II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2012 Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Nach
§ 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates und ihrer
Einwohner einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten
Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2012 wurde vom Fachbereich Finanzen in wesentlichen
Teilen erarbeitet und von der Stabstelle
Beteiligungsmanagement fertiggestellt.
Im Beteiligungsbericht ist auf alle Unternehmen in
privater Rechtsform bei unmittelbarer und mittelbarer Beteiligung der Stadt von
mehr als 50 % einzugehen. Über diesen „Pflichtteil“ hinaus wird von der
Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt eine Gesamtdarstellung
aller Beteiligungen empfohlen, also z.B. auch die Beteiligung an öffentlich-rechtlichen
Zweckverbänden oder an Unternehmen mit einem nur geringen Beteiligungsumfang.
Nach dem allgemeinen Teil, der u. a. die rechtlichen
Grundlagen kommunalen Handels enthält, folgt eine grafische Darstellung der
wichtigsten Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl sowie ein schneller
Überblick über die Bilanzkennzahlen und deren Erläuterung (S. 10 ff).
Anschließend wird auf den Gegenstand des jeweiligen Unternehmens, die
Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens
eingegangen. Soweit aus den Jahresabschlüssen der Beteiligungsunternehmen
ersichtlich, wird auf den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des
Unternehmens eingegangen sowie die finanzielle Lage des Unternehmens und
Grundzüge des Geschäftsverlaufes beschrieben. Ebenso werden die
Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt dargestellt und die
durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer angegeben. Die
wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
sind dargestellt.
Für die Beteiligungen der Stadt am Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung, an verschiedenen Zweckverbänden sowie an der
Naturschutzstiftung, für die zwar keine Berichtspflicht besteht, die aber wegen
ihres Umfanges bedeutsam sind, wurden soweit möglich die Angaben in gleichem
Umfang gemacht. Lediglich für die am Gesamtunternehmen gemessenen „kleinen“
sonstigen Beteiligungen wurden sie verkürzt.
Die Steuerungsrelevanz des Beteiligungsberichtes
liegt insbesondere darin, dass durch die Gesamtdarstellung der aktuellen
Informationen im Vergleich zu den Vorjahren ein Überblick über die Entwicklung
aller Beteiligungsunternehmen der Stadt Bühl ermöglicht wird.
Der
Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich
auszulegen. Der Bericht wird außerdem in Form einer pdf-Datei auf der Homepage
der Stadt Bühl unter Politik > Städtische Finanzen zur Einsicht und zum
Herunterladen bereitgestellt.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: