Betreff
Zuschuss an die Schlachthof Bühl GmbH
Vorlage
VO/278/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Bühl gewährt der Schlachthof Bühl GmbH für Sanierungsarbeiten am Schlachthofgebäude einen Zuschuss. Der Zuschuss darf nur als Zuzahlung auf das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage) behandelt werden. Er darf nicht in die Berechnung von Abfindungsansprüchen anderer Gesellschafter einfließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Schlachthof Bühl GmbH hat im laufenden Jahr bisher 45.000 € in die Erhaltung und Verbesserung der Gebäudesubstanz des sich im Eigentum der Stadt Bühl befindlichen Schlachthofgebäudes investiert. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Arbeiten an der Fassade inklusive Kamin, sowie im Stall (Boden und Anstrich).

 

Alle Arbeiten waren zur Substanzerhaltung erforderlich und ein erster Schritt zur Ertüchtigung des Schlachthofes für die Zukunft. Im Stallbereich wurden erste Vorschläge nach der Besichtigung durch das Beratungsinstitut bsi schwarzenbek aus Schwarzenbek, vertreten durch Herrn Dr. von Wenzlawowicz umgesetzt.

 

Im Haushaltsplan 2015 sind im Teilhaushalt 8 unter I 57309100000 20.000 € für die Gebäudesanierung vorgesehen. Der Zuschuss wird als Zuzahlung auf das Eigenkapital der Schlachthof Bühl GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB behandelt. Die Zuzahlung darf nur zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet werden, er geht nicht in die Berechnung von Abfindungsansprüchen anderer Gesellschafter ein.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: