II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2015.
I. Sachverhalt:
Die
Verwaltung hat in der Gemeinderatssitzung vom 28. Oktober 2015 den Entwurf des
Nachtragshaushaltsplans 2015 eingebracht. Bereits in der Sitzung vom
23.09.2015 hat der Oberbürgermeister den 2. Finanzbericht 2015 erstattet und erläutert,
dass aufgrund eines starken Rückgangs beim Gewerbesteueraufkommen ein
Nachtragshaushalt aufzustellen ist.
Zur Abdeckung der voraussichtlich
entstehenden Lücke bei den Finanzmitteln wurden zunächst Haushaltssperren
verhängt, die nun größtenteils als endgültige Kürzungen bei zahlreichen
Positionen sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Investitionsbereich des
Finanzhaushalts in den Nachtragshaushalt aufgenommen wurden.
Insgesamt kann der Rückgang bei der
Gewerbesteuer von netto rd. 5,5 Mio. € (Gewerbesteuer abzüglich
Umlage) mit Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 0,5 Mio. € sowie
der Verschiebung von Investitionen auf einen späteren Zeitpunkt mit etwa 1,4
Mio. € nur teilweise kompensiert werden. Gegenüber dem Einbringungsentwurf kann
durch die Auflösung einer aus den Steuermehreinnahmen des Jahres 2013
gebildeten Rückstellung der diesjährige Aufwand für FAG-Umlage und Kreisumlage
außerdem um 936 T€ gesenkt werden. Die Bildung der Rückstellung in 2013 sowie
ihre Auflösung (Inanspruchnahme) wurden mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe
bereits abgestimmt.
Die danach immer noch bestehende Lücke
bei den Finanzierungsmitteln soll durch eine Kreditaufnahme über 2,4 Mio. €
gedeckt werden. Die entsprechende Kreditermächtigung ist in den Nachtragsentwurf
aufgenommen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: