Betreff
Breitbandversorgung Bühl
Vorlage
VO/270/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

a)        Der Gemeinderat beschließt eine interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Genehmigung der Rechtsaufsicht zu unterzeichnen.

 

b)        Die Verwaltung wird beauftragt, zur Konkretisierung des Projektes die notwendigen Planungen, Ausschreibungen, Genehmigungsverfahren zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat am 17.06.2015 einstimmig befürwortet, eine interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden für den gemeinsamen Ausbau einer Breitbandversorgung anzustreben. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Gespräche und Vertragsverhandlungen zu führen.

In der Zwischenzeit wurden die Gespräche und Verhandlungen mit den Gemeinden Ottersweier, Rheinmünster, Lichtenau, Lauf und Sasbach so vertieft, dass ein einvernehmlicher Vertragsentwurf zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung steht.

Des Weiteren ist die Planung für ein mögliches Netz so vorangeschritten, dass eine mündliche Genehmigung der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) vorliegt. Mit dem Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) wurden die möglichen Zuschussmodalitäten im Rahmen der „Breitband-Offensive 4.0“ abgestimmt.

Am 12.11.2015 wurde in einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung allen Entscheidungsträgern der interessierten Kommunen der aktuelle Stand des Projektes vermittelt.

Wichtigste Regelungen der Vereinbarung:

Die Gemeinschaft vereinbart ein gemeinsames Breitbandnetz aufzubauen und dieses, nach einem Vergabeverfahren, an einen gemeinsamen Netzbetreiber zu verpachten.

Jede Kommune trägt die Kosten für die Planung, Bau, Anmietung etc. auf ihrer jeweiligen Gemarkung selbst. Das Netz bleibt im Eigentum der jeweiligen Kommune.

Gemeinsame Kosten, wie z. B. Rechts- und Steuerberatung, Ingenieur- bzw. planerische Leistungen werden jeweils zu gleichen Teilen auf die beteiligten Kommunen verteilt.

Die vorgeschlagene Vereinbarung lässt den Einstieg weiterer Kommunen oder Landkreise zu, damit zukünftige Fortschreitungen flexibel möglich sind. Entsprechende Vereinbarungen und Kostenregelungen müssen hierzu bei Bedarf getroffen werden.

Bei einem vorzeitigen Ausstieg einer Kommune ist diese verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der eingegangenen Vertragsverpflichtungen der anderen Kommunen entsprechende Leitungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

...

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Die Gemeinde Ottersweier übernimmt die Projektkoordinierung und die Vergabestelle in der Interkommunalen Zusammenarbeit. Die Stadt Bühl übernimmt federführend das Fördermittelmanagement.

Ein finanzieller Ausgleich für die Leistungen der Kommunen untereinander findet nicht statt.

 

Zur weiteren Konkretisierung der Planungen und des Genehmigungsverfahrens des Projektes, schlägt die Verwaltung vor, die notwendigen Schritte einzuleiten bzw. zu erarbeiten.

Der Gemeinderat wird ständig über die weiteren Ergebnisse informiert. Zu treffende Entscheidungen werden dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbindlich unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Rechtsaufsicht eingegangen wird.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: