II. Beschlussvorschlag:
- Der
Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der
Gebührenordnung der Stadt Bühl über Parkgebühren
- Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Volksbank Bühl als Mitbetreiber
der Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl – Stadt Bühl eine Vereinbarung
dahingehend abzuschließen, dass
a) die
erste halbe Stunde gebührenfrei bleibt, für die die zweite halbe Stunde 0,50 €
erhoben werden und danach eine Gebühr von 0,50 € je 20 Minuten fällig werden,
b) der
bis 17 Uhr kostenfreie Samstag beibehalten wird,
c) für
Sonderöffnungen (z.B. an Sonntagen) der Oberbürgermeister Sonderregelungen
hinsichtlich einer Höchstgebühr vereinbaren kann.
I. Sachverhalt:
I.
Sachverhalt:
Im Zuge der Konsolidierung
der städtischen Finanzen sollen auch die Parkgebührenregelungen neu gefasst
werden.
Folgende Eckpunkte stehen
zur Diskussion:
1.
Kostenfreie erste Stunde
Sie
wurde 2004 eingeführt und für die Parkgaragen 2012 auf 30 Minuten reduziert.
Der Anteil der gebührenfreien Vorgänge auf den oberirdischen Parkplätzen liegt
zwischen 70 und 75 %. Die Regelung einer kostenfreien Parkzeit gibt es außer in
Bühl in der Umgebung nur noch in Achern mit 15 Minuten. Allein die Reduzierung
der kostenfreien ersten Stunde auf 30 Minuten brächte bei günstigem Verlauf
nach Vergleichszahlen der Parkgaragen Mehreinnahmen von ca. 30.000,-- Euro.
2.
Kostenfreier Samstag
Er
wurde ab 2000 in Abschnitten eingeführt, zunächst in den Tiefgaragen. Seit 2002
sind samstags generell alle Parkplätze, Parkgaragen bis 17 Uhr, kostenfrei.
Diese Regelung gibt es nur in Achern und Bühl. Die Betreibergesellschaft der
Volksbank-Parkgaragengesellschaft erhält als Ausgleich für diese Regelung pro
Jahr 10.000,-- Euro.
3. Sonderregelung Parkplatz neue Sporthalle
Seit 01.04.2015 wurden die
Parkplätze an der neuen Sporthalle zur Parkgebührenzone 3 zusammengefasst und
die Erhebung von Parkgebühren festgesetzt. Die Parkplätze sollen in erster
Linie Dauerparkern dienen, die Gebühr beträgt für einen einzelnen Tag 2,-- Euro, für einen Monat 15,-- Euro. Der
Platz wird neben Beschäftigten im Bereich der Innenstadt auch vor allem von
Besuchern der neuen Sporthalle genutzt. Um vor allem abholenden Eltern eine
kostenfreie Nutzung des Parkplatzes zu ermöglichen, ist die Beibehaltung der
gebührenfreien ersten Stunde erforderlich.
Bühl in Aktion schlägt
darüber hinaus vor, den Platz als kostenlosen innenstadtnahen Parkplatz zu
bewerben und die kostenfreie Zeit auf zwei Stunden zu erhöhen. Auf das
Gebührenvolumen hat dies keine Auswirkungen, deshalb wird dieser Vorschlag
aufgegriffen.
4. Volksbank-Parkgarage
Die Gebühren der
Volksbank-Parkgarage werden zwischen den beiden Betreibern der
Tiefgaragengemeinschaft Stadt Bühl – Volksbank Bühl abgestimmt. Seit 2012 sind die erste halbe Stunde und die
Samstage bis 17 Uhr kostenfrei. Ab der zweiten halben Stunde werden wie bei den übrigen Parkplätzen 0,50 € je
halbe Stunde erhoben.
Für Sonderöffnungen z.B. am
Zwetschgenfest oder am Adventsmarkt wurde statt der generellen Gebührenfreiheit
eine Obergrenze von 3,- € eingeführt, damit die Besucher nicht in Wohngebiete
ausweichen.
Bei der Klausurtagung des
Gemeinderats am 14.11.2015 wurde ein Gespräch mit Bühl in Aktion vereinbart.
Dieses Gespräch mit mehreren
Vertretern des Bühler Einzelhandels fand am 19.11.2015 statt. Die Notwendigkeit
der Änderung der Parkgebühren wird seitens der BInA anerkannt. Gute und günstige
Parkmöglichkeiten sind für Geschäfte in den Innenstädten in Mittelzentren wie
Bühl wichtige Standortkriterien. Die Bühler Innenstadt steht in direktem
Wettbewerb mit Achern und bei den Kunden aus dem Rebland mit der „Cité“ in
Baden-Baden. Bei beiden Mitbewerbern gibt es eine große Zahl von kostenlosen
Parkmöglichkeiten.
Seitens der BInA sollten
folgende Punkte beachtet werden:
a) Beibehaltung des
gebührenfreien Samstags
Gerade
bei der Planung größerer Einkäufe evtl. in Verbindung mit einem
Restaurantbesuch ist das gebührenfreie Parken ein Standortvorteil, den auch die
beiden genannten Mitbewerber bieten können.
b) Kostenfreie erste halbe
Stunde
Für
kleine und kurzfristige Erledigungen sind zentrumsnahe und kostenfreie
Parkplätze wichtig. Bei längeren Einkäufen oder Restaurantbesuchen werden
Parkgebühren akzeptiert. Für BInA wäre deshalb die Staffelung der Gebührenhöhe
durchaus vorstellbar. Die Gebühren sollten einheitlich sein. Mit den
Eigentümern des City-Parkplatzes in der Sternenstraße wurde zwischenzeitlich
Kontakt aufgenommen. Sie haben nach einer Eigentümerversammlung Bereitschaft
signalisiert, die neue innerstädtische Gebührenregelung zu akzeptieren. Bisher
kosten die beiden ersten halben Stunden 25 Cent und ab der dritten halben
Stunde wurden 50 Cent erhoben.
Unter
Berücksichtigung der Argumente von BInA und Eigentümergemeinschaft
Cityparkplatz ergäbe sich folgender Vorschlag:
Ø auf allen oberirdischen
Parkplätzen bleibt die erste halbe Stunde frei, für die zweite halbe Stunde
wird eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben. Ab der zweiten Stunde werden 0,50 € je
20 Minuten Parkdauer fällig.
Ø Parkgarage: Die Gebühren
werden wie an den oberirdischen Plätzen erhoben. Für Sonderöffnungen kann der
Oberbürgermeister Sonderregelungen vereinbaren.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: