a) Städtebaulicher Vorvertrag
b) Aufstellungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat ermächtigt den
Oberbürgermeister, den Vorvertrag mit dem Investor abzuschließen.
b)
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
der Überleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in einen Bebauungsplan
„Sonnhalde“ einschließlich Änderungen, in Bühl. Die Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes für die Offenlage wird dann von der Verwaltung in die
Wege geleitet.
I. Sachverhalt:
Mit dem
Vorhabenträger Sonnhalde-Projektentwicklungs-GmbH und Privateigentümer, künftig
Investor genannt, wurde ein Vorhaben- und Erschließungsplan „Sonnhalde“ mit
öffentlich-rechtlichem Durchführungsvertrag in 2007 geschlossen und der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „Sonnhalde“ trat am 07.09.2007 in Kraft.
Der
Investor hat innerhalb der Frist des Durchführungsvertrages (bis 2015) das
Vorhaben nicht vollständig realisiert; der vorhabenbezogene Bebauungsplan wäre
aufzuheben. Der Investor hat aber in 2015 mitgeteilt, dass er den Bebauungsplan
in einem Teilbereich ändern möchte. Zum einen möchte er den Wendehammer nicht
wie im Plan vom 07.09.2007 dargestellt im Bereich der Gebäude Sonnhalde 9, 12
und 14 realisieren, sondern diese Fläche als Wohnbaufläche ausweisen. Der
weiterhin notwendige Wendehammer soll dann auf Höhe des Grundstücks Flst.Nr.
658/3 Sonnhalde 10 angelegt werden. Da die Grundzüge der Planung betroffen
sind, ist ein Änderungsverfahren notwendig.
Darüber
hinaus sind noch kleinere Abrundungen der Baugrenzen sowie Änderungen in den
textlichen Festsetzungen geplant, die dazu dienen sollen, weitere
Rechtsklarheit im gesamten Geltungsbereich zu schaffen.
Im Zuge der
Änderung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgehoben und ein
Bebauungsplan „Sonnhalde“ mit den Änderungen beschlossen. Im Rahmen des unter
Anlage 1 beigefügten Vorvertrages zum städtebaulichen Vertrag wird die
Willensbekundung des Investors zur vollständigen Kostenübernahme geregelt.
Alle
Erschließungsanlagen, Senator-Manfred-Fischer-Straße (Planstraße A) und St.
Hedwig-Straße (Planstraße B), hat der Investor bis zum Satzungsbeschluss des
geänderten Bebauungsplans fertigzustellen und ordnungsgemäß nach den
Bestimmungen des Durchführungsvertrages an die Stadt Bühl zu übergeben und die
Stadt die Übernahme zu bestätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der
Investor keinen Anspruch auf das gewünschte Änderungsverfahren.
...
- 2 -
Die
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Bebauungsplanänderung
sollen zur Reduzierung des Verfahrensaufwandes und der Kosten in einem
Verfahren durchgeführt werden. Hierzu
soll ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen werden.
Zum
Verfahrensbeginn wird zuerst ein Vorvertrag zum Städtebaulichen Vertrag
geschlossen, soweit der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss und dem Vorgehen
zustimmt. Es entstehen bereits jetzt Aufwand und Kosten während des Verfahrens.
Die Stadt trägt die gesetzlich vorgegebenen Kosten des Bebauungsplanverfahrens,
z.B. für die Offenlage, die Beschlüsse
im Gemeinderat bis hin zum Inkrafttreten des Bebauungsplans.
Der
städtebauliche Vertrag kann erst nach Satzungsbeschluss des Gemeinderates zum
Bebauungsplan „Sonnhalde“ geschlossen werden.
Mit dem
Investor ist vereinbart, dass die Unterschrift zum Vorvertrag bis spätestens
zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 27.01.2016 vorliegen muss. Zurzeit
besteht seitens des Investors noch Diskussionsbedarf wegen der an die
Verwaltung zu zahlenden Kosten. Die Verwaltung wird zur Gemeinderatssitzung
berichten. Bereits 2009 hat der Städtetag Baden-Württemberg bestätigt, dass die
Erfahrungen aus verschiedenen Städten zeigen, dass die Verwaltung trotz der
externen Vergabe 30 % und mehr der Arbeit selbst machen muss. Auch beim letzten
Bebauungsplanverfahren „Landhandel“ wurde mit dem Investor in Oberbruch ein
städtebaulicher Vertrag mit dieser Kostenübernahme geschlossen.
Der
Technische Ausschuss wird diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21.
Januar 2016 vorberaten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: