Betreff
Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Bühl
Vorlage
VO/346/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss nimmt den Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Bühl zur Kenntnis.

 


I. Sachverhalt:

 

Im Landkreis Rastatt leben aktuell rund 2.500 Flüchtlinge in 28 Gemeinschaftsunterkünften. Weitere 853 Flüchtlinge leben in der Anschlussunterbringung. Die Aufnahmequote des Landkreises liegt bei 2,59 %, dies entspricht aktuell einer Aufnahme von rund 120 Flüchtlingen in der Woche (Quelle: Homepage LRA Rastatt, Stand 18. März 2016).

 

Am 1. August 2014 wurde die erste Gemeinschaftsunterkunft in der Erlenstraße in Bühl belegt. Folgende Gemeinschaftsunterkünfte sind derzeit in Betrieb:

 

Unterkunft

Zeitpunkt

Belegung

Mögliche

Belegung

Tatsächliche Belegung

GU Erlenstraße

01.08.2014

125

120

GU DRK

01.09.2014

20

20

GU Rittersbach

29.10.2015

80

70

GU Neusatzeck

29.10.2015

130

118

GU Schwesternwohnheim

03.02.2016

150

135

Summe

 

505

463

 

Der überwiegende Teil der Asylsuchenden kommt aus Syrien. Weitere Herkunftsländer sind Afghanistan, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Gambia, Irak, Iran, Kamerun, Mazedonien, Serbien, Somalia und Tunesien.

 

Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen wurde zum 1. Januar 2015 bei der Stadt Bühl die Stelle einer Integrationsbeauftragten eingerichtet. Ziel ist es, insbesondere kommunale Strukturen für die Integrationsarbeit zu entwickeln. Aufgaben sind u.a. zentrale Anlaufs-, Beratungs- und Vermittlungsstelle, Koordinierung und Steuerung des strukturellen Aufbaus der Integrationsarbeit sowie Erarbeitung eines Integrationskonzeptes. Die Aufgabe der Integrationsbeauftragten zieht sich als Querschnittsaufgabe durch unterschiedliche Bereiche der Verwaltung, z. B. Kitas, Schulen, Jugendzentrum, Kinder- und Familienzentrum, Seniorenbüro, Kirchen und Vereine, Unternehmen und Organisationen sowie die Bereiche Wirtschaftsförderung und Ausländerwesen.

 

 

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1.     Bildung/Schulen/Kindertageseinrichtungen

Grundsätzlich beginnt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder 6 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und besteht bis zum 18. Lebensjahr unabhängig von der jeweiligen Bleibeperspektive. Die Stadt Bühl vertritt die Ansicht, dass die Flüchtlingskinder schnellstmöglich eingeschult werden sollten, da eine erfolgreiche Integration mit dem Erlernen der Sprache beginnt. In der Regel werden die in Bühl lebenden Flüchtlingskinder unmittelbar nach Bezug einer Gemeinschaftsunterkunft eingeschult.

 

In den Bühler Schulen werden die Flüchtlingskinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in sog. Vorbereitungsklassen (VKL) unterrichtet. Hier gibt es unterschiedliche Umsetzungsmodelle an den Schulen. Die Flüchtlingskinder werden in allen Fällen so an die deutsche Sprache herangeführt, dass sie am regulären Unterricht teilnehmen, einen Abschluss machen oder ggf. an eine weiterführende Schule wechseln können. Neben den VKL gibt es an den beruflichen Schulen sog. VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse). Das Umsetzungsmodell unterscheidet sich nur wenig vom Modell der VKL. Ziel der VABO-Klasse ist es, dass die jungen Erwachsenen einen Schulabschluss machen oder eine Ausbildung beginnen können.

 

Das Kultusministerium hat in diesem Zusammenhang zusätzliche Lehrerdeputate geschaffen bzw. vorhandene Deputate erhöht. Durch die Teilnahme am regulären Unterricht, z. B. in den Fächern Musik, Kunst, Sport, lernen die Flüchtlinge insbesondere schulische Techniken und Arbeitsweisen. Hierdurch wird auch der gegenseitige Kontakt mit den Schüler/innen der Regelklassen gepflegt.

 

Zur Erleichterung des Schulstarts an den Schulen wurden durch den „Unterstützerkreis Flüchtlinge“ ein Starter-Paket für jedes Flüchtlingskind zur Verfügung gestellt. Das Starter-Paket beinhaltete u. a. Folgendes: Schreibmaterial, Sammelmappe, Wasserfarbkasten.

 

Die Stadt Bühl legt Wert darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz gewahrt wird und sozial schwächere Familien nicht benachteiligt werden. In diesem Zusammenhang erhalten Flüchtlingskinder keine Ermäßigungen an Bühler Schulen, z.B. für das Mittagessen. Bei Bedarf können Flüchtlinge Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Dies sind z. B. Zuschüsse zum Mittagessen in Schulen oder auch Zuschüsse zu Schulausflügen. Diese Möglichkeiten sind auch für sozial schwache Familien gegeben.

 

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Aktuelle Belegungssituation an den städtischen Schulen:

 

Für die in Bühl lebenden Flüchtlingskinder wurden an der Bachschlossschule, der Aloys-Schreiber-Schule und der Weststadtgrundschule Vorbereitungsklassen (VKL) eingerichtet.

 

Schule

Anzahl VKL

Anzahl Flüchtlings-kinder in VKL

Bemerkung

Aloys-Schreiber-Schule

1

4

weitere 3 Kinder bereits in Regelklassen

Bachschlossschule

2

33

 

Weststadtgrundschule

2

26

 

GS Neusatz

 

4

 

Summe

5

67

 

 

Zusätzlich hat das Windeck-Gymnasium signalisiert, künftig eine VKL-Klasse zu beantragen. Hier finden Gespräche zwischen der Schulleitung und dem staatlichen Schulamt statt.

 

An den beruflichen Schulen in Bühl, Handelslehranstalt und Gewerbeschule, wurden aktuell 3 VABO-Klassen eingerichtet. Hier werden mittlerweile rund 40 Flüchtlinge beschult. Das Einzugsgebiet geht über Bühl hinaus, sodass z. B. auch Flüchtlinge aus Rheinmünster, Sinzheim und Lichtenau die VABO-Klassen der beruflichen Schulen besuchen.

 

Für eine gut funktionierende Koordination der zu beschulenden Flüchtlinge wurde durch die Stadt Bühl ein Arbeitskreis Schule und Integration eingerichtet. Teilnehmer sind Vertreter des Fachbereichs Bildung-Kultur-Generationen, die Schulleitungen der Bühler Schulen, Vertreter des staatl. Schulamtes und Vertreter der beruflichen Schulen. In regelmäßigen Abständen werden hier zentrale Themen erörtert und allgemein über den Sachstand informiert.

 

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Aktuelle Belegungssituation in den Bühler Kindertageseinrichtungen:

 

Derzeit sind 10 Flüchtlingskinder in den Bühler Kindertageseinrichtungen untergebracht, z. B. im Kinderhaus Sonnenschein, im Kindergarten „Maria Hilf“, im katholischen Kindergarten „St. Josef“ Kappelwindeck, im Bühler Kinderhaus und im katholischen Kindergarten „St. Borromäus“ Neusatz. Die Kinder werden frühestens mit 3 Jahren aufgenommen; tendenziell aber erst später, z. B. Kinder, die in absehbarer Zeit eingeschult werden, um den Einstieg in die Schule zu erleichtern.

                                                            

Weitere Aufnahmen von Flüchtlingskindern an den Bühler Kindertageseinrichtungen werden derzeit zurückgestellt, da auch noch viele Platzanfragen von Bühler Familien zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der derzeitigen Bedarfsplanungsgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Plätze erörtert.

 

 

2.     Sprach- und Integrationskurse

 

Seit 2005 bietet die Stadt Bühl als anerkannter Träger des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.

 

Ein Integrationskurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) verteilt auf sechs Module. Vermittelt wird hier die deutsche Sprache in Wort und Schrift bis Niveau B1, d. h. die Teilnehmenden sind nach Abschluss der Module in der Lage, sich im Alltag zurechtzufinden, sich selbst zu verständigen und eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen. Im Anschluss daran finden 60 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs statt, in dem Kenntnisse zur Rechtsordnung, zur Geschichte und Kultur Deutschlands vermittelt werden.

 

Berechtigt zur Teilnahme an den Integrationskursen sind alle Neuzugewanderten, die auf Dauer in Deutschland bleiben sowie Ausländer oder besonders integrationsbedürftige Menschen, die schon länger in Deutschland leben. Auf Antrag können sie beim BAMF eine Zulassung für den Integrationskurs erhalten. Zur Teilnahme verpflichtet sind Menschen, die neu nach Deutschland kommen und nicht ausreichend Deutsch können – inzwischen auch Asylsuchende aus den Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Außerdem können Personen von der Ausländerbehörde oder den Trägern der Grundsicherung (ALG II) zur Teilnahme verpflichtet werden.

 

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Vor Kursbeginn werden die Kenntnisse der Teilnehmenden in einem Einstufungstest erfasst und daraufhin dem Modul zugeordnet, welches den Vorkenntnissen entspricht. Aktuell ist der Start von 6 weiteren Kursen geplant.

 

Der Integrationskurs schließt mit zwei Prüfungen ab: Nach 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs findet der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ statt. Nach den restlichen 60 Unterrichtseinheiten absolvieren die Teilnehmenden den Test „Leben in Deutschland“. Am Ende des bestandenen Kurses (mit Erreichen des Niveaus B1) steht das „Zertifikat Integrationskurs“, welches ausreichende Deutschkenntnisse sowie grundlegende Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft nachweist. Mit dem Zertifikat besteht die Möglichkeit zur erleichterten Einbürgerung (nach sieben, statt nach acht Jahren).

 

Bei der Stadt Bühl werden die Zertifikate in einer kleinen Feierstunde den Teilnehmenden überreicht.

 

Um weiterhin als Träger für Integrationskurse zugelassen zu werden (Folgeantrag für 2017), muss ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt eine Liste der anerkannten Qualitätsmanagementsysteme, von denen eines durch ein Zertifikat nachgewiesen werden muss. Für die Integrationskurse wird die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV angestrebt. Die Vorgaben dieses QM-Systems sind für Bildungseinrichtungen gut umzusetzen.

 

Grundvoraussetzung dafür sind ein Handbuch mit Aussagen zu den Qualitätsbereichen Unternehmensorganisation, Kommunikation, Ausstattung und Unterricht sowie Evaluation und Controlling. Die Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle (Firma Quacert) wird hierzu noch vor der Sommerpause erfolgen. 

 

 

3.         Zusammenarbeit Unterstützerkreis

 

Im Juli 2014 trafen sich auf Initiative der katholischen und evangelischen Gemeinde sowie der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde in der Konkordia, dem Frauenbund Bühl, Bürger für Bühl (Seniorenbüro) und der Stadt Bühl Personen, die sich in einem Unterstützerkreis für Flüchtlinge engagieren wollten.

 

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Über die Zielvorgabe waren sich alle einig: die Stimmung gegenüber Neuankömmlingen positiv zu beeinflussen – und zwar durch eine rein praktische Unterstützung. Letztendlich geht es dem Unterstützerkreis darum, die Menschen mit offenen Armen zu empfangen und ihnen, wenn nötig und vor allem gewünscht, auf vielfältige Weise zu helfen. Wichtiges Prinzip ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Bereits beim zweiten Treffen, der konstituierenden Sitzung, waren schon ca. 70 interessierte Personen zusammengekommen. Inzwischen ist der Unterstützerkreis auf über 200 Personen angewachsen, die in derzeit acht Arbeitsgruppen aktiv sind.

 

Von den einzelnen Arbeitsgruppen wird ein hohes Maß an Selbststeuerung erwartet und gerade deshalb entscheidet jeder Engagierte selbst über Umfang, Art und Zeit seines Engagements. Die Gruppen haben jeweils einen Sprecher oder eine Sprecherin, um die organisatorischen Fäden in der Hand zu halten und vor allem die Schnittstelle zur Integrationsbeauftragten zu sein. In unregelmäßigen Abständen trifft sich der gesamte Unterstützerkreis zum Austausch der aktuellen Herausforderungen und Erfahrungen.

 

Die Arbeitsgruppe „Begleitung“ sieht es als ihre Aufgabe an, bei Behördengängen, Arztbesuchen oder ähnlichem zu begleiten. So werden z. B. Kinder an der Schule abgeholt und zu einem Theaterworkshop in eine andere Schule begleitet.

 

Als sehr umfangreich hat sich die Organisation der Arbeitsgruppe „Beschaffung (Sachspenden)“ herausgestellt. Hier laufen die Fäden von denjenigen zusammen, die etwas abzugeben haben und denjenigen, die Bedarf haben. Aufgrund der Menge an Sachspenden, die inzwischen zu koordinieren sind, erarbeitet die Gruppe eine Internetpräsenz, die die Koordination erleichtern soll.

 

Spielerisch Deutsch zu lernen steht im Mittelpunkt der Arbeitsgruppe „Bildung“. Als ergänzendes Angebot zur Schule bietet die Gruppe inzwischen in den vier Gemeinschaftsunterkünften neun Spieletreffs für Kinder an. Unter anderem wurden Spiele zur Verkehrserziehung angeschafft, die rege genutzt werden.

 

 

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Die Arbeitsgruppe „Patenschaften“ hat sich zum Ziel gesetzt, für einzelne Personen und/oder Familien eine Patenschaft zu übernehmen und sie intensiver zu begleiten und zu unterstützen. Um die Menschen auf der Beziehungsebene anzusprechen, finden in allen Einrichtungen Nachmittage statt, an denen sich die Asylsuchenden mit den potenziellen Paten bei Kaffee und Kuchen (von den Ehrenamtlichen gespendet) kennen lernen können.

 

Fahrradreparaturen sind die Hauptarbeit der Arbeitsgruppe „Praktische Hilfe“. In einer professionell eingerichteten und durch Spendengelder finanzierten Fahrradwerkstatt im Keller der Erlenstraße wurden bisher über 150 Fahrräder fahrtauglich gemacht. Darüber hinaus unterstützt die Gruppe die Flüchtlinge, die Zimmer etwas praktischer herzurichten bzw. gespendete Dinge abzuholen und zu den Gemeinschaftsunterkünften zu bringen.

 

Die Arbeitsgruppe „Sprache“ bietet ehrenamtlich organisierte Sprachkurse an, bei denen eine grundlegende Alltagskommunikation vermittelt wird. Sinnvollerweise ergänzen diese Kurse die Angebote von offizieller Seite.

 

Bei der Arbeitsgruppe „(Sport-) Vereine“ steht die Integration in unterschiedliche Vereine im Mittelpunkt. U.a. bietet der SV Neusatz ein regelmäßiges Schnuppertraining für Interessierte an.

 

Zwei Feste zur Begegnung fanden bereits in der Gemeinschaftsunterkunft Erlenstraße statt und wurden von der Arbeitsgruppe „Willkommensfeste“ organisiert.

 

Als neunte und neue Initiative befindet sich die Arbeitsgruppe „Anschlussunterbringung“ im Aufbau. Ziel ist es hier, die Flüchtlinge auf ihr neues, verändertes Wohnumfeld vorzubereiten und sie beim Übergang in die neue Umgebung zu unterstützen.

 

Sobald die ersten Flüchtlinge über annähernd ausreichende Deutschkenntnisse zur Arbeitsaufnahme verfügen, wird sich eine Arbeitsgruppe „Berufliche Integration“ gründen, um die Menschen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung zu begleiten und auch an der Stelle mit unterschiedlichen Systempartnern zusammenarbeiten.

 

 

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4.         Öffentlichkeitsarbeit/Homepage

 

Seit Beginn des Jahres informiert eine Internetseite unter integration.buehl.de über die einzelnen Arbeitsgruppen, über die Möglichkeiten Deutsch zu lernen sowie über unterschiedliche Fragen und Antworten.

 

Diese Internetseite ermöglicht die vereinfachte Kontaktaufnahme zu Verwaltung und den einzelnen Arbeitsgruppen und ist mit der Internetseite für die Spendenbeschaffung eng verknüpft.

 

Verantwortlich für die Inhalte der Homepage ist die Integrationsbeauftragte der Stadt Bühl, Frau Braun.

 

 

5.         Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der Anschlussunterbringung in Bühl

 

In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Rastatt (u. a. Erlenstr. 56, Kloster Neusatzeck, Rittersbach, ehem. Schwesternwohnheim) sind zurzeit rund 500 Personen untergebracht.  Diese Unterbringungsform endet mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels oder spätestens 24 Monate nach Einzug in die Gemeinschaftsunterkunft, wobei die 24-Monats-Frist derzeit wesentlich verkürzt wird. Danach werden die Flüchtlinge den Gemeinden des Landkreises im Rahmen der Anschlussunterbringung zugewiesen.

In vielen  Fällen gelingt es den Betroffenen nicht, eigene Wohnungen anzumieten, so dass die Stadt Bühl als Ortspolizeibehörde Wohnraum zur Verfügung stellen muss, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dabei ist die Flüchtlingsunterbringung der Obdachlosenunterbringung gleichgestellt, das bedeutet, der Wohnraum muss die notwendigsten Lebensbedürfnisse abdecken und insgesamt den Anforderungen an eine  menschenwürdige Unterkunft entsprechen.

 

Die Unterkünfte werden von der Stadt mit allen notwendigen Einrichtungsgegenständen in einfacher und angemessener Qualität ausgestattet. Wichtig ist dabei, dass alle Flüchtlinge gleichartige Gegenstände erhalten.

 

 

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Grundsätzlich wird die Schaffung kleiner Wohneinheiten angestrebt, um so Konflikte zwischen den Bewohnern zu minimieren. Aus den gleichen Gründen wird bei der Zuweisung der Wohnräume soweit wie möglich auf die Faktoren Nationalität, Familienstand, Religion, Geschlecht, Alter etc. Rücksicht genommen.

 

Es ist durchaus üblich, dass verschiedenen Einzelpersonen oder Familien Küchen und Sanitäranlagen zur gemeinsamen Nutzung zugeteilt werden.

 

Im März 2016 wurden in verschiedenen Wohnungen der Kernstadt und in Weitenung insgesamt 26 Personen untergebracht.

 

Der von der Stadt Bühl abzudeckende  Unterbringungsbedarf ist abhängig von der gesamtdeutschen bzw. gesamteuropäischen Flüchtlingssituation, die sich nur bedingt schätzen lässt. Nach den derzeitigen Überlegungen ist davon auszugehen, dass die Stadt Bühl in den Jahren

- 2016               31 Personen (diese Quote ist bereits erfüllt)
- 2017               466 Personen
- 2018               55 Personen

aufnehmen muss. Im Vorgriff auf diese Aufgabe hat der Gemeinderat der Stadt Bühl entschieden, angebotene und geeignete Wohnungen/Häuser zeitnah anzumieten.

Dadurch ist es möglich, bis zum Jahresende 2016 weitere rd. 170 Personen unterzubringen.

 

Die Zuständigkeiten in der Anschlussunterbringung sind wie folgt geregelt:

-       Anmietung von Wohnraum: Fachbereich Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste (Ordnungsamt) in Kooperation mit dem Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen- Immobilien

-       Koordination der Belegung, Betreuung vor Ort, Betreuung der Verwaltungsverfahren: Ordnungsamt

-       Soziale Betreuung und Beratung: Sozialarbeiter des Landratsamtes Rastatt

 

 

 

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6.         Stand Asylverfahren

 

In Bühl leben in den Gemeinschaftsunterkünften rd. 500 Personen. In der Gemeinde Ottersweier leben weitere 130 Flüchtlinge. Hinzu kommen 11 unbegleitete minderjährige Jugendliche; 5 leben davon in Bühl, 5 in Ottersweier.

 

Anerkannt wurden bis heute 84 Personen, denen Aufenthaltserlaubnisse und Flüchtlingspässe erteilt werden.

 

Von den 84 anerkannten Flüchtlingen sind bisher 52 Personen in Bühl geblieben. Die anderen sind im Wesentlichen zu Verwandten oder Bekannten innerhalb Deutschlands umgezogen. Ein Teil der Flüchtlinge hat noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, da diese noch in der Bearbeitung sind.

 

Die zahlenmäßig größte Gruppe sind Syrer mit 128 Erwachsenen und 55 Kindern (= Minderjährigen), gefolgt von Afghanen mit 22 Erwachsenen und 25 Kindern sowie Irakern mit 15 Erwachsenen und 26 Kindern.

 

Nach negativ abgeschlossenen Asylverfahren (bisher ca. 35 Fälle) erfolgt nicht selten die freiwillige Ausreise in das Heimatland. Hier übernimmt das BAMF die Kosten für die Reise, mitunter wird eine Reisebeihilfe und eine Startbeihilfe bezahlt. Insgesamt wurden von der städtischen Ausländerbehörde seit Anfang 2015 33 freiwillige Ausreisen organisiert; 5 Personen wurden abgeschoben.

 

In der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses werden die Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Verwaltungsbereichen noch ergänzend berichten und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: