II. Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sozialausschuss nimmt den Bericht
über die aktuelle Flüchtlingssituation in Bühl zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Im Landkreis Rastatt leben
aktuell rund 2.500 Flüchtlinge in 28 Gemeinschaftsunterkünften. Weitere 853
Flüchtlinge leben in der Anschlussunterbringung. Die Aufnahmequote des
Landkreises liegt bei 2,59 %, dies entspricht aktuell einer Aufnahme von rund
120 Flüchtlingen in der Woche (Quelle:
Homepage LRA Rastatt, Stand 18. März 2016).
Am 1. August 2014 wurde die
erste Gemeinschaftsunterkunft in der Erlenstraße in Bühl belegt. Folgende
Gemeinschaftsunterkünfte sind derzeit in Betrieb:
Unterkunft |
Zeitpunkt Belegung |
Mögliche Belegung |
Tatsächliche
Belegung |
GU Erlenstraße |
01.08.2014 |
125 |
120 |
GU DRK |
01.09.2014 |
20 |
20 |
GU Rittersbach |
29.10.2015 |
80 |
70 |
GU Neusatzeck |
29.10.2015 |
130 |
118 |
GU Schwesternwohnheim |
03.02.2016 |
150 |
135 |
Summe |
|
505 |
463 |
Der überwiegende Teil der
Asylsuchenden kommt aus Syrien. Weitere Herkunftsländer sind Afghanistan,
Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Gambia, Irak, Iran,
Kamerun, Mazedonien, Serbien, Somalia und Tunesien.
Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen
wurde zum 1. Januar 2015 bei der Stadt Bühl die Stelle einer
Integrationsbeauftragten eingerichtet. Ziel ist es, insbesondere kommunale
Strukturen für die Integrationsarbeit zu entwickeln. Aufgaben sind u.a.
zentrale Anlaufs-, Beratungs- und Vermittlungsstelle, Koordinierung und
Steuerung des strukturellen Aufbaus der Integrationsarbeit sowie Erarbeitung
eines Integrationskonzeptes. Die Aufgabe der Integrationsbeauftragten zieht
sich als Querschnittsaufgabe durch unterschiedliche Bereiche der Verwaltung, z.
B. Kitas, Schulen, Jugendzentrum, Kinder- und Familienzentrum, Seniorenbüro,
Kirchen und Vereine, Unternehmen und Organisationen sowie die Bereiche
Wirtschaftsförderung und Ausländerwesen.
.
. .
- 2 -
1. Bildung/Schulen/Kindertageseinrichtungen
Grundsätzlich beginnt die
Schulpflicht für Flüchtlingskinder 6 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und
besteht bis zum 18. Lebensjahr unabhängig von der jeweiligen Bleibeperspektive.
Die Stadt Bühl vertritt die Ansicht, dass die Flüchtlingskinder schnellstmöglich
eingeschult werden sollten, da eine erfolgreiche Integration mit dem Erlernen
der Sprache beginnt. In der Regel werden die in Bühl lebenden Flüchtlingskinder
unmittelbar nach Bezug einer Gemeinschaftsunterkunft eingeschult.
In den Bühler Schulen werden
die Flüchtlingskinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in sog. Vorbereitungsklassen
(VKL) unterrichtet. Hier gibt es unterschiedliche Umsetzungsmodelle an den
Schulen. Die Flüchtlingskinder werden in allen Fällen so an die deutsche
Sprache herangeführt, dass sie am regulären Unterricht teilnehmen, einen
Abschluss machen oder ggf. an eine weiterführende Schule wechseln können. Neben
den VKL gibt es an den beruflichen Schulen sog. VABO-Klassen
(Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse). Das
Umsetzungsmodell unterscheidet sich nur wenig vom Modell der VKL. Ziel der
VABO-Klasse ist es, dass die jungen Erwachsenen einen Schulabschluss machen
oder eine Ausbildung beginnen können.
Das Kultusministerium hat in
diesem Zusammenhang zusätzliche Lehrerdeputate geschaffen bzw. vorhandene
Deputate erhöht. Durch die Teilnahme am regulären Unterricht, z. B. in den
Fächern Musik, Kunst, Sport, lernen die Flüchtlinge insbesondere schulische
Techniken und Arbeitsweisen. Hierdurch wird auch der gegenseitige Kontakt mit
den Schüler/innen der Regelklassen gepflegt.
Zur Erleichterung des
Schulstarts an den Schulen wurden durch den „Unterstützerkreis Flüchtlinge“ ein
Starter-Paket für jedes Flüchtlingskind zur Verfügung gestellt. Das
Starter-Paket beinhaltete u. a. Folgendes: Schreibmaterial, Sammelmappe,
Wasserfarbkasten.
Die Stadt Bühl legt Wert
darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz gewahrt wird und sozial schwächere
Familien nicht benachteiligt werden. In diesem Zusammenhang erhalten
Flüchtlingskinder keine Ermäßigungen an Bühler Schulen, z.B. für das
Mittagessen. Bei Bedarf können Flüchtlinge Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket beziehen. Dies sind z. B. Zuschüsse zum Mittagessen in Schulen
oder auch Zuschüsse zu Schulausflügen. Diese Möglichkeiten sind auch für sozial
schwache Familien gegeben.
.
. .
- 3 -
Aktuelle Belegungssituation
an den städtischen Schulen:
Für die in Bühl lebenden
Flüchtlingskinder wurden an der Bachschlossschule, der Aloys-Schreiber-Schule
und der Weststadtgrundschule Vorbereitungsklassen (VKL) eingerichtet.
Schule |
Anzahl VKL |
Anzahl Flüchtlings-kinder in VKL |
Bemerkung |
Aloys-Schreiber-Schule |
1 |
4 |
weitere 3 Kinder bereits in Regelklassen |
Bachschlossschule |
2 |
33 |
|
Weststadtgrundschule |
2 |
26 |
|
GS Neusatz |
|
4 |
|
Summe |
5 |
67 |
|
Zusätzlich hat das
Windeck-Gymnasium signalisiert, künftig eine VKL-Klasse zu beantragen. Hier
finden Gespräche zwischen der Schulleitung und dem staatlichen Schulamt statt.
An den beruflichen Schulen
in Bühl, Handelslehranstalt und Gewerbeschule, wurden aktuell 3 VABO-Klassen eingerichtet.
Hier werden mittlerweile rund 40 Flüchtlinge beschult. Das Einzugsgebiet geht
über Bühl hinaus, sodass z. B. auch Flüchtlinge aus Rheinmünster, Sinzheim und
Lichtenau die VABO-Klassen der beruflichen Schulen besuchen.
Für eine gut funktionierende
Koordination der zu beschulenden Flüchtlinge wurde durch die Stadt Bühl ein
Arbeitskreis Schule und Integration eingerichtet. Teilnehmer sind Vertreter des
Fachbereichs Bildung-Kultur-Generationen, die Schulleitungen der Bühler
Schulen, Vertreter des staatl. Schulamtes und Vertreter der beruflichen
Schulen. In regelmäßigen Abständen werden hier zentrale Themen erörtert und
allgemein über den Sachstand informiert.
.
. .
- 4 -
Aktuelle Belegungssituation
in den Bühler Kindertageseinrichtungen:
Derzeit sind 10
Flüchtlingskinder in den Bühler Kindertageseinrichtungen untergebracht, z. B.
im Kinderhaus Sonnenschein, im Kindergarten „Maria Hilf“, im katholischen
Kindergarten „St. Josef“ Kappelwindeck, im Bühler Kinderhaus und im
katholischen Kindergarten „St. Borromäus“ Neusatz. Die Kinder werden frühestens
mit 3 Jahren aufgenommen; tendenziell aber erst später, z. B. Kinder, die in absehbarer
Zeit eingeschult werden, um den Einstieg in die Schule zu erleichtern.
Weitere Aufnahmen von
Flüchtlingskindern an den Bühler Kindertageseinrichtungen werden derzeit
zurückgestellt, da auch noch viele Platzanfragen von Bühler Familien zu berücksichtigen
sind. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der derzeitigen
Bedarfsplanungsgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen
Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Plätze erörtert.
2. Sprach- und
Integrationskurse
Seit 2005 bietet die Stadt
Bühl als anerkannter Träger des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Integrationskurse an.
Ein Integrationskurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten (45
Minuten) verteilt auf sechs Module. Vermittelt wird hier die deutsche Sprache
in Wort und Schrift bis Niveau B1, d. h. die Teilnehmenden sind nach Abschluss
der Module in der Lage, sich im Alltag zurechtzufinden, sich selbst zu
verständigen und eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen. Im Anschluss daran
finden 60 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs statt, in dem Kenntnisse zur
Rechtsordnung, zur Geschichte und Kultur Deutschlands vermittelt werden.
Berechtigt zur Teilnahme an
den Integrationskursen sind alle Neuzugewanderten, die auf Dauer in Deutschland
bleiben sowie Ausländer oder besonders integrationsbedürftige Menschen, die
schon länger in Deutschland leben. Auf Antrag können sie beim BAMF eine
Zulassung für den Integrationskurs erhalten. Zur Teilnahme verpflichtet sind
Menschen, die neu nach Deutschland kommen und nicht ausreichend Deutsch können
– inzwischen auch Asylsuchende aus den Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak und
Eritrea. Außerdem können Personen von der Ausländerbehörde oder den Trägern der
Grundsicherung (ALG II) zur Teilnahme verpflichtet werden.
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- 5 -
Vor Kursbeginn werden die
Kenntnisse der Teilnehmenden in einem Einstufungstest erfasst und daraufhin dem
Modul zugeordnet, welches den Vorkenntnissen entspricht. Aktuell ist der Start
von 6 weiteren Kursen geplant.
Der Integrationskurs
schließt mit zwei Prüfungen ab: Nach 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs findet
der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ statt. Nach den restlichen 60
Unterrichtseinheiten absolvieren die Teilnehmenden den Test „Leben in
Deutschland“. Am Ende des bestandenen Kurses (mit Erreichen des Niveaus B1)
steht das „Zertifikat Integrationskurs“, welches ausreichende Deutschkenntnisse
sowie grundlegende Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft nachweist. Mit dem
Zertifikat besteht die Möglichkeit zur erleichterten Einbürgerung (nach sieben,
statt nach acht Jahren).
Bei der Stadt Bühl werden
die Zertifikate in einer kleinen Feierstunde den Teilnehmenden überreicht.
Um weiterhin als Träger für
Integrationskurse zugelassen zu werden (Folgeantrag für 2017), muss ein
funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden. Das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge führt eine Liste der anerkannten
Qualitätsmanagementsysteme, von denen eines durch ein Zertifikat nachgewiesen
werden muss. Für die Integrationskurse wird die Zertifizierung nach der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV
angestrebt. Die Vorgaben dieses QM-Systems sind für Bildungseinrichtungen gut
umzusetzen.
Grundvoraussetzung dafür
sind ein Handbuch mit Aussagen zu den Qualitätsbereichen
Unternehmensorganisation, Kommunikation, Ausstattung und Unterricht sowie
Evaluation und Controlling. Die Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle
(Firma Quacert) wird hierzu noch vor der Sommerpause erfolgen.
3.
Zusammenarbeit Unterstützerkreis
Im Juli 2014 trafen sich auf
Initiative der katholischen und evangelischen Gemeinde sowie der
evangelisch-freikirchlichen Gemeinde in der Konkordia, dem Frauenbund Bühl,
Bürger für Bühl (Seniorenbüro) und der Stadt Bühl Personen, die sich in einem
Unterstützerkreis für Flüchtlinge engagieren wollten.
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- 6 -
Über die Zielvorgabe waren
sich alle einig: die Stimmung gegenüber Neuankömmlingen positiv zu beeinflussen
– und zwar durch eine rein praktische Unterstützung. Letztendlich geht es dem
Unterstützerkreis darum, die Menschen mit offenen Armen zu empfangen und ihnen,
wenn nötig und vor allem gewünscht, auf vielfältige Weise zu helfen. Wichtiges
Prinzip ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe.
Bereits beim zweiten
Treffen, der konstituierenden Sitzung, waren schon ca. 70 interessierte
Personen zusammengekommen. Inzwischen ist der Unterstützerkreis auf über 200
Personen angewachsen, die in derzeit acht Arbeitsgruppen aktiv sind.
Von den einzelnen
Arbeitsgruppen wird ein hohes Maß an Selbststeuerung erwartet und gerade
deshalb entscheidet jeder Engagierte selbst über Umfang, Art und Zeit seines
Engagements. Die Gruppen haben jeweils einen Sprecher oder eine Sprecherin, um
die organisatorischen Fäden in der Hand zu halten und vor allem die
Schnittstelle zur Integrationsbeauftragten zu sein. In unregelmäßigen Abständen
trifft sich der gesamte Unterstützerkreis zum Austausch der aktuellen
Herausforderungen und Erfahrungen.
Die Arbeitsgruppe
„Begleitung“ sieht es als ihre Aufgabe an, bei Behördengängen, Arztbesuchen
oder ähnlichem zu begleiten. So werden z. B. Kinder an der Schule abgeholt und
zu einem Theaterworkshop in eine andere Schule begleitet.
Als sehr umfangreich hat
sich die Organisation der Arbeitsgruppe „Beschaffung (Sachspenden)“
herausgestellt. Hier laufen die Fäden von denjenigen zusammen, die etwas
abzugeben haben und denjenigen, die Bedarf haben. Aufgrund der Menge an
Sachspenden, die inzwischen zu koordinieren sind, erarbeitet die Gruppe eine
Internetpräsenz, die die Koordination erleichtern soll.
Spielerisch Deutsch zu
lernen steht im Mittelpunkt der Arbeitsgruppe „Bildung“. Als ergänzendes
Angebot zur Schule bietet die Gruppe inzwischen in den vier
Gemeinschaftsunterkünften neun Spieletreffs für Kinder an. Unter anderem wurden
Spiele zur Verkehrserziehung angeschafft, die rege genutzt werden.
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. .
- 7 -
Die Arbeitsgruppe
„Patenschaften“ hat sich zum Ziel gesetzt, für einzelne Personen und/oder
Familien eine Patenschaft zu übernehmen und sie intensiver zu begleiten und zu
unterstützen. Um die Menschen auf der Beziehungsebene anzusprechen, finden in
allen Einrichtungen Nachmittage statt, an denen sich die Asylsuchenden mit den
potenziellen Paten bei Kaffee und Kuchen (von den Ehrenamtlichen gespendet)
kennen lernen können.
Fahrradreparaturen sind die
Hauptarbeit der Arbeitsgruppe „Praktische Hilfe“. In einer professionell
eingerichteten und durch Spendengelder finanzierten Fahrradwerkstatt im Keller
der Erlenstraße wurden bisher über 150 Fahrräder fahrtauglich gemacht. Darüber
hinaus unterstützt die Gruppe die Flüchtlinge, die Zimmer etwas praktischer
herzurichten bzw. gespendete Dinge abzuholen und zu den Gemeinschaftsunterkünften
zu bringen.
Die Arbeitsgruppe „Sprache“
bietet ehrenamtlich organisierte Sprachkurse an, bei denen eine grundlegende
Alltagskommunikation vermittelt wird. Sinnvollerweise ergänzen diese Kurse die
Angebote von offizieller Seite.
Bei der Arbeitsgruppe
„(Sport-) Vereine“ steht die Integration in unterschiedliche Vereine im
Mittelpunkt. U.a. bietet der SV Neusatz ein regelmäßiges Schnuppertraining für
Interessierte an.
Zwei Feste zur Begegnung
fanden bereits in der Gemeinschaftsunterkunft Erlenstraße statt und wurden von
der Arbeitsgruppe „Willkommensfeste“ organisiert.
Als neunte und neue
Initiative befindet sich die Arbeitsgruppe „Anschlussunterbringung“ im Aufbau.
Ziel ist es hier, die Flüchtlinge auf ihr neues, verändertes Wohnumfeld vorzubereiten
und sie beim Übergang in die neue Umgebung zu unterstützen.
Sobald die ersten
Flüchtlinge über annähernd ausreichende Deutschkenntnisse zur Arbeitsaufnahme
verfügen, wird sich eine Arbeitsgruppe „Berufliche Integration“ gründen, um die
Menschen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung zu begleiten und auch an der
Stelle mit unterschiedlichen Systempartnern zusammenarbeiten.
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. .
- 8 -
4.
Öffentlichkeitsarbeit/Homepage
Seit Beginn des Jahres
informiert eine Internetseite unter integration.buehl.de über die einzelnen
Arbeitsgruppen, über die Möglichkeiten Deutsch zu lernen sowie über
unterschiedliche Fragen und Antworten.
Diese Internetseite
ermöglicht die vereinfachte Kontaktaufnahme zu Verwaltung und den einzelnen
Arbeitsgruppen und ist mit der Internetseite für die Spendenbeschaffung eng
verknüpft.
Verantwortlich für die
Inhalte der Homepage ist die Integrationsbeauftragte der Stadt Bühl, Frau
Braun.
5.
Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der
Anschlussunterbringung in Bühl
In den
Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Rastatt (u. a. Erlenstr. 56, Kloster
Neusatzeck, Rittersbach, ehem. Schwesternwohnheim) sind zurzeit rund 500
Personen untergebracht. Diese
Unterbringungsform endet mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels oder
spätestens 24 Monate nach Einzug in die Gemeinschaftsunterkunft, wobei die
24-Monats-Frist derzeit wesentlich verkürzt wird. Danach werden die Flüchtlinge
den Gemeinden des Landkreises im Rahmen der Anschlussunterbringung zugewiesen.
In vielen Fällen gelingt es den Betroffenen nicht,
eigene Wohnungen anzumieten, so dass die Stadt Bühl als Ortspolizeibehörde
Wohnraum zur Verfügung stellen muss, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Dabei ist die Flüchtlingsunterbringung der Obdachlosenunterbringung
gleichgestellt, das bedeutet, der Wohnraum muss die notwendigsten
Lebensbedürfnisse abdecken und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entsprechen.
Die Unterkünfte werden von der
Stadt mit allen notwendigen Einrichtungsgegenständen in einfacher und
angemessener Qualität ausgestattet. Wichtig ist dabei, dass alle Flüchtlinge
gleichartige Gegenstände erhalten.
.
. .
- 9 -
Grundsätzlich wird die
Schaffung kleiner Wohneinheiten angestrebt, um so Konflikte zwischen den
Bewohnern zu minimieren. Aus den gleichen Gründen wird bei der Zuweisung der
Wohnräume soweit wie möglich auf die Faktoren Nationalität, Familienstand,
Religion, Geschlecht, Alter etc. Rücksicht genommen.
Es ist durchaus üblich, dass
verschiedenen Einzelpersonen oder Familien Küchen und Sanitäranlagen zur
gemeinsamen Nutzung zugeteilt werden.
Im März 2016 wurden in
verschiedenen Wohnungen der Kernstadt und in Weitenung insgesamt 26 Personen
untergebracht.
Der von der Stadt Bühl abzudeckende Unterbringungsbedarf ist abhängig von der
gesamtdeutschen bzw. gesamteuropäischen Flüchtlingssituation, die sich nur
bedingt schätzen lässt. Nach den derzeitigen Überlegungen ist davon auszugehen,
dass die Stadt Bühl in den Jahren
- 2016 31
Personen (diese Quote ist bereits erfüllt)
- 2017 466 Personen
- 2018 55 Personen
aufnehmen muss. Im Vorgriff
auf diese Aufgabe hat der Gemeinderat der Stadt Bühl entschieden, angebotene
und geeignete Wohnungen/Häuser zeitnah anzumieten.
Dadurch ist es möglich, bis
zum Jahresende 2016 weitere rd. 170 Personen unterzubringen.
Die Zuständigkeiten in der
Anschlussunterbringung sind wie folgt geregelt:
-
Anmietung von
Wohnraum: Fachbereich Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste (Ordnungsamt) in
Kooperation mit dem Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen- Immobilien
-
Koordination der
Belegung, Betreuung vor Ort, Betreuung der Verwaltungsverfahren: Ordnungsamt
-
Soziale Betreuung
und Beratung: Sozialarbeiter des Landratsamtes Rastatt
. . .
- 10 -
6.
Stand Asylverfahren
In Bühl leben in den Gemeinschaftsunterkünften rd. 500
Personen. In der Gemeinde Ottersweier leben weitere 130 Flüchtlinge. Hinzu
kommen 11 unbegleitete minderjährige Jugendliche; 5 leben davon in Bühl, 5 in
Ottersweier.
Anerkannt wurden bis heute 84 Personen, denen
Aufenthaltserlaubnisse und Flüchtlingspässe erteilt werden.
Von den 84 anerkannten Flüchtlingen sind bisher 52
Personen in Bühl geblieben. Die anderen sind im Wesentlichen zu Verwandten oder
Bekannten innerhalb Deutschlands umgezogen. Ein Teil der Flüchtlinge hat noch
keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, da diese noch in der Bearbeitung sind.
Die zahlenmäßig größte Gruppe sind Syrer mit 128
Erwachsenen und 55 Kindern (= Minderjährigen), gefolgt von Afghanen mit 22
Erwachsenen und 25 Kindern sowie Irakern mit 15 Erwachsenen und 26 Kindern.
Nach negativ abgeschlossenen Asylverfahren (bisher ca. 35
Fälle) erfolgt nicht selten die freiwillige Ausreise in das Heimatland. Hier
übernimmt das BAMF die Kosten für die Reise, mitunter wird eine Reisebeihilfe
und eine Startbeihilfe bezahlt. Insgesamt wurden von der städtischen
Ausländerbehörde seit Anfang 2015 33 freiwillige Ausreisen organisiert; 5
Personen wurden abgeschoben.
In der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses werden
die Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen noch
ergänzend berichten und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung
stehen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
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Anlagenverzeichnis: