Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1
BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“
(Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“) mit
Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. August 2015.
I. Sachverhalt:
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 die Aufstellung der
Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“ beschlossen und in seiner Sitzung
am 29. Juli 2015 die Entwurfsoffenlage gebilligt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung
auch die Erweiterung des Geltungsbereiches beschlossen. Hierfür wurden die
Erhaltungssatzung vom 06. Juli 2015 um die Häuser Eisenbahnstraße Nrn. 29, 31,
33, 35 und 37 ergänzt, mit Stand vom 6. August 2015. Vom 14. September 2015 bis
14. Oktober 2015 lag der Entwurf für die Öffentlichkeit offen. Hierzu wurde von
der Öffentlichkeit eine Anregung eingereicht, welche als Anlage 1 dieser
Vorlage mit einer Stellungnahme der Verwaltung beigefügt ist. Änderungen haben
sich durch die Anregungen nicht ergeben.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“ (Erhaltungssatzung „Westliche Eisenbahnstraße“) mit Abgrenzungsplan und Begründung vom 06. August 2015 zu beschließen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: