Betreff
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2015
Vorlage
VO/271/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Nachtragshaus­halts­satzung 2015.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der Gemeinderatssitzung vom 28. Oktober 2015 den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2015 einge­bracht. Bereits in der Sitzung vom 23.09.2015 hat der Oberbürgermeister den 2. Finanzbericht 2015 erstattet und erläutert, dass aufgrund eines starken Rückgangs beim Gewerbesteueraufkommen ein Nachtragshaushalt aufzustellen ist.

 

          Zur Abdeckung der voraussichtlich entstehenden Lücke bei den Finanzmitteln wurden zunächst Haushaltssperren verhängt, die nun größtenteils als endgültige Kürzungen bei zahlreichen Positionen sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Investitionsbereich des Finanzhaushalts in den Nachtragshaushalt aufgenommen wurden.

 

          Insgesamt kann der Rückgang bei der Gewerbesteuer von netto rd. 5,5 Mio. € (Gewerbesteuer abzüglich Umlage) mit Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 0,5 Mio. € sowie der Verschiebung von Investitionen auf einen späteren Zeitpunkt mit etwa 1,4 Mio. € nur teilweise kompensiert werden. Gegenüber dem Einbringungsentwurf kann durch die Auflösung einer aus den Steuermehreinnahmen des Jahres 2013 gebildeten Rückstellung der diesjährige Aufwand für FAG-Umlage und Kreisumlage außerdem um 936 T€ gesenkt werden. Die Bildung der Rückstellung in 2013 sowie ihre Auflösung (Inanspruchnahme) wurden mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe bereits abgestimmt.

 

          Die danach immer noch bestehende Lücke bei den Finanzierungsmitteln soll durch eine Kreditaufnahme über 2,4 Mio. € gedeckt werden. Die entsprechende Kreditermächtigung ist in den Nachtragsentwurf aufgenommen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: