II.
Beschlussvorschlag:
a)
Für die
kommende Amtszeit (vom 01. Februar 2016 bis 31. Januar 2020) des
Gutachterausschusses bei der Stadt Bühl, jedoch längstens bis zur Neuregelung
durch das Land Baden-Württemberg mit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung
werden als ehrenamtliche Gutachter/in bestellt:
1.
Bruno Back,
Breithurster Straße 5a, 77833 Ottersweier-Unzhurst
2.
Gerhard
Helbing, Bühlertalstraße 22c, 77815 Bühl
3.
Rüdiger
Huck, Im Eichert 2, 77815 Bühl-Weitenung
4.
Sylvia
Köppel, Hägenichstraße 6a, 77815 Bühl
5.
Jürgen
Lauten, Gartenstraße 12, 77815 Bühl
6.
Frank
Lienhard, Bannboschweg 2a, 77886 Lauf
7.
Stephan
Lorenz-Feurer, Kapellenstraße 1, 77815 Bühl-Oberweier
8.
Hubert
Oberle, Köschtenäckerle 1a, 77815 Bühl
9.
Wolfgang
Regenold, Forlenhof, 77815 Bühl-Vimbuch
10.
Eckhard
Vandersee, Sandstraße 1, 77815 Bühl
11.
Gisela
Zausig, Kolbackerstraße 4, 77815 Bühl-Oberweier
12.
Michael
Armbruster, Vertreter der Finanzbehörde Bühl
13. Michael Krämer, stellvertretender Vertreter der
Finanzbehörde Bühl
...
- 4 -
b)
Als
Vorsitzende des Gutachterausschusses wird bestellt:
- Frau Sylvia
Köppel
c)
Als
stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses werden bestellt:
- Eckhard Vandersee
- Gisela Zausig
I.
Sachverhalt:
Gemäß § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur
Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen
selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die Gutachterausschüsse
bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Für die
Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen
Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als
Gutachter vorzusehen.
Nach der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg
sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden zu bilden. Der Vorsitzende und
die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den Gemeinden auf vier Jahre
bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu
bestellen.
Für jeden Gutachterausschuss ist ein Bediensteter
der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein
Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der
örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen.
Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist die
Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter
Grundstücke sowie von Rechten an Grundstücken für Behörden, Gerichte und
Privatpersonen. Der Gutachterausschuss wird insbesondere auch bei Wertermittlungen
im Zusammenhang mit Baulandumlegungen und Sanierungsverfahren tätig. Eine
weitere Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, eine Kaufpreissammlung zu
führen, diese auszuwerten und daraus alle zwei Jahre getrennt nach
Gemeindegebieten Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche
Daten abzuleiten und festzulegen. Dadurch wird die notwendige Transparenz auf
dem Grundstücksmarkt geschaffen.
Bei der Erstattung von Gutachten und bei der
Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten wird der
Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Gutachtern tätig.
Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der
Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren
Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die
Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein.
Es bestehen seitens der Landesregierung von
Baden-Württemberg Überlegungen, im Zuge einer Novellierung der Gutachterausschussverordnung
für Baden-Württemberg die Struktur des Gutachterausschusswesens zu verändern.
Ursprünglich war eine Verlagerung der Gutachterausschüsse auf Landkreisebene
vorgesehen.
...
- 2 -
Nach Einwendungen vieler Kommunen und insbesondere
des Städtetages ist nun ein neues Modell im Gespräch. Danach bilden mehrere
benachbarte Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises einen
gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer Geschäftsstelle. Voraussetzung
soll eine Mindestzahl von 1.000 auswertbaren Kaufverträgen sein. Die
Novellierung der Gutachterausschussverordnung soll noch in dieser
Legislaturperiode in Kraft treten.
Unabhängig von der geplanten Strukturveränderung
gilt weiterhin die Gutachterausschussverordnung in seiner jetzigen Fassung,
solange keine Änderung beschlossen ist. Es ist daher erforderlich, zumindest
bis zur Entscheidung über die Strukturveränderung, dass ehrenamtliche Gutachter
bestellt werden, die dann im Einzelfall das Gremium „Gutachterausschuss“
bilden.
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des
Gutachterausschusses endet mit Ablauf des Monats Januar 2016. Die zu
bestellenden Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder
sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein.
Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.01.2020,
jedoch maximal bis zur Neuregelung durch das Land Baden-Württemberg mit der
Novellierung der Gutachterausschussverordnung wird vorgeschlagen, folgende
Personen als Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen:
Bruno
Back, Bautechniker in der
Abteilung Hochbau und Gebäudemanagement der Stadt Bühl, seit 1996
ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss.
Gerhard
Helbing, Dipl.-Ing. und
Regierungsbaumeister, freier Architekt BDB, von der der Industrie- und
Handelskammer Karlsruhe öffentlich bestellt und vereidigt zur Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken, seit 2000 ehrenamtliche Gutachterin im
Gutachterausschuss.
Rüdiger Huck, Dipl.-Vermessungsingenieur (FH), Sachverständiger für Grundstücks- und
Gebäudebewertungen bei der Stadt Karlsruhe, Mitglied im Gutachterausschuss der
Stadt Karlsruhe, seit 2008 ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss.
Sylvia Köppel, freiberufliche Sachverständige für Immobilienbewertung, seit 1981 im
Bereich der Immobilienbewertung tätig und seit Juli 2006 von der Industrie- und
Handelskammer Karlsruhe öffentlich bestellt und vereidigt zur Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken, seit 2008 ehrenamtliche Gutachterin und
seit 2012 Vorsitzende im Gutachterausschuss.
Jürgen
Lauten, Dipl.-Ing., Freier
Architekt, Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, seit 2012
ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss
Frank
Lienhard, ist als Bankfachwirt
(SBW) und Immobilienwirt (VWA) bei der Volksbank Bühl als Immobilienberater
seit ca. 5 Jahren beschäftigt. Zuvor war er 10 Jahre lang Immobilienberater bei
der Sparkasse in Achern, seit 2012 ehrenamtlicher Gutachter im
Gutachterausschuss.
...
- 3 -
Stephan
Lorenz-Feurer, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung bei der Sparkasse
Offenburg, seit 2008 ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss Bühl.
Helmut
Oberle, Sparkassenbetriebswirt
bei der Sparkasse Bühl, seit 2004 ehrenamtlicher Gutachter im
Gutachterausschuss.
Wolfgang
Regenold, Landwirtschaftsmeister,
seit 2000 ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss.
Eckhard
Vandersee, Dipl.-Verwaltungswirt
(FH), Sachverständiger für Immobilienbewertung, Leiter der Abteilung Hochbau
und Gebäudemanagement und Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
bei der Stadt Bühl, seit 2000 ehrenamtlicher Gutachter und seit 2008
stellvertretender Vorsitzender im Gutachterausschuss.
Gisela
Zausig, selbständige
Immobilienmaklerin in Bühl-Oberweier, seit 1996 ehrenamtliche Gutachterin und
seit 2008 stellvertretende Vorsitzende im Gutachterausschuss.
Als Vertreter der örtlichen Finanzbehörde waren
bisher Amtsinspektor Michael Armbruster und als dessen Stellvertreter
Oberamtsrat Michael Krämer in den Gutachterausschuss bestellt.
Das Finanzamt Baden-Baden als örtlich zuständige
Finanzbehörde hat die beiden Herren in gleicher Funktion als Mitglieder des
Gutachterausschusses für die Neubestellung vorgeschlagen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: