II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Stelle
eines/einer Flüchtlingsbeauftragte/n in Kooperation mit der Gemeinde Bühlertal
in Vollzeit für die Dauer von zunächst drei Jahren einzurichten und beauftragt
die Verwaltung, die Integrations- und Flüchtlingsarbeit im Rahmen des
Förderprogramms VwV Integration umzusetzen. Der ungedeckte
Personalkostenaufwand wird zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal
zu gleichen Anteilen finanziert (= Grundsatzbeschluss).
I.
Sachverhalt:
Die Versorgung und
Integration von Asylsuchenden stellt die Kommunen angesichts der stetig
steigenden Zahlen vor neue Herausforderungen. Gemeinsame Solidarität ist
gefordert, denn die zu lösenden Aufgaben und Angelegenheiten enden weder an
Stadt- noch an Gemeindegrenzen. Da sich die Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Bühlertal bereits in anderen Themenfeldern bewährt hat, sollen nun auch in der
Flüchtlingsarbeit Synergien geschaffen und interkommunal zusammengearbeitet
werden.
Das Ministerium
für Integration sowie der Städtetag Baden-Württemberg haben im Zusammenhang mit
dem stark ansteigenden Zustrom von Flüchtlingen darauf hingewiesen, dass die
zusätzliche Förderung von Stellen für Flüchtlingsbeauftragte möglich ist.
Hierbei wird besonders darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Beantragung
mehrerer Kommunen möglich ist und die bereits bestehende Förderung einer
Integrationsbeauftragten einer Antragsstellung nicht entgegensteht. Die
voraussichtlichen Personalkosten in Höhe von 60.000 € werden durch eine Festbetragsfinanzierung
in Höhe von 40 000 € im ersten Jahr, 35 000 € im zweiten Jahr und 30 000 € im
dritten Jahr übernommen. Den Restbetrag teilen sich die beteiligten Kommunen zu
gleichen Teilen.
Anträge für das Förderjahr 2016 konnten dazu
bis zum 30. September 2015 gestellt werden.
Die Stadt Bühl hat in Absprache mit der
Gemeinde Bühlertal aufgrund der Frist bereits einen Antrag auf die Gewährung
einer „Förderung zur Stärkung der kommunalen Strukturen“ gestellt. Ziel der
Förderung ist es, die Stelle eines oder einer Flüchtlingsbeauftragten als
zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle in Kooperation mit der
Integrationsbeauftragten zu implementieren, um kommunale Strukturen für die
Begleitung der Flüchtlinge zu unterstützen.
Folgende Aufgabenschwerpunkte sind derzeit vorgesehen:
-
Koordinierung von (Sach-)Spenden
-
Begleitung und Schulung der Unterstützerkreise
-
Versorgung von Kindern mit Kita- und Schulplätzen
sowie die Koordinierung von Kita- und Schulangelegenheiten
-
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Bürgerinformation
-
Durchführung notwendiger Projekte vor Ort
-
Aufbau von Kooperationen und Netzwerkarbeit
-
Wohnraumbeschaffung
Die Stellenanteile der Vollzeitstelle werden zur Hälfte auf die beiden
Kommunen verteilt.
In Absprache mit der Gemeinde Bühlertal ist vorgesehen, die Stelle bei
der Stadt Bühl mit einer Vertragsbefristung anzusiedeln. Die Projektförderung
läuft über drei Jahre. Die Aufgabenschwerpunkte und die arbeitsrechtlichen
Vorgaben werden in einer Kooperationsvereinbarung näher bestimmt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: