Grundsatzbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat billigt die städtebauliche
Konzeption über die künftige Entwicklung der Gebäudehöhen in den Bühler
Gewerbe- und Industriegebieten.
I. Sachverhalt:
In den letzten Jahren
zeichnete sich bei den Bühler Gewerbebetrieben eine zunehmende Nachfrage nach
höheren Entwicklungsmöglichkeiten bei baulichen Anlagen ab als bisher in
Gewerbe- und Industriegebieten festgesetzt. Die Höhenfestsetzungen in diesen
Gebieten erstrecken sich über eine weite Spannbreite von 5,0 m bis 25,0 m
Wandhöhe, wobei die 25,0 m bis auf ein Bebauungsplan an Ausnahmevorbehalte
geknüpft sind. In den meisten Gewerbe- und Industriegebieten werden jedoch
Wandhöhen zwischen 10,0 m und 13,0 m zugelassen.
Der Wunsch bei den
Gewerbetreibenden besteht allerdings verstärkt auf Wandhöhen von 13,0 m bis zu
16,0 m. Beispiele wie Vorhaben in den Gewerbe- und Industriegebieten „Nord“ in
Bühl oder aktuell im Bereich „Hurst“ in Bühl-Vimbuch belegen diese
Höhenentwicklung bei betrieblichen Anlagen. Aufgrund des stetigen
Konkurrenzdrucks auf dem Wettbewerbsmarkt wird dieser Bedarf auch künftig nicht
abreißen, sondern immer wieder Thema bei der städtebaulichen Bauleitplanung
werden.
Wie bereits durch das vorbereitende
Bauleitplanverfahren, der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 der
Verwaltungsgemeinschaft Bühl / Ottersweier, bekannt, ist die Ausweisung neuer
gewerblicher Bauflächen auf Gemarkung Bühl stark eingeschränkt. Die Stadt Bühl
kann daher nur noch auf wenige Entwicklungsflächen zurückgreifen. Daneben sind
in den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten nur noch wenige städtische
Bauflächen vorhanden.
Vor diesem Hintergrund
wird sich die Stadt Bühl künftig neu positionieren müssen, inwiefern höhere
Gebäude in (bestehenden) Gewerbe- und Industriegebieten auf der Gesamtgemarkung
Bühl zugelassen werden. Als starker Wirtschaftsstandort in der Region steht die
Stadt Bühl neben der Berücksichtigung der Belange der Wirtschaftsinteressenten
(z.B. Standortsicherung des Betriebes,
Erhalt der Arbeitsplätze) auch in der Verantwortung, die Interessen der
angrenzenden und übrigen Bevölkerung
ausreichend zu würdigen (z.B. Identifizierung mit ihrem Heimat- und
Wohnort).
Ziel ist es daher, auf
der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes die künftige Entwicklung der
Gebäudehöhen in Gewerbe- und Industriegebieten darzulegen. Dadurch kann die
städtebauliche Qualität auf diesen Flächen gewahrt und verbessert und eine
geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
…
- 2 –
Die Verwaltung hat eine
solche Konzeption in gesamtstädtischer Betrachtung erarbeitet. In diesem Rahmen
wurden Schwerpunktgebiete mit zulässigen Wandhöhen von bis zu 16,0 m
herausgearbeitet. Randbereiche und gewerbliche Flächen nahe von Wohnbau- und
wohnbauähnlichen Gebieten sind gegenüber den 16,0 m-Zonen abgestuft. In diesen
Gebieten sollen, wenn nicht schon festgesetzt, Wandhöhen von 10,0 m und 13,0 m
zulässig werden. Einerseits kann dadurch den Bedürfnissen der Gewerbebetreibenden
Rechnung getragen werden. Andererseits kann aber auch die räumlich
gestalterische Ordnung für die Bevölkerung aufrechterhalten werden.
Die städtebauliche
Konzeption soll als Orientierungsrahmen für künftige Bebauungsplanverfahren
dienen und als Entscheidungsgrundlage für die Festsetzung von
gebietsverträglichen Gebäudehöhen herangezogen werden. Die detaillierte
Ausformung der Konzeption kann allerdings nur auf der Bebauungsplanebene
erfolgen.
Die städtebauliche
Rahmenkonzeption wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 11.
November 2015 vorgestellt und näher erläutert. Der Technische Ausschuss hat der
Konzeption zugestimmt.
In Verbindung mit dem
Bebauungsplanverfahren „2. Gesamtänderung Hurst“ in Bühl-Vimbuch wurde die
Konzeption auch im Ortschaftsrat Vimbuch am 30. November 2015 präsentiert. Auf
Wunsch des Ortschaftsrates wurde gegenüber der im Technischen Ausschuss
vorgestellten Konzeption die Wandhöhe im nördlichen Bereich „Hurst“ von 16,0 m
auf 13,0 m reduziert. Aufgrund der Lage am Ortseingang und der Nähe zum
Friedhof Vimbuch ist dies aus Verwaltungssicht städtebaulich noch vertretbar,
so dass die Anregung in die Konzeption aufgenommen wurde.
Der Technische
Ausschuss empfiehlt für weitere Bebauungsplanverfahren dem Gemeinderat, die
städtebauliche Konzeption über die künftige Entwicklung der Gebäudehöhen in
Bühler Gewerbe- und Industriegebieten zu billigen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: