II. Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Bühl gewährt der Schlachthof Bühl GmbH für Sanierungsarbeiten am
Schlachthofgebäude einen Zuschuss. Der Zuschuss darf nur als Zuzahlung auf das
Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage) behandelt werden.
Er darf nicht in die Berechnung von Abfindungsansprüchen anderer Gesellschafter
einfließen.
I. Sachverhalt:
Die
Schlachthof Bühl GmbH hat im laufenden Jahr bisher 45.000 € in die Erhaltung
und Verbesserung der Gebäudesubstanz des sich im Eigentum der Stadt Bühl
befindlichen Schlachthofgebäudes investiert. Im Wesentlichen handelt es sich
hierbei um Arbeiten an der Fassade inklusive Kamin, sowie im Stall (Boden und
Anstrich).
Alle
Arbeiten waren zur Substanzerhaltung erforderlich und ein erster Schritt zur
Ertüchtigung des Schlachthofes für die Zukunft. Im Stallbereich wurden erste
Vorschläge nach der Besichtigung durch das Beratungsinstitut bsi schwarzenbek
aus Schwarzenbek, vertreten durch Herrn Dr. von Wenzlawowicz umgesetzt.
Im
Haushaltsplan 2015 sind im Teilhaushalt 8 unter I 57309100000 20.000 € für die
Gebäudesanierung vorgesehen. Der Zuschuss wird als Zuzahlung auf das
Eigenkapital der Schlachthof Bühl GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB behandelt.
Die Zuzahlung darf nur zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet werden, er geht
nicht in die Berechnung von Abfindungsansprüchen anderer Gesellschafter ein.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: