lag der Entwurf für die Öffentlichkeit offen. Hierzu wurde von der Öffentlichkeit eine Anregung eingereicht, welche als Anlage 1 dieser Vorlage mit einer Stellungnahme der Verwaltung beigefügt ist. Änderungen haben sich durch die Anregungen nicht ergeben.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“ (Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“) mit Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. August 2015 zu beschließen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: