Betreff
Änderung der Benutzungsordnung Mediathek, Entgelterhöhung
Vorlage
VO/279/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Gemeinderat beschließt, die Entgelte der Mediathek zum 01.03.2016 wie folgt zu erhöhen:

a)             Jahresentgelt von 18,00 € auf 20,00 €

b)             Jahresentgelt für die Partnerkarte von 27,00 € auf 30,00 €

c)             Entgelt für die Einmalausleihe von 2,00 € auf 3,00 €

d)      Einführung eines Bearbeitungsentgeltes  i. H. v. 1,00 €/Vorgang bei Rückgabe nicht vollständiger Medieneinheiten

 

2.             Der Gemeinderat beschließt für folgende Nutzergruppen zum 01.03.2016 ein vermindertes Jahresentgelt zu erheben:

a)             Besitzer des Bühler Familien- und Sozialpasses sowie des Landesfamilienpasses:  50 % Ermäßigung  auf das Jahresentgelt

b)             Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales Jahr-Leistende bis 27 Jahre 5,00 €/12 Monate

c)             Inhaber eines Schwerbehindertenausweises: 50 % Ermäßigung auf das Jahresentgelt

 

 

Es gilt ab dem 01.03.2016 die als Anlage 1 beigefügte neue Benutzungsordnung.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Das Entgelt zur Nutzung der Mediathek wurde zuletzt im Januar 2011 erhöht. Im Rahmen der mit dem Gemeinderat geführten Vorgespräche zur Konsolidierung des Haushalts wurde vereinbart, auch für die Mediathek nach Ablauf von nunmehr 5 Jahren wieder eine moderate Anpassung der Nutzerentgelte zum 01.03.2016 vorzunehmen.

 

 

Zurzeit nutzen ca. 6.300 Personen das Angebot der Mediathek. Hiervon sind ca. 3.700 Personen vom Entgelt befreit; dies sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Inhaber des Bühler Familien- und Sozialpasses oder Landesfamilienpasses (vermindertes Jahresentgelt), Behinderte und Institutionen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Angehörige städt. Hilfsorganisationen).

 

 

Nutzer Mediathek (Stand 31.12.2014)

 

Nutzergruppe

 

Anzahl

Entgelt

1.  Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre. Schüler, Wehrdienstleistende, FSJ, Bufdi bis 27 Jahre

2.774

0,00 €

2.  Studenten, Auszubildende

598

  0,00 €

3.  Bezieher von Arbeitslosengeld

38

  0,00 €

4.  Institutionen, Hilfsorganisationen

66

  0,00 €

5.  Besitzer Bühler Familien- und Sozialpass /FFW-Mitglieder

206

  0,00 €

6.  Besitzer Schwerbehindertenausweis

73

  0,00 €

7.  Besitzer Landesfamilienpass

118

  9,00 €

8.  Nutzer, die nicht unter 1. – 7. fallen

Partnerkarte (ca. 100)

2.500

18,00 €

27,00 €

 

 

Es wird vorgeschlagen, die Entgelte wie folgt zu erhöhen:

 

 

1.    Erhöhung des Jahresentgeltes von derzeit 18 € auf 20 €

 

Erhöhung des Jahresentgeltes für die Partnerkarte von 27 € auf 30 €

 

 

 

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2.    Einführung eines Abbuchungsverfahrens für das Jahresentgelt

 

Zurzeit wird das Jahresentgelt durch Barzahlung in der Mediathek bezahlt. Es wird immer für 12 Monate im Voraus fällig. Bezahlt ein Nutzer am 17.11.2015 sein Jahresentgelt wird dieses am 17.11.2016 erneut fällig, sofern der Nutzer an diesem Tag in der Mediathek etwas ausleiht. Tut er dies nicht, so wird das Jahresentgelt erst dann wieder für 12 Monate fällig, wenn er das nächste Mal etwas ausleihen möchte. Nutzer, die ausschließlich elektronische Medien nutzen, müssen zurzeit ebenfalls noch zur Zahlung des Jahresentgelts in die Mediathek kommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, künftig auch ein Abbuchungsverfahren zu ermöglichen. Für Nutzer, die bereit sind auf ein Abbuchungsverfahren umzustellen, ist vorgesehen, für den Zeitraum des ersten Jahres das bisherige Jahresentgelt (18,00) zu belassen.

 

3.    Reduzierung bestehender Ermäßigungen

 

a.       Reduzierung der Entgeltbefreiung für Studenten, Auszubildende und für Bundesfreiwilligendienst (Bufdi)- sowie Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)- Dienstleistende

 

Bisher war der o. g. Personenkreis bis 27 Jahre vom Entgelt befreit. Zurzeit gehören ca. 600 Nutzer der Mediathek dieser Gruppe an. Die Verwaltung schlägt vor, für Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales Jahr- Dienstleistende künftig ein vermindertes Jahresentgelt i. H. v. von 5,00 €/Jahr zu erheben.

 

b.      Reduzierung der Entgeltbefreiung für Inhaber des Bühler Familien- und Sozialpasses

 

Die Besitzer eines Bühler Familien- und Sozialpasses sind derzeit von der Zahlung des Jahresentgeltes befreit. Zurzeit sind dies ca. 180 Personen. Die Verwaltung schlägt vor, für diese Nutzergruppe ebenfalls ein um 50 % vermindertes Jahresentgelt i. H. v. künftig dann 10,00 € im Jahr zu erheben.

 

Besitzer des Landesfamilienpasses bezahlen zurzeit ein Jahresentgelt i. H. v. 9,00 € (50 %) und sollen zukünftig mit Besitzern des Bühler Familien- und Sozialpasses gleichgestellt werden (= 10,00 €/Jahr).

 

 

 

 

 

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c.       Reduzierung der Entgeltbefreiung für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises

 

Besitzer eines Schwerbehindertenausweises sind momentan von der Zahlung des Jahresentgeltes befreit. Zurzeit nehmen 73 Personen diese Befreiung in Anspruch. Die Verwaltung schlägt vor, auch für diese Nutzergruppe ein um 50 % vermindertes Jahresentgelt i. H. v. 10,00 €/Jahr zu erheben.

 

d.      Erhöhung der Entgelte für die Einmalausleihe

 

Es wird anvisiert, das Entgelt für die Einmalausleihe von 2,00 € auf 3,00 € zu erhöhen. Zurzeit werden ca. 1.200 Medien über die Einmalausleihe entliehen.

 

 

4.    Einführung eines Bearbeitungsentgeltes  i. H. v. 1,00 €/Vorgang

 

Insbesondere bei der Rückgabe von Spielen oder CDs über den Rückgabekasten kommt es immer wieder vor, dass Teile des Spiels bzw. einzelne CDs fehlen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufwand, der durch die Kontaktierung des Ausleihers entsteht, zukünftig mit 1,00 € pro Vorgang zu berechnen.

 

Unter Berücksichtigung, dass die vorgesehene Entgelterhöhung zu einer verminderten Nutzerfrequenz führen kann, wird mit Mehreinahmen von rd. 8.000,00 bis 9.000,00 pro Jahr gerechnet.

 

 

 

In den Vergleichsstädten wird aktuell ein Entgelt wie folgt erhoben (Stand 11/2015):

 

 

Erwachsene

Bühl

18,00 €  (20,00 € neu)

Achern

12,00 €

Ettlingen

20,00 €

Baden-Baden

19,00 €

Rastatt

15,00 €

Gaggenau

15,00 €

 

 

 

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Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Benutzungsordnung ab dem 01.03.2016