II. Beschlussvorschlag:
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die
in der Anlage einzeln aufgeführten Spenden / Zuwendungen gem. § 78 Absatz 4
GemO im Namen der Stadt Bühl an.
I. Sachverhalt:
Durch eine Ergänzung der
Gemeindeordnung in § 78 Absatz 4, die am 18.02.2006 in Kraft getreten ist,
wurde das Verfahren im Umgang mit „Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen“ neu geregelt. Hiernach darf über die Annahmen der bisher
eingegangenen Zuwendungen an die Stadt Bühl nur der Gemeinderat endgültig
entscheiden. Die Befugnis über die Spendenannahme wurde vom Gemeinderat nicht
auf einen beschließenden Ausschuss übertragen. Als Zuwendung gelten nicht nur
Geldbeträge, sondern auch Sachspenden.
In der Anlage sind sämtliche Zuwendungsbeträge und
Sachspenden mit ihrem Geldwert einzeln mit Datum und Zuwendungszweck (soweit
einer genannt wurde) aufgeführt. Es handelt sich hierbei um die bei der
Stadtkasse eingegangenen Zuwendungen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 ( +
Nachtrag Mai 2015), über die in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen ist.
Sofern im Einzelfall Bedenken gegen die Annahme
einer Spende bestehen, muss in öffentlicher Sitzung ein Antrag auf Behandlung
dieser Spende im nichtöffentlichen Teil gestellt werden. Die Behandlung kann in
der gleichen Sitzung im nichtöffentlichen Teil erfolgen, die endgültige Annahme
einer nichtöffentlich behandelten Spende kann erst in einer darauffolgenden
öffentlichen Sitzung erfolgen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: