a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfsbilligung mit geändertem Geltungsbereich und Offenlagebeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der Stellungnahme der
Verwaltung.
b)
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Hofmatten“ in
Bühl-Moos mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen
Bauvorschriften und der Begründung einschließlich Umweltbericht und
artenschutzrechtliche Vorprüfung und geändertem Geltungsbereich vom 21. Dezember 2015
und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
I. Sachverhalt:
Für den
Bebauungsplan „Hofmatten“ wurde am 21. November 2007 der Aufstellungsbeschluss
gefasst und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Vorentwurfes beauftragt. Am
30. November 2007 fand die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses statt.
Mit Schreiben vom 12. September 2008 wurden 12 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange angeschrieben und über die Ziele und Zwecke der Planung
informiert und aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Davon gaben 8 Behörden eine
Rückmeldung, 5 mit und 3 ohne Anregung. Vom 22. September bis zum 22. Oktober
2008 wurde auf der Grundlage des Vorentwurfes vom 25. August 2008 die
Öffentlichkeit beteiligt. Hierbei wurden 7 Stellungnahmen von Seiten der
Öffentlichkeit vorgebracht. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind mit einer
Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage
beigefügt.
Aufgrund
der eingegangenen Anregungen und neueren Entwicklungen, gerade auch im Bereich
der Nähwärmeversorgung, wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf umfangreich
überarbeitet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:
Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss an verschiedenen Stellen ergänzt oder zurückgenommen. Mit
dem Ziel der Sicherung des Anschlusses an das überörtliche Verkehrsnetz wurde
die bestehende Buchenstraße bis zur Mooser Straße in den Geltungsbereich
aufgenommen, ebenso ein Teil des Heimatweges im Bereich des Friedhofes. Dabei
konnte eine kleine Abrundung der bestehenden Bebauung Richtung Friedhof durch
Aufnahme der dortigen Grundstücke „Am Heimatweg“ Flst.Nrn. 336/1 und 335/1 als
künftige Wohnbaufläche im Rahmen der Flächennutzungsplan-Fortschreibung
aufgenommen und nun als Wohnbaufläche festgesetzt werden. Die weiteren
Änderungen des Geltungsbereiches entstanden durch die Einbeziehung der
Kindergartenfläche, Teilfläche Flst.Nr. 1970 und die Herausnahme der Grünfläche
Flst.Nr. 1965.
...
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Grund für
die Einbeziehung des Kindergartens ist, dass der Kindergarten in die Jahre
gekommen und energetisch sanierungsbedürftig ist, z.B. hinsichtlich der
Heizungsanlage, dem Dach, usw.. Geplant ist, den Kindergarten im Bereich der
Karl-Reinfried-Halle neu zu errichten und im Bebauungsplanverfahren die dann
frei werdende Fläche einer Wohnbebauung mit 6 Einzelhäuser bzw. max. 6
Doppelhäuser und 3 Einzelhäusern zuzuführen. Mit der Festsetzung der
Folgenutzung „Wohnen“ ist die Umnutzung zeitlich versetzt möglich, ohne eine
erneute Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes hervorzurufen.
In aller
Munde ist auch die Diskussion über Klimaschutz
und Energiewende. So wird innerhalb des Neubaugebietes „Hofmatten“ eine Fläche für Versorgungsanlagen für ein
kaltes Nahwärmenetz ein sog. bi-direktionales Kalt-Wärme-Netz festgesetzt
(B-KWN). Für die künftige Stromversorgung entfällt die alte Trafostation im
Bereich der heutigen Buchenstraße und wird, zusammen mit den erforderlichen
Funktionsgebäuden für das geplante B-KWN, auf dem ca. 360m² großen, als Fläche
für Versorgungsanlagen festgesetzten Grundstück untergebracht. Für den
Anschluss und die Benutzung des B-KWNs bedarf es umfangreicher privatrechtlichen Regelungen im Kaufvertrag mit den
künftigen Eigentümern wie z.B. ein festgelegter Anschluss an das geplante
System, anstelle den Energieversorger frei wählen zu können und dem Einbau
einer bestimmten Haustechnik bestehend aus Wärmepumpe, Pufferspeicher und
PVT-Modulen (Fotovoltaik-Module mit zusätzlicher Wärmeerzeugung). Aus diesem
Grund soll im Rahmen der Offenlage des B-Plan Entwurfes auf die Resonanz der
Bevölkerung zu diesem Nahwärmekonzept geachtet werden. Sollte sich während der
Entwurfsoffenlage durch entsprechende Stellungnahmen herausstellen, dass
Bedenken oder Kritik gegenüber dem Nahwärmekonzept besteht, dann kann das Konzept
nochmals diskutiert und ggf. über eine eingeschränkte bzw. verkürzte Offenlage
die Änderung des Entwurfes für diesen Teil vorgenommen werden.
Die Erschließung des Baugebietes
„Hofmatten“ wurde mehrfach diskutiert und untersucht. Das Gebiet kann von mehreren
Punkten aus erschlossen werden, jedoch bringt jeder Anschluss unterschiedliche
Einschränkungen in der Nutzbarkeit mit sich. Im Süden bestehen zwei
Anbindungen, einmal über die Buchenstraße und über die Engelstraße. Die
bestehende Straßenfläche der Buchenstraße wurde zur Sicherung des Anschlusses
an die Mooser Straße mit in den Bebauungsplan aufgenommen. Beide Zu- bzw.
Abfahrten beinhalten Engstellen, welche beim Aus- und Einfahren erfordern, dass
gegenseitig Rücksicht genommen werden muss. Um daher für mögliche künftige
Notfälle gerüstet zu sein, wurde der Anschluss über den Heimatweg im Norden
aufgenommen. Langfristig ist hier ein Ausbau geplant im Zusammenhang mit einer
möglichen Erweiterung der Bebauung Richtung Friedhof. Somit besitzt das Gebiet einen
dritten Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz. Auf der Höhe des Friedhofes
wurde dafür die künftige Straßenfläche mit den erforderlichen Kurvenradien und
Straßenbreite festgesetzt. Eine weitere genutzte Anbindung ist der westlich
gelegene Feldweg Flst.Nr. 1966.
...
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Durch diese
verschiedenen Zufahrtsmöglichkeiten, kann sich der künftige Anliegerverkehr,
trotz der genannten Einschränkungen entsprechend aufteilen. Daher wird davon
ausgegangen, dass die Erschließung des Gebietes bzw. der Anschluss an das
bestehende Straßennetz ausreichend sichergestellt ist. Die geplante
Erschließungsstraße durch das Neubaugebiet ist niveaugleich als
Mischverkehrsfläche mit einer Straßenbreite von 5,50 m und im Bereich
zwischen B-KWN und Heimatweg als Hauptachse mit 6,5m festgesetzt. Der entlang
der westlichen Grenze des Kindergartengrundstückes bestehende Trampelpfad wird
als Fußweg in die Planung aufgenommen. Somit wird die bestehende Wegeverbindung
von der Ortsmitte in die freie Landschaft beibehalten.
Der private
ruhende Verkehr ist auf dem eigenen Grundstück untergebracht. Die Baufenster
wurden durchgängig festgesetzt, um so eine gewisse Freiheit bei der
Unterbringung der notwendigen Stellplätze und Garagen zu ermöglichen.
Zusätzlich wurden Flächen für Garagen und Carports festgesetzt. Im öffentlichen
Straßenraum wurden 4 Parkplätze eingeplant, ergänzt durch 3 Parkplätze auf der
Fläche für das B-KWN, da der Eisspeicher mit Stellplätzen überbaut werden kann.
Die Oberflächenentwässerung des Baugebietes
„Hofmatten“ wird künftig über den Eselsgraben erfolgen. Der Eselsgraben als
Vorfluter des nördlichen bzw. westlichen Ortsbereiches von Moos weist zurzeit
noch ein unzureichendes hydraulisches Leitungsvermögen auf. Aufgrund der
vorliegenden Defizite und der geplanten Entwässerung des zukünftigen
Wohnbaugebietes „Hofmatten“ ist geplant, den angrenzenden Eselsgraben
leistungssteigernd und naturnah auszubauen und eine Retentionsfläche anzulegen.
Für die Einleitung des Oberflächenwassers ist ein wasserrechtliches
Genehmigungsverfahren erforderlich, das zurzeit parallel läuft. Gegenwärtig
führt noch eine Regenwasserleitung durch das Gebiet, die im Vorentwurf noch als
Leitungsrecht festgesetzt war, künftig jedoch entfallen kann, da der Anschluss
an den Eselsgraben innerhalb des Wirtschaftsweges verläuft. Zusätzlich wird der
gemäß § 29 Abs. 1 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg gesetzliche
vorgeschrieben 5,0 m breite Gewässerrandstreifen innerhalb des
Bebauungsplanes festgesetzt und mit einer sonstigen Anpflanzfläche „Wiese“
überlagert.
Der Technische
Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21. Januar 2016
vorberaten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
...
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: