II. Beschlussvorschlag:
Der Wald-, Landwirtschafts-
und Umweltausschuss nimmt den oben genannten Sachverhalt zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Mit
Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die landesweite
Abschaffung des behördlichen Abschussplans für Rehwild beschlossen worden (§ 34
JWMG). Ab dem 1. April 2016 wird auf den behördlichen Abschussplan verzichtet. Die
Rehwildbewirtschaftung erfolgt dann nach § 34 Abs. 2 und 3 JWMG. Anstelle des
bisherigen behördlichen Abschussplans sollen jetzt direkte Zielvereinbarungen
zwischen Jagdverpächter und Jagdpächter treten. In den Jagdrevieren finden
derzeit die Zielvereinbarungsgespräche mit den Jagdpächtern statt. Die
Zielvereinbarungen müssen mindestens einmal im dreijährigen Zeitraum,
übereinstimmend mit dem Turnus des forstlichen Gutachtens stattfinden. Sie
müssen jeweils neu aufgestellt und den aktuellen Erfordernissen angepasst
werden. In Bühl sollen die Zielvereinbarungen jährlich im Monat März/April
stattfinden. Neben der Rehwildbewirtschaftung können hierbei auch andere Themen
wie Jagdmethoden, Kirrungen und Bejagungsschwerpunkte besprochen werden. Die
Zielvereinbarungen für andere Wildarten sind ebenso möglich.
Im Vorfeld
dieser gesetzlichen Änderungen fand landesweit in verschiedenen Jagdrevieren
ein Modellversuch „Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan
(RobA)“ statt. Im Landkreis Rastatt haben 24 Jagdreviere an dem seit 2007
laufenden Modellprojekt teilgenommen. Bei diesem Verfahren wurden die
Beteiligten bis zur vollständigen Umstellung auf RobA von der
Wildforschungsstelle Aulendorf unterstützt.
Zielsetzung
dieses neuen Verfahrens zur Rehwildbewirtschaftung war der Gedanke: weniger
Vorschriften, weniger Verwaltung, dafür mehr Eigenverantwortung der Jagdpächter
und Jagdverpächter. Es soll ein Konsens zwischen Verpächter und Pächter
erreicht werden.
Weitere Gründe für die neue Verfahrensweise:
·
Abschaffung eines bürokratischen
Verwaltungsaktes
·
Entlastung der Unteren Jagdbehörden
·
Behördliche Abschussplan in der Vergangenheit
nicht zielführend bzw. problemlösend
·
Stärkung des Dialoges zwischen den richtigen
Partnern (Verpächter und Pächter)
Zunächst sind gesetzliche Änderungen des neuen Jagd- und
Wildtiermanagementgesetz bezüglich RobA zu beachten:
Inhalte § 34 (2):
·
Festlegung von Zielvereinbarungen zum
Abschuss von Rehwild im Falle einer Jagdpacht
- Zielvereinbarungen müssen alle drei Jahre im Turnus des Forstlichen
Gutachtens neu erstellt werden
- Zielvereinbarungen sollen jeweils Maßnahmen der Hege und des
Wildtiermanagements für das jeweilige Gebiet enthalten.
Inhalte § 34 (3):
Kommt eine Zielvereinbarung zwischen Jagdverpächter
und Jagdpächter nicht zu Stande:
- Anzeigepflicht binnen eines Monats nach Beginn des Jagdjahres
(01.04.)
- Der unteren Jagdbehörde sind Zielvereinbarung auf Wunsch
offenzulegen
- Besteht keine Zielvereinbarung kann ein Abschussplan für Rehwild
durch die Untere Jagdbehörde festgesetzt werden § 35 (1) „Abschussplan“
Die neue
Verfahrensweise in Stichworten zusammengefasst:
- Behördlicher Abschussplan entfällt
- Verpächter und Pächter treffen eine Absprache zur
Abschussgestaltung
- Grundsätze zur Rehwildbewirtschaftung sind zu beachten
- Forstliches Gutachten bleibt bestehen und steht allen Beteiligten
zur Verfügung.
- Die jährliche Streckenmeldung (Streckenliste) bleibt bestehen,
Meldung erfolgt an Untere Jagdbehörde
- Die Jagdbehörde schaltet sich nur ein und setzt ggf. einen Abschuss
fest, wenn Verpächter und Pächter sich nicht einigen oder bei Verstößen
gesetzliche Grundlagen der Wildbewirtschaftung
Die
Vereinbarung kann variabel gestaltet werden und entsprechende Ziele enthalten:
entweder zahlenmäßige Vorgaben zur
Abschussgestaltung
- wie bisher
- Gesamtzahlen
- Minimum – Maximumvorgabe
oder Verzicht auf zahlenmäßige Vorgaben:
- Schwerpunktbejagung
- erreichen walbaulicher Ziele
Wie sich Verpächter und Pächter schlussendlich
entscheiden, hängt von individuellen Faktoren der einzelnen Reviere ab.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: