II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt eine
interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Genehmigung der
Rechtsaufsicht zu unterzeichnen.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, zur
Konkretisierung des Projektes die notwendigen Planungen, Ausschreibungen,
Genehmigungsverfahren zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung
vorzulegen.
I. Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 17.06.2015 einstimmig befürwortet, eine
interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden für den gemeinsamen
Ausbau einer Breitbandversorgung anzustreben. Die Verwaltung wurde beauftragt
entsprechende Gespräche und Vertragsverhandlungen zu führen.
In der Zwischenzeit wurden die Gespräche und Verhandlungen mit den
Gemeinden Ottersweier, Rheinmünster, Lichtenau, Lauf und Sasbach so vertieft,
dass ein einvernehmlicher Vertragsentwurf zu einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung steht.
Des Weiteren ist die Planung für ein mögliches Netz so vorangeschritten,
dass eine mündliche Genehmigung der Landesanstalt für Kommunikation (LfK)
vorliegt. Mit dem Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) wurden die möglichen
Zuschussmodalitäten im Rahmen der „Breitband-Offensive 4.0“ abgestimmt.
Am 12.11.2015 wurde in einer nicht-öffentlichen
Informationsveranstaltung allen Entscheidungsträgern der interessierten
Kommunen der aktuelle Stand des Projektes vermittelt.
Wichtigste Regelungen der Vereinbarung:
Die Gemeinschaft vereinbart ein gemeinsames Breitbandnetz aufzubauen und
dieses, nach einem Vergabeverfahren, an einen gemeinsamen Netzbetreiber zu
verpachten.
Jede Kommune trägt die Kosten für die Planung, Bau, Anmietung etc. auf
ihrer jeweiligen Gemarkung selbst. Das Netz bleibt im Eigentum der jeweiligen
Kommune.
Gemeinsame Kosten, wie z. B. Rechts- und Steuerberatung, Ingenieur- bzw.
planerische Leistungen werden jeweils zu gleichen Teilen auf die beteiligten
Kommunen verteilt.
Die vorgeschlagene Vereinbarung lässt den Einstieg weiterer Kommunen
oder Landkreise zu, damit zukünftige Fortschreitungen flexibel möglich sind.
Entsprechende Vereinbarungen und Kostenregelungen müssen hierzu bei Bedarf
getroffen werden.
Bei einem vorzeitigen Ausstieg einer Kommune ist diese verpflichtet, zur
Aufrechterhaltung der eingegangenen Vertragsverpflichtungen der anderen
Kommunen entsprechende Leitungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
...
- 2 -
Die Gemeinde Ottersweier übernimmt die Projektkoordinierung und die
Vergabestelle in der Interkommunalen Zusammenarbeit. Die Stadt Bühl übernimmt
federführend das Fördermittelmanagement.
Ein finanzieller Ausgleich für die Leistungen der Kommunen untereinander
findet nicht statt.
Zur weiteren Konkretisierung der Planungen und des
Genehmigungsverfahrens des Projektes, schlägt die Verwaltung vor, die
notwendigen Schritte einzuleiten bzw. zu erarbeiten.
Der Gemeinderat wird ständig über die weiteren Ergebnisse informiert. Zu
treffende Entscheidungen werden dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, dass die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbindlich unter dem Vorbehalt der
Genehmigung der Rechtsaufsicht eingegangen wird.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: