II.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Gemeinderat beschließt, die Entgelte der Mediathek zum
01.03.2016 wie folgt zu erhöhen:
a)
Jahresentgelt
von 18,00 € auf 20,00 €
b)
Jahresentgelt für die Partnerkarte von 27,00 € auf 30,00 €
c)
Entgelt für
die Einmalausleihe von 2,00 € auf 3,00 €
d) Einführung eines Bearbeitungsentgeltes i. H. v. 1,00 €/Vorgang bei Rückgabe nicht
vollständiger Medieneinheiten
2.
Der
Gemeinderat beschließt für folgende Nutzergruppen zum 01.03.2016 ein vermindertes Jahresentgelt zu erheben:
a)
Besitzer des Bühler
Familien- und Sozialpasses sowie des Landesfamilienpasses: 50 % Ermäßigung auf das Jahresentgelt
b)
Studenten,
Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales
Jahr-Leistende bis 27 Jahre 5,00 €/12 Monate
c)
Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises: 50 % Ermäßigung auf das Jahresentgelt
Es gilt ab dem 01.03.2016 die als Anlage 1 beigefügte neue Benutzungsordnung.
I.
Sachverhalt:
Das Entgelt zur
Nutzung der Mediathek wurde zuletzt im Januar 2011 erhöht. Im Rahmen der mit
dem Gemeinderat geführten Vorgespräche zur Konsolidierung des Haushalts wurde
vereinbart, auch für die Mediathek nach Ablauf von nunmehr 5 Jahren wieder eine
moderate Anpassung der Nutzerentgelte zum 01.03.2016 vorzunehmen.
Zurzeit nutzen ca. 6.300 Personen das
Angebot der Mediathek. Hiervon sind ca. 3.700 Personen vom Entgelt befreit;
dies sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten,
Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger, Inhaber des Bühler Familien- und Sozialpasses oder
Landesfamilienpasses (vermindertes Jahresentgelt), Behinderte und Institutionen
(Schulen, Kindertageseinrichtungen, Angehörige städt. Hilfsorganisationen).
Nutzer Mediathek (Stand 31.12.2014)
Nutzergruppe |
Anzahl |
Entgelt |
1.
Kinder,
Jugendliche bis 18 Jahre. Schüler, Wehrdienstleistende, FSJ, Bufdi bis 27
Jahre |
2.774 |
0,00 € |
2.
Studenten,
Auszubildende |
598 |
0,00 € |
3.
Bezieher
von Arbeitslosengeld |
38 |
0,00 € |
4.
Institutionen,
Hilfsorganisationen |
66 |
0,00 € |
5.
Besitzer
Bühler Familien- und Sozialpass /FFW-Mitglieder |
206 |
0,00 € |
6.
Besitzer
Schwerbehindertenausweis |
73 |
0,00 € |
7.
Besitzer
Landesfamilienpass |
118 |
9,00 € |
8.
Nutzer,
die nicht unter 1. – 7. fallen Partnerkarte
(ca. 100) |
2.500 |
18,00 € 27,00 € |
Es wird vorgeschlagen, die Entgelte wie
folgt zu erhöhen:
1. Erhöhung des Jahresentgeltes von
derzeit 18 € auf 20 €
Erhöhung des Jahresentgeltes für die Partnerkarte von 27 € auf 30 €
-2-
2. Einführung eines Abbuchungsverfahrens für
das Jahresentgelt
Zurzeit wird das Jahresentgelt durch Barzahlung in der Mediathek
bezahlt. Es wird immer für 12 Monate im Voraus fällig. Bezahlt ein Nutzer am
17.11.2015 sein Jahresentgelt wird dieses am 17.11.2016 erneut fällig, sofern
der Nutzer an diesem Tag in der Mediathek etwas ausleiht. Tut er dies nicht, so
wird das Jahresentgelt erst dann wieder für 12 Monate fällig, wenn er das
nächste Mal etwas ausleihen möchte. Nutzer, die ausschließlich elektronische
Medien nutzen, müssen zurzeit ebenfalls noch zur Zahlung des Jahresentgelts in
die Mediathek kommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, künftig auch ein
Abbuchungsverfahren zu ermöglichen. Für Nutzer, die bereit sind auf ein
Abbuchungsverfahren umzustellen, ist vorgesehen, für den Zeitraum des ersten
Jahres das bisherige Jahresentgelt (18,00) zu belassen.
3. Reduzierung bestehender Ermäßigungen
a.
Reduzierung
der Entgeltbefreiung für Studenten, Auszubildende und für Bundesfreiwilligendienst
(Bufdi)- sowie Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)- Dienstleistende
Bisher war der o. g. Personenkreis bis 27 Jahre vom Entgelt befreit. Zurzeit gehören ca.
600 Nutzer der Mediathek dieser Gruppe an. Die Verwaltung schlägt vor, für Studenten, Auszubildende,
Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales Jahr- Dienstleistende
künftig ein vermindertes Jahresentgelt i. H. v. von 5,00 €/Jahr zu erheben.
b.
Reduzierung
der Entgeltbefreiung für Inhaber des Bühler Familien- und Sozialpasses
Die Besitzer eines Bühler Familien- und Sozialpasses sind derzeit von
der Zahlung des Jahresentgeltes befreit. Zurzeit sind dies ca. 180 Personen.
Die Verwaltung schlägt vor, für diese Nutzergruppe ebenfalls ein um 50 %
vermindertes Jahresentgelt i. H. v. künftig dann 10,00 € im Jahr zu erheben.
Besitzer des Landesfamilienpasses bezahlen zurzeit ein Jahresentgelt i.
H. v. 9,00 € (50 %) und sollen zukünftig mit Besitzern des Bühler Familien- und
Sozialpasses gleichgestellt werden (= 10,00 €/Jahr).
-3-
c.
Reduzierung
der Entgeltbefreiung für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises
Besitzer eines Schwerbehindertenausweises sind momentan von der Zahlung
des Jahresentgeltes befreit. Zurzeit nehmen 73 Personen diese Befreiung in
Anspruch. Die Verwaltung schlägt vor, auch für diese Nutzergruppe ein um 50 %
vermindertes Jahresentgelt i. H. v. 10,00 €/Jahr zu erheben.
d.
Erhöhung der
Entgelte für die Einmalausleihe
Es wird anvisiert, das Entgelt für die Einmalausleihe von 2,00 € auf
3,00 € zu erhöhen. Zurzeit werden ca. 1.200 Medien über die Einmalausleihe
entliehen.
4.
Einführung
eines Bearbeitungsentgeltes i. H. v. 1,00 €/Vorgang
Insbesondere bei der Rückgabe von Spielen oder CDs über den
Rückgabekasten kommt es immer wieder vor, dass Teile des Spiels bzw. einzelne
CDs fehlen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufwand, der durch die
Kontaktierung des Ausleihers entsteht, zukünftig mit 1,00 € pro Vorgang zu
berechnen.
Unter Berücksichtigung, dass die vorgesehene Entgelterhöhung
zu einer verminderten Nutzerfrequenz führen kann, wird mit Mehreinahmen von rd.
8.000,00 bis 9.000,00 pro Jahr gerechnet.
In den Vergleichsstädten wird aktuell ein Entgelt wie folgt erhoben
(Stand 11/2015):
|
Erwachsene |
Bühl |
18,00 € (20,00 € neu) |
Achern |
12,00 € |
Ettlingen |
20,00 € |
Baden-Baden |
19,00 € |
Rastatt |
15,00 € |
Gaggenau |
15,00 € |
-4-
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Benutzungsordnung ab dem 01.03.2016