II. Beschlussvorschlag:
Der Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss nimmt das am 26. Februar
2016 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll und den festgestellten
Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl in Höhe von 84.004,32 € zustimmend zur
Kenntnis.
Die Mindestrücklage von
50.000,00 € ist weiter vorzuhalten. Ein Teil der die Rücklage übersteigenden
verfügbaren Kassenmittel kann bedarfsgemäß für die beschlossenen und
eventuellen künftigen Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption
verwendet werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Aktualisierung des Jagdkatasters
auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl bis zu einem Betrag von 8.000,00 Euro
durchzuführen und hierzu Angebote einzuholen und Verhandlungen zu führen.
I. Sachverhalt:
Am 21. September 2004 fand die konstituierende Sitzung der
Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem
Gemeindevorstand (dies ist der Gemeinderat) für unbestimmte Zeit die Verwaltung
der Jagdgenossenschaft zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben
des Jagdvorstandes gemäß § 10 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen.
In
der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Wald-, Landwirtschafts-
und Umweltausschuss entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft
werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung
des Reinertrages.
Kassenprüfung:
Durch
Beschluss des WLUA vom 08. März 2010 wurden die Jagdgenossen Dionys Metzinger,
Robert Karcher und Manfred Graf zu Kassenprüfern bestellt. Die Herren Metzinger
und Graf haben am 26. Februar 2016 für das Jagdjahr 2015 die Kassenprüfung
durchgeführt. Herr Karcher konnte krankheitsbedingt an der Kassenprüfung nicht
teilnehmen. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage
beigefügt. Die Prüfung führte zu keinerlei Beanstandungen.
Der
Kassenstand hat am Prüfungstag 84.004,32 € betragen. Dieser Stand wird auch am
31. März 2016 am Ende des Wirtschaftsjahres 2015 (Jagdjahr vom 01.04. - 31.03.
des Folgejahres) vorhanden sein. Neue Ausgabebuchungen erfolgen erst im neuen Wirtschaftsjahr. Die
Zielvorgabe aus der Jagdgenossenschaftsversammlung ist erreicht, dass eine Rücklage
von 50.000,00 € besteht.
Verwendung
des Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der Versammlung der
Jagdgenossenschaft Bühl vom 21. September 2004 wird der Reinertrag aus der
Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Wie im letzten
Jahr schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage
übersteigenden Guthabens wieder für die Umsetzung der vom Ausschuss am 12.
November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption
verwendet werden soll.
Mit
In-Kraft-Treten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und seiner
Durchführungsverordnung zum 01.04.2015 wird zeitnah eine Aktualisierung des bestehenden Jagdkatasters, also des
Verzeichnisses aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft unter Angabe der
jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk erforderlich.
Das Jagdkataster ist für die Einberufung und Beschlussfassung der
Jagdgenossenschaftsversammlung notwendig. Für einen rechtswirksamen Beschluss
ist es erforderlich, dass sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen
Jagdgenossen als auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundstücksflächen zustimmen. Die Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
ist zur gegebenen Zeit ebenfalls erforderlich, da sich die gesetzlichen
Bestimmungen durch das JWMG wie folgt geändert haben.
Seit
01.04.2015 kann die Verwaltung der Jagdgenossenschaft nur noch für sechs Jahre
auf den Gemeinderat übertragen werden. Die Verwaltung auf unbestimmte Zeit, so
wie es am 21. September 2004 in der konstituierenden Sitzung der
Jagdgenossenschaft Bühl und nach damaligem geltendem Recht beschlossen wurde,
ist nicht mehr zulässig. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft muss somit alle
sechs Jahre durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung auf den
Gemeinderat mit dessen Zustimmung wieder neuübertragen werden. Die Übertragung
der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Bühl auf den Gemeinderat hat daher noch
bis zum 31.03.2021 ihre Gültigkeit.
Unabhängig
davon sieht das JWMG vor, dass vor der Verpachtung des Jagdrechts an eine Person,
die erstmals einen Jagdpachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließt,
ebenfalls eine Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beschlussfassung einzuberufen
ist. Auch hierzu muss ein aktuelles Jagdkataster vorliegen. Die ersten
Jagdpachtverträge laufen bereits am 31.03.2018 aus. Es könnten sich aber auch
vorher Änderungen des Pachtverhältnisses ergeben, wie z.B. durch vorzeitige
Kündigung oder Aufnahme eines Mitpächters,
die die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung und die
Erstellung eines aktuellen Jagdkatasters erforderlich machen.
Um
für diese Fälle vorbereitet zu sein, soll aus diesem Grund demnächst mit den
Arbeiten zur Aktualisierung des bestehenden Jagdkatasters begonnen werden.
Dieses kann arbeitskräfte- und ausstattungsmäßig derzeit nicht selbst vom
eigenständigen Forstbetrieb geleistet werden, sondern ist nur mit Hilfe eines
EDV-Programmes und fremder Hilfe möglich. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros
ist hierfür voraussichtlich erforderlich.
Die
Verwaltung bittet den WLUA um Bereitstellung von Mitteln bis 8.000 Euro aus dem
Reinertrag der Jagdgenossenschaft für die Aktualisierung des Jagdkatasters.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: