II.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Projekts Baden-Airpark unter den oben genannten Bedingungen zu und ermächtigt die Verwaltung als Vertreter in den beschlussfassenden Gremien der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH und des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen, die entsprechenden Erklärungen zum Abschluss der Fortführungsvereinbarung (vgl. Anlage 1), zu der Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast und bei den Bebauungsplankosten (vgl. Anlagen 2 und 3) sowie zur Aufstellung eines Investitionsförderprogramms wie im Sachverhalt beschrieben abzugeben.
2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen der Vereinbarungen nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können.
I.
Sachverhalt:
1.
Einleitung
Mit der Konversion Söllingen Anfang der
90iger Jahre eröffnete sich für die Region die Chance, den ehemaligen
kanadischen Militärflughafen Söllingen in einen Gewerbepark mit
Regionalflughafen umzuwandeln, den heutigen Baden-Airpark mit dem Flughafen
Karlsruhe/Baden-Baden.
a)
Flughafen
Karlsruhe/Baden-Baden
Der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden hat sich als dritter
Verkehrsflughafen in Baden-Württemberg international etabliert. Mit zurzeit
rund 1 Mio. Passagieren liegt er auf Rang 17 der Verkehrsflughäfen in
Deutschland. Neben den üblichen Charterdestinationen
rund ums Mittelmeer werden innerdeutsch Linienflüge nach Berlin und Hamburg
angeboten. Zusätzlich kommen weitere Linienverbindungen in europäische Städte
wie z. B. Rom, Barcelona und London. Seit Ende Juni gibt es die Linie der
Turkish Airlines nach Istanbul, wo zahlreiche Weiterverbindungsmöglichkeiten
insbesondere in den asiatischen Raum bestehen. Das Einzugsgebiet umfasst in
einem Umkreis von einer Stunde Autofahrt 5 Mio. Menschen, die den Baden-Airpark
nutzen können.
b)
Gewerbepark
Baden-Airpark
Der Baden-Airpark umfasst ein Gewerbegebiet
mit rund 100 ha Netto-Gewerbefläche. Es haben sich mittlerweile rund 140 Firmen
angesiedelt mit rd. 2.500 Arbeitsplätzen. Ein erheblicher Teil (ca. 50 %) der
zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen sind aktuell noch nicht dauerhaft
vermarktet. Die Zielsetzung besteht nach wie vor darin, insgesamt bis zu 5.000
Arbeitsplätze auf dem Baden-Airpark zu schaffen.
c)
Baden-Airpark
GmbH/Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Baden-Airpark GmbH ist die
Betreibergesellschaft für den Baden-Airpark. Gesellschafter sind die Flughafen
Stuttgart GmbH mit 65,83 % und die Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH
mit 34,17 %. In der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH sind die
Kommunen (Städte Karlsruhe, Baden-Baden, Rheinau und Bühl, die Landkreise
Karlsruhe und Rastatt und die Belegenheitsgemeinden Rheinmünster und
Hügelsheim) Gesellschafterinnen.
d)
Zweckverband
Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen
(Zweckverband)
Der Zweckverband ist der
öffentlich-rechtliche Zusammenschluss der regionalen Kommunen (Städte
Karlsruhe, Baden-Baden, Ettlingen und Bühl, die Landkreise Karlsruhe und
Rastatt, die Belegenheitsgemeinden Rheinmünster und Hügelsheim und seit 2010
die Gemeinde Sinzheim). Seine wesentlichen Aufgaben sind die Wahrnehmung des
Planungsrechts sowie der Ver- und Entsorgung für den Baden-Airpark.
Zudem hat der Zweckverband die in den
Anfangsjahren gewährten Finanzhilfen für die Konversion, insbesondere 10,6 Mio.
Euro regionale Investitionszuschussmittel, verwaltet. Der Zweckverband
finanziert sich aus dem Grund- und Gewerbesteueraufkommen aus dem
Baden-Airpark, das von den Belegenheitsgemeinden an den Zweckverband abzuführen
ist. Das Gesamtsteueraufkommen ist in den letzten Jahren mit der erfolgreichen
gewerblichen Entwicklung deutlich gestiegen und betrug die letzten fünf Jahre
im Durchschnitt 1,3 Mio. Euro pro Jahr.
Der Zweckverband hat bisher seine
Jahresüberschüsse stets an die Verbandsmitglieder entsprechend dem in der
Zweckverbandssatzung verankerten Verteilerschlüssel ausgeschüttet. Von 1998 bis
2014 beträgt die Gesamtausschüttung rd. 9,4 Mio. Euro. Der Anteil der Stadt Bühl beträgt daran 355 TEuro.
e)
Rahmenvereinbarung
vom 30.07.2003
Die zwischen dem Land Baden-Württemberg, der
Flughafen Stuttgart GmbH und der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH
abgeschlossene Rahmenvereinbarung vom 30.07.2003 ist ein wichtiger Grundpfeiler
des Projektes Baden-Airpark und auch Zeugnis des gemeinsamen Willens der
politisch wie wirtschaftlich Verantwortlichen und der sie tragenden Gremien und
Körperschaften, „das Projekt Baden-Airpark in seiner Gesamtheit erfolgreich
weiter zu führen“. Dies schloss rechtliche Verpflichtungen ein, bis 2015
erhebliche Finanzierungsbeiträge für das Investitionsprogramm zu erbringen. Es
wurde von vornherein ausgeschlossen, dass die Gesellschafter für
Betriebsverluste einstehen müssen.
In den Jahren 2003 bis 2015 wurden insgesamt
114 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Infrastruktur des Gewerbeparks
Baden-Airpark und des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden zur Verfügung gestellt.
76 Mio. Euro leistete davon das Land Baden-Württemberg, 38 Mio. Euro die
Gesellschafter der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH entsprechend
deren Geschäftsanteilen. Der Anteil der Stadt Bühl betrug 1.563.555 Euro.
2.
Fortführung des
Projektes Baden-Airpark (Flughafen und Gewerbepark)
Mit Blick auf das Auslaufen der
Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2003 zum 31.12.2015, in der sich die
Gesellschafter u. a. verpflichtet hatten, sich rechtzeitig über einen nach dem
Jahr 2015 vorgesehenen Weiterbetrieb des Projekts Baden-Airpark zu verständigen,
wird vorgeschlagen, den Baden-Airpark mit o. g. Grundstruktur und Ausrichtung
weiter zu führen. Mit dem Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden haben die
Region Mittlerer Oberrhein und die TechnologieRegion eine wirtschaftlich
wichtige Verkehrsinfrastruktur. Der Gewerbepark Baden-Airpark bietet
insbesondere große zusammenhängende Gewerbeflächen sowie die Anbindung an alle
wichtigen Verkehrsträger.
Um eine fundierte Entscheidung für die
Fortführung der Baden-Airpark GmbH treffen zu können, hat der Aufsichtsrat ein
entsprechendes Gutachten bei der Firma McKinsey in Auftrag gegeben.
Wesentliche Ergebnisse von McKinsey, lt.
Gutachten 2014 :
·
Die
Baden-Airpark GmbH hat bis 2025 eine gute Geschäftsperspektive und eine
ausreichende Finanzausstattung.
·
Haupttreiber
der Umsatzentwicklung ist der Anstieg der Passagierzahlen.
·
Das
Basisszenario (Moderates Wachstum auf Marktniveau) geht davon aus, dass sich
die Fluggastzahlen bis auf 1,15 Mio. im Jahr 2025 steigern. Das Gesamtergebnis
bleibt trotz rückläufigem EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen
auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände)
stabil. Für spätere Investitionen verbleibt somit ein Finanzpolster aus dem
aktuellen Barvermögen.
·
Das
Worst Case Szenario (Regression und Umsatzeinbruch) geht davon aus, dass die
Fluggastzahlen bis auf 600.000 sinken. Selbst in diesem Fall anhaltender
Regression wäre die Finanzierung für die nächsten zehn Jahre gesichert.
·
Das
Best Case Szenario (Prosperität und Wachstum auf hohem Niveau) geht davon aus,
dass die Fluggastzahlen bis auf 1,7 Mio. Passagiere steigen und das EBITDA im
Jahre 2025 die Abschreibungen vollständig abdeckt. Damit würde ein positives
Gesamtergebnis erreicht.
·
Der
volkswirtschaftliche Nutzen des Baden-Airpark beläuft sich je nach Szenario auf
zwischen 200 und 300 Mio. Euro pro Jahr.
Die Baden-Airpark GmbH erwirtschaftet seit
dem Jahr 2004 operativ, d. h. ohne Abschreibungen und Zinsen, einen Überschuss
zwischen 2 und 3 Mio. Euro jährlich. Aufgrund des bisher erfolgreichen
Geschäftsverlaufs und der positiven Aussichten für die weitere künftige
Entwicklung dieser Basis soll die künftige Zusammenarbeit nunmehr fortgesetzt
werden. Im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses wurden erforderliche Anpassungen
vorgenommen und folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Flughafens mit
Gewerbepark erarbeitet:
a)
Fortführungsvereinbarung
zwischen der Baden-Airpark Beteiligungs-gesellschaft mbH, der Baden-Airpark
GmbH und dem Land Baden-Württemberg ab 01.01.2016
Die neue Fortführungsvereinbarung hat
folgende wesentliche Inhalte:
- Die Gesellschafter sind sich darüber
einig, den Baden-Airpark auch über das
Jahr 2015 hinaus weiter zu
betreiben.
- Es besteht weiter Einigkeit
darüber, dass kein über die bisher von den Beteiligten erbrachten Finanzmitteln
von insgesamt 114 Mio. Euro hinausgehender Finanzierungsbedarf mehr besteht.
Der bisherige jährliche Zuschuss von rd. 2,9 Mio. Euro (für
Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft GmbH - Anteil der Stadt Bühl daran =
121.400 Euro) entfällt damit künftig. Dies wird ermöglicht durch den
ausgezeichneten Zustand der Flughafeninfrastruktur, der auf längere Zeit
keine großen Investitionen erfordert, die gute Finanzausstattung und den
stabilen operativen Überschuss der Gesellschaft, der die regelmäßigen
Ersatzinvestitionen finanzieren kann. Sollte dennoch in Zukunft entgegen dieser
Annahme ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, soll dieser quotal
entsprechend der Gesellschaftsanteile gedeckt werden. Ein Anspruch der
Baden-Airpark GmbH wird hierdurch nicht begründet.
- Die Beteiligungsverhältnisse
bleiben mit 65,83 % (Flughafen Stuttgart GmbH) und 34,17 % (Baden-Airpark
Beteiligungsgesellschaft GmbH) unverändert. Dies ist auch ein offensives
Bekenntnis der Region zum Baden-Airpark.
Weitere Einzelheiten können der als Anlage 1
beigefügten Fortführungsvereinbarung entnommen werden.
b)
Neuregelung
Straßenbaulast und Bebauungsplankosten
Der Zweckverband hat die Baden-Airpark GmbH
mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen auf
dem Baden-Airpark beauftragt. Er beteiligt sich bisher mit einem Drittel der
tatsächlichen Kosten. Diese Kostenbeteiligung wurde neu verhandelt. Künftig
soll die Kostenerstattung pauschaliert auf 130 TEuro pro Jahr festgelegt
werden, was einen Mehraufwand von rd. 80 TEuro pro Jahr bedeutet. Zudem wurde
die Finanzierung der außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen geregelt.
Weiterhin hat die Baden-Airpark GmbH bisher
die Kosten für die Erstellung von Bebauungsplänen vollständig übernommen. Künftig
soll der Zweckverband die Kosten für die Erstellung von
(Änderungs-)Bebauungsplänen hälftig übernehmen, da sowohl die Baden-Airpark
GmbH als auch der Zweckverband von der planerischen Grundlage für die
gewerbliche Entwicklung profitieren. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre wurden
für Planungen rd. 9.500 Euro pro Jahr für Planungsleistungen aufgewendet.
Die entsprechende Änderungsvereinbarung zu
den Erschließungsverträgen und die Ergänzungsvereinbarung zum
Übertragungsvertrag (Bebauungsplankosten) sind als Anlage 2 und 3 beigefügt.
c)
Förderprogramm
Gewerbeansiedlungen
Ein erheblicher Teil der Nettogewerbefläche
auf dem Baden-Airpark ist noch mit keiner endgültigen gewerblichen Nutzung
belegt. Entweder liegen die Flächen brach oder es bestehen Zwischennutzungen.
Relativ große Flächen des Gewerbegebietes sind derzeit mit großflächigen
Parkierungsanlagen für Fluggäste belegt. Das Interesse der Baden-Airpark GmbH,
gewinnbringend zwischengenutzte Gewerbeflächen zu vermarkten, ist daher
tendenziell eher gering. Der Zweckverband dagegen hat ein großes Interesse an
einer möglichst raschen und vollständigen Vermarktung, um die ursprüngliche
Zielsetzung von 5.000 Arbeitsplätzen zu erreichen. Weiterhin können mit einer
Intensivierung und Verbesserung der Gewerbeflächenvermarktung weitere
Steuereinnahmen generiert werden.
Um einen Anreiz für eine möglichst schnelle,
vollständige und optimale Vermarktung der Gewerbeflächen zu bieten und dadurch
ggf. entstehende finanzielle Nachteile für die Baden-Airpark GmbH z. T. zu
kompensieren wird vorgeschlagen, ähnlich wie bei dem seinerzeitigen regionalen
Zuschussprogramm in den Anfangsjahren der Konversion Söllingen, bestimmte
Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen zu fördern.
Das Gesamtfördervolumen wird grundsätzlich auf 600 TEuro begrenzt. Finanziert wird dieser Betrag durch das zusätzliche Gewerbesteueraufkommen aus den Gewerbeansiedlungen ab dem Jahr 2016, wovon für die nächsten 10 Jahre ein Anteil von 50 % des zusätzlichen Gewerbesteueraufkommens einbehalten wird. Gefördert werden sollen unrentierliche Investitionen in die Infrastruktur, die in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbeansiedlung stehen, insbesondere für Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen sowie für Parkierungsanlagen, deren Bau bei einer anderweitigen Nutzung der z. Zt. bestehenden ebenerdigen Parkplatzflächen erforderlich würde.
3. Handlungsempfehlung und weiteres Vorgehen
Zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört
im Rahmen der Daseinsvorsorge auch die Bereitstellung der notwendigen
Infrastruktur für die Menschen in der Region und die regionale Wirtschaft. Ein
solches wichtiges Infrastrukturprojekt ist der Baden-Airpark in seinem
Gesamtkonzept eines Regionalflughafens neben einem Gewerbepark. Gerade für
international agierende Unternehmen ist die Anbindung an einen Flughafen ein
wichtiges Kriterium bei der Ansiedlungsentscheidung. Auch die Standortsicherung
dieser Firmen und damit die Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten hängen
unter anderem vom Erhalt guter infrastruktureller Rahmenbedingungen in der
TechnologieRegion Karlsruhe ab.
Die Konversion des kanadischen
Militärflughafens Söllingen zum Baden-Airpark verlief als regional angelegtes
Gemeinschaftsprojekt zwischen Land Baden-Württemberg und den Kommunen der Region
sehr erfolgreich. Das Gutachten McKinsey zeigt, dass selbst bei ungünstigem
Geschäftsverlauf für die nächsten 10 Jahre die Baden-Airpark GmbH ohne weitere
finanzielle Zahlungen durch die Gesellschafter auskommen wird.
Es wird daher empfohlen, dass die Stadt Bühl als Mitgesellschafterin der
Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH diese Gesellschaft ermächtigt, die
Fortführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung 2003 mit den o. g. wesentlichen
Inhalten abzuschließen. Ebenso wird empfohlen, die unter 2b) und 2c) genannten
Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband und der Baden-Airpark GmbH
abzuschließen.
Nach den Beschlussfassungen in den
beteiligten kommunalen Gremien erfolgt die Beschlussfassung in den Gremien der
Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH, der Baden-Airpark GmbH und des
Zweckverbandes. Danach erfolgt der Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: