Betreff
Neuregelung der Parkgebühren in Bühl und Neufassung der Gebührenordnung der Stadt Bühl über Parkgebühren
Vorlage
VO/285/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung der Stadt Bühl über Parkgebühren

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Volksbank Bühl als Mitbetreiber der Tiefgaragengemeinschaft Volksbank Bühl – Stadt Bühl eine Vereinbarung dahingehend abzuschließen, dass 

 

a)    die erste halbe Stunde gebührenfrei bleibt, für die die zweite halbe Stunde 0,50 € erhoben werden und danach eine Gebühr von 0,50 € je 20 Minuten fällig werden,

 

b)    der bis 17 Uhr kostenfreie Samstag beibehalten wird,

 

c)    für Sonderöffnungen (z.B. an Sonntagen) der Oberbürgermeister Sonderregelungen hinsichtlich einer Höchstgebühr vereinbaren kann.

 

 


I. Sachverhalt:

 

I.     Sachverhalt:

 

Im Zuge der Konsolidierung der städtischen Finanzen sollen auch die Parkgebührenregelungen neu gefasst werden.

Folgende Eckpunkte stehen zur Diskussion:

 

 

1.    Kostenfreie erste Stunde

Sie wurde 2004 eingeführt und für die Parkgaragen 2012 auf 30 Minuten reduziert. Der Anteil der gebührenfreien Vorgänge auf den oberirdischen Parkplätzen liegt zwischen 70 und 75 %. Die Regelung einer kostenfreien Parkzeit gibt es außer in Bühl in der Umgebung nur noch in Achern mit 15 Minuten. Allein die Reduzierung der kostenfreien ersten Stunde auf 30 Minuten brächte bei günstigem Verlauf nach Vergleichszahlen der Parkgaragen Mehreinnahmen von ca. 30.000,-- Euro.

 

 

2.    Kostenfreier Samstag

Er wurde ab 2000 in Abschnitten eingeführt, zunächst in den Tiefgaragen. Seit 2002 sind samstags generell alle Parkplätze, Parkgaragen bis 17 Uhr, kostenfrei. Diese Regelung gibt es nur in Achern und Bühl. Die Betreibergesellschaft der Volksbank-Parkgaragengesellschaft erhält als Ausgleich für diese Regelung pro Jahr 10.000,-- Euro.

 

 

3.    Sonderregelung Parkplatz neue Sporthalle

Seit 01.04.2015 wurden die Parkplätze an der neuen Sporthalle zur Parkgebührenzone 3 zusammengefasst und die Erhebung von Parkgebühren festgesetzt. Die Parkplätze sollen in erster Linie Dauerparkern dienen, die Gebühr beträgt für einen einzelnen Tag  2,-- Euro, für einen Monat 15,-- Euro. Der Platz wird neben Beschäftigten im Bereich der Innenstadt auch vor allem von Besuchern der neuen Sporthalle genutzt. Um vor allem abholenden Eltern eine kostenfreie Nutzung des Parkplatzes zu ermöglichen, ist die Beibehaltung der gebührenfreien ersten Stunde erforderlich.

Bühl in Aktion schlägt darüber hinaus vor, den Platz als kostenlosen innenstadtnahen Parkplatz zu bewerben und die kostenfreie Zeit auf zwei Stunden zu erhöhen. Auf das Gebührenvolumen hat dies keine Auswirkungen, deshalb wird dieser Vorschlag aufgegriffen.

 

4.     Volksbank-Parkgarage

 

Die Gebühren der Volksbank-Parkgarage werden zwischen den beiden Betreibern der Tiefgaragengemeinschaft Stadt Bühl – Volksbank Bühl abgestimmt.  Seit 2012 sind die erste halbe Stunde und die Samstage bis 17 Uhr kostenfrei. Ab der zweiten halben Stunde werden wie bei den übrigen Parkplätzen 0,50 € je halbe Stunde erhoben.

 

Für Sonderöffnungen z.B. am Zwetschgenfest oder am Adventsmarkt wurde statt der generellen Gebührenfreiheit eine Obergrenze von 3,- € eingeführt, damit die Besucher nicht in Wohngebiete ausweichen.

 

 

Bei der Klausurtagung des Gemeinderats am 14.11.2015 wurde ein Gespräch mit Bühl in Aktion vereinbart.

Dieses Gespräch mit mehreren Vertretern des Bühler Einzelhandels fand am 19.11.2015 statt. Die Notwendigkeit der Änderung der Parkgebühren wird seitens der BInA  anerkannt. Gute und günstige Parkmöglichkeiten sind für Geschäfte in den Innenstädten in Mittelzentren wie Bühl wichtige Standortkriterien. Die Bühler Innenstadt steht in direktem Wettbewerb mit Achern und bei den Kunden aus dem Rebland mit der „Cité“ in Baden-Baden. Bei beiden Mitbewerbern gibt es eine große Zahl von kostenlosen Parkmöglichkeiten.

 

 

Seitens der BInA sollten folgende Punkte beachtet werden:

 

a)    Beibehaltung des gebührenfreien Samstags

Gerade bei der Planung größerer Einkäufe evtl. in Verbindung mit einem Restaurantbesuch ist das gebührenfreie Parken ein Standortvorteil, den auch die beiden genannten Mitbewerber bieten können.

 

b)    Kostenfreie erste halbe Stunde

Für kleine und kurzfristige Erledigungen sind zentrumsnahe und kostenfreie Parkplätze wichtig. Bei längeren Einkäufen oder Restaurantbesuchen werden Parkgebühren akzeptiert. Für BInA wäre deshalb die Staffelung der Gebührenhöhe durchaus vorstellbar. Die Gebühren sollten einheitlich sein. Mit den Eigentümern des City-Parkplatzes in der Sternenstraße wurde zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen. Sie haben nach einer Eigentümerversammlung Bereitschaft signalisiert, die neue innerstädtische Gebührenregelung zu akzeptieren. Bisher kosten die beiden ersten halben Stunden 25 Cent und ab der dritten halben Stunde wurden 50 Cent erhoben.

 

Unter Berücksichtigung der Argumente von BInA und Eigentümergemeinschaft Cityparkplatz ergäbe sich folgender Vorschlag:

 

Ø  auf allen oberirdischen Parkplätzen bleibt die erste halbe Stunde frei, für die zweite halbe Stunde wird eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben. Ab der zweiten Stunde werden 0,50 € je 20 Minuten Parkdauer fällig.

Ø  Parkgarage: Die Gebühren werden wie an den oberirdischen Plätzen erhoben. Für Sonderöffnungen kann der Oberbürgermeister Sonderregelungen vereinbaren.

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: