Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit in der Flüchtlingsarbeit zwischen der Gemeinde Bühlertal und der Stadt Bühl
Vorlage
VO/275/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Stelle eines/einer Flüchtlingsbeauftragte/n in Kooperation mit der Gemeinde Bühlertal in Vollzeit für die Dauer von zunächst drei Jahren einzurichten und beauftragt die Verwaltung, die Integrations- und Flüchtlingsarbeit im Rahmen des Förderprogramms VwV Integration umzusetzen. Der ungedeckte Personalkostenaufwand wird zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal zu gleichen Anteilen finanziert (= Grundsatzbeschluss).

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Versorgung und Integration von Asylsuchenden stellt die Kommunen angesichts der stetig steigenden Zahlen vor neue Herausforderungen. Gemeinsame Solidarität ist gefordert, denn die zu lösenden Aufgaben und Angelegenheiten enden weder an Stadt- noch an Gemeindegrenzen. Da sich die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bühlertal bereits in anderen Themenfeldern bewährt hat, sollen nun auch in der Flüchtlingsarbeit Synergien geschaffen und interkommunal zusammengearbeitet werden.

 

Das Ministerium für Integration sowie der Städtetag Baden-Württemberg haben im Zusammenhang mit dem stark ansteigenden Zustrom von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass die zusätzliche Förderung von Stellen für Flüchtlingsbeauftragte möglich ist. Hierbei wird besonders darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Beantragung mehrerer Kommunen möglich ist und die bereits bestehende Förderung einer Integrationsbeauftragten einer Antragsstellung nicht entgegensteht. Die voraussichtlichen Personalkosten in Höhe von 60.000 € werden durch eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40 000 € im ersten Jahr, 35 000 € im zweiten Jahr und 30 000 € im dritten Jahr übernommen. Den Restbetrag teilen sich die beteiligten Kommunen zu gleichen Teilen.

 

Anträge für das Förderjahr 2016 konnten dazu bis zum 30. September 2015 gestellt werden.

Die Stadt Bühl hat in Absprache mit der Gemeinde Bühlertal aufgrund der Frist bereits einen Antrag auf die Gewährung einer „Förderung zur Stärkung der kommunalen Strukturen“ gestellt. Ziel der Förderung ist es, die Stelle eines oder einer Flüchtlingsbeauftragten als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle in Kooperation mit der Integrationsbeauftragten zu implementieren, um kommunale Strukturen für die Begleitung der Flüchtlinge zu unterstützen.

 

Folgende Aufgabenschwerpunkte sind derzeit vorgesehen:
 

-        Koordinierung von (Sach-)Spenden

-        Begleitung und Schulung der Unterstützerkreise

-        Versorgung von Kindern mit Kita- und Schulplätzen sowie die Koordinierung von Kita- und Schulangelegenheiten

-        Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bürgerinformation

-        Durchführung notwendiger Projekte vor Ort

-        Aufbau von Kooperationen und Netzwerkarbeit

-        Wohnraumbeschaffung
 

Die Stellenanteile der Vollzeitstelle werden zur Hälfte auf die beiden Kommunen verteilt.

 

In Absprache mit der Gemeinde Bühlertal ist vorgesehen, die Stelle bei der Stadt Bühl mit einer Vertragsbefristung anzusiedeln. Die Projektförderung läuft über drei Jahre. Die Aufgabenschwerpunkte und die arbeitsrechtlichen Vorgaben werden in einer Kooperationsvereinbarung näher bestimmt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: