II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt die beigefügte 14. Änderungssatzung der Hauptsatzung der
Stadt Bühl.
I. Sachverhalt:
Aufgrund
der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts sind auch einige Anpassungen des
Ortsrechts erforderlich. So ist auch die Hauptsatzung in einem Punkt an die
neue Rechtslage anzupassen.
Ziel
der Novellierung ist es unter anderem, die Fraktions- und Minderheitsrechte in
den kommunalen Gremien zu stärken. Deshalb wurde das Quorum, mit welchem eine
Angelegenheit des Gemeinderats dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung
überwiesen werden kann, gesenkt. Statt eines Fünftels aller Mitglieder ist
zukünftig nur noch ein Sechstel erforderlich. Das bedeutet für den Bühler
Gemeinderat, dass nur noch fünf statt bisher sechs Gemeinderatsmitglieder für
einen solchen Antrag erforderlich sind.
Darüber
hinaus erhält dieses Recht jede Fraktion, unabhängig von ihrer Fraktionsstärke,
was gerade die Stellung der kleineren Fraktionen stärkt.
Gemäß
§ 4 Absatz 2 der Gemeindeordnung ist für die Änderung der Hauptsatzung die
qualifizierte Mehrheit, also die Mehrheit der Stimmen aller
Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Bei 27 Mitgliedern einschließlich des
Oberbürgermeisters müssen sich demnach mindestens 14 für die
Hauptsatzungsänderung aussprechen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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