Betreff
Bericht: Zielvereinbarung und Einführung der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan
Vorlage
VO/337/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss nimmt den oben genannten Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die landesweite Abschaffung des behördlichen Abschussplans für Rehwild beschlossen worden (§ 34 JWMG). Ab dem 1. April 2016 wird auf den behördlichen Abschussplan verzichtet. Die Rehwildbewirtschaftung erfolgt dann nach § 34 Abs. 2 und 3 JWMG. Anstelle des bisherigen behördlichen Abschussplans sollen jetzt direkte Zielvereinbarungen zwischen Jagdverpächter und Jagdpächter treten. In den Jagdrevieren finden derzeit die Zielvereinbarungsgespräche mit den Jagdpächtern statt. Die Zielvereinbarungen müssen mindestens einmal im dreijährigen Zeitraum, übereinstimmend mit dem Turnus des forstlichen Gutachtens stattfinden. Sie müssen jeweils neu aufgestellt und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. In Bühl sollen die Zielvereinbarungen jährlich im Monat März/April stattfinden. Neben der Rehwildbewirtschaftung können hierbei auch andere Themen wie Jagdmethoden, Kirrungen und Bejagungsschwerpunkte besprochen werden. Die Zielvereinbarungen für andere Wildarten sind ebenso möglich.

 

Im Vorfeld dieser gesetzlichen Änderungen fand landesweit in verschiedenen Jagdrevieren ein Modellversuch „Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA)“ statt. Im Landkreis Rastatt haben 24 Jagdreviere an dem seit 2007 laufenden Modellprojekt teilgenommen. Bei diesem Verfahren wurden die Beteiligten bis zur vollständigen Umstellung auf RobA von der Wildforschungsstelle Aulendorf unterstützt.

 

Zielsetzung dieses neuen Verfahrens zur Rehwildbewirtschaftung war der Gedanke: weniger Vorschriften, weniger Verwaltung, dafür mehr Eigenverantwortung der Jagdpächter und Jagdverpächter. Es soll ein Konsens zwischen Verpächter und Pächter erreicht werden. 

 

 

Weitere Gründe für die neue Verfahrensweise:

·      Abschaffung eines bürokratischen Verwaltungsaktes

·      Entlastung der Unteren Jagdbehörden

·      Behördliche Abschussplan in der Vergangenheit nicht zielführend bzw. problemlösend

·      Stärkung des Dialoges zwischen den richtigen Partnern (Verpächter und Pächter)

 

 

Zunächst sind gesetzliche Änderungen des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz bezüglich RobA zu beachten:

 

Inhalte § 34 (2):

·      Festlegung von Zielvereinbarungen zum Abschuss von Rehwild im Falle einer Jagdpacht

  • Zielvereinbarungen müssen alle drei Jahre im Turnus des Forstlichen Gutachtens neu erstellt werden
  • Zielvereinbarungen sollen jeweils Maßnahmen der Hege und des Wildtiermanagements für das jeweilige Gebiet enthalten.

 

Inhalte § 34 (3):

Kommt eine Zielvereinbarung zwischen Jagdverpächter und Jagdpächter nicht zu Stande:

  • Anzeigepflicht binnen eines Monats nach Beginn des Jagdjahres (01.04.)
  • Der unteren Jagdbehörde sind Zielvereinbarung auf Wunsch offenzulegen
  • Besteht keine Zielvereinbarung kann ein Abschussplan für Rehwild durch die Untere Jagdbehörde festgesetzt werden § 35 (1) „Abschussplan“

 

 

Die neue Verfahrensweise in Stichworten zusammengefasst:

  • Behördlicher Abschussplan entfällt
  • Verpächter und Pächter treffen eine Absprache zur Abschussgestaltung
  • Grundsätze zur Rehwildbewirtschaftung sind zu beachten
  • Forstliches Gutachten bleibt bestehen und steht allen Beteiligten zur Verfügung.
  • Die jährliche Streckenmeldung (Streckenliste) bleibt bestehen, Meldung erfolgt an Untere Jagdbehörde
  • Die Jagdbehörde schaltet sich nur ein und setzt ggf. einen Abschuss fest, wenn Verpächter und Pächter sich nicht einigen oder bei Verstößen gesetzliche Grundlagen der Wildbewirtschaftung

 

 

Die Vereinbarung kann variabel gestaltet werden und entsprechende Ziele enthalten:

 

entweder zahlenmäßige Vorgaben zur Abschussgestaltung

  • wie bisher
  • Gesamtzahlen
  • Minimum – Maximumvorgabe

 

oder Verzicht auf zahlenmäßige Vorgaben:

  • Schwerpunktbejagung
  • erreichen walbaulicher Ziele

 

Wie sich Verpächter und Pächter schlussendlich entscheiden, hängt von individuellen Faktoren der einzelnen Reviere ab.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: