Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl: - Kassenprüfung, - Verwendung des Reinertrages
Vorlage
VO/336/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss nimmt das am 26. Februar 2016 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll und den festgestellten Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl in Höhe von 84.004,32 € zustimmend zur Kenntnis.

 

          Die Mindestrücklage von 50.000,00 € ist weiter vorzuhalten. Ein Teil der die Rücklage übersteigenden verfügbaren Kassenmittel kann bedarfsgemäß für die beschlossenen und eventuellen künftigen Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Aktualisierung des Jagdkatasters auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl bis zu einem Betrag von 8.000,00 Euro durchzuführen und hierzu Angebote einzuholen und Verhandlungen zu führen.

 

 


I. Sachverhalt:

Am 21. September 2004 fand die konstituierende Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeindevorstand (dies ist der Gemeinderat) für unbestimmte Zeit die Verwaltung der Jagdgenossenschaft zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 10 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen.

In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

Kassenprüfung:

Durch Beschluss des WLUA vom 08. März 2010 wurden die Jagdgenossen Dionys Metzinger, Robert Karcher und Manfred Graf zu Kassenprüfern bestellt. Die Herren Metzinger und Graf haben am 26. Februar 2016 für das Jagdjahr 2015 die Kassenprüfung durchgeführt. Herr Karcher konnte krankheitsbedingt an der Kassenprüfung nicht teilnehmen. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinerlei Beanstandungen.

 

Der Kassenstand hat am Prüfungstag 84.004,32 € betragen. Dieser Stand wird auch am 31. März 2016 am Ende des Wirtschaftsjahres 2015 (Jagdjahr vom 01.04. - 31.03. des Folgejahres) vorhanden sein. Neue Ausgabebuchungen  erfolgen erst im neuen Wirtschaftsjahr. Die Zielvorgabe aus der Jagdgenossenschaftsversammlung ist erreicht, dass eine Rücklage von 50.000,00 € besteht.

 

Verwendung des Reinertrages:

 

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 21. September 2004 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Wie im letzten Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom Ausschuss am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden soll.

 

 

 

 

 

 

Mit In-Kraft-Treten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und seiner Durchführungsverordnung zum 01.04.2015 wird zeitnah eine Aktualisierung des bestehenden Jagdkatasters, also des Verzeichnisses aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk erforderlich. Das Jagdkataster ist für die Einberufung und Beschlussfassung der Jagdgenossenschaftsversammlung notwendig. Für einen rechtswirksamen Beschluss ist es erforderlich, dass sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundstücksflächen zustimmen. Die Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaft ist zur gegebenen Zeit ebenfalls erforderlich, da sich die gesetzlichen Bestimmungen durch das JWMG wie folgt geändert haben.

 

Seit 01.04.2015 kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft nur noch für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen werden. Die Verwaltung auf unbestimmte Zeit, so wie es am 21. September 2004 in der konstituierenden Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl und nach damaligem geltendem Recht beschlossen wurde, ist nicht mehr zulässig. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft muss somit alle sechs Jahre durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung auf den Gemeinderat mit dessen Zustimmung wieder neuübertragen werden. Die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Bühl auf den Gemeinderat hat daher noch bis zum 31.03.2021 ihre Gültigkeit.

 

Unabhängig davon sieht das JWMG vor, dass vor der Verpachtung des Jagdrechts an eine Person, die erstmals einen Jagdpachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließt, ebenfalls eine Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beschlussfassung einzuberufen ist. Auch hierzu muss ein aktuelles Jagdkataster vorliegen. Die ersten Jagdpachtverträge laufen bereits am 31.03.2018 aus. Es könnten sich aber auch vorher Änderungen des Pachtverhältnisses ergeben, wie z.B. durch vorzeitige Kündigung oder Aufnahme eines Mitpächters,  die die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung und die Erstellung eines aktuellen Jagdkatasters erforderlich machen.

 

Um für diese Fälle vorbereitet zu sein, soll aus diesem Grund demnächst mit den Arbeiten zur Aktualisierung des bestehenden Jagdkatasters begonnen werden. Dieses kann arbeitskräfte- und ausstattungsmäßig derzeit nicht selbst vom eigenständigen Forstbetrieb geleistet werden, sondern ist nur mit Hilfe eines EDV-Programmes und fremder Hilfe möglich. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros ist hierfür voraussichtlich erforderlich.

 

Die Verwaltung bittet den WLUA um Bereitstellung von Mitteln bis 8.000 Euro aus dem Reinertrag der Jagdgenossenschaft für die Aktualisierung des Jagdkatasters.

 

 

 

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: