Betreff
Hauptsatzung der Stadt Bühl, Beschluss der 14. Änderungssatzung
Vorlage
VO/312/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 14. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bühl.

 


I. Sachverhalt:

 

Aufgrund der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts sind auch einige Anpassungen des Ortsrechts erforderlich. So ist auch die Hauptsatzung in einem Punkt an die neue Rechtslage anzupassen.

 

Ziel der Novellierung ist es unter anderem, die Fraktions- und Minderheitsrechte in den kommunalen Gremien zu stärken. Deshalb wurde das Quorum, mit welchem eine Angelegenheit des Gemeinderats dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung überwiesen werden kann, gesenkt. Statt eines Fünftels aller Mitglieder ist zukünftig nur noch ein Sechstel erforderlich. Das bedeutet für den Bühler Gemeinderat, dass nur noch fünf statt bisher sechs Gemeinderatsmitglieder für einen solchen Antrag erforderlich sind.

 

Darüber hinaus erhält dieses Recht jede Fraktion, unabhängig von ihrer Fraktionsstärke, was gerade die Stellung der kleineren Fraktionen stärkt.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist für die Änderung der Hauptsatzung die qualifizierte Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen aller Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei 27 Mitgliedern einschließlich des Oberbürgermeisters müssen sich demnach mindestens 14 für die Hauptsatzungsänderung aussprechen.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten