Betreff
Aufnahme eines Darlehens für den Stadthaushalt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Vorlage
VO/356/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Gesamthöhe von 1.530.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin, zu folgenden Konditionen:

 

Zinssatz:                                 0,41 % im Programm 208
 (endgültige Festlegung erst bei Auszahlung)

 

Zinsfestschreibung:              10 Jahre (nicht veränderbar), bis Mai 2026

Tilgung:                                   36 gleich hohe Halbjahresraten von 42.500 €
jährlich insgesamt 85.000 € (für 18 Jahre)

Fälligkeit der 1. Rate:            15.08.2018

Fälligkeit der letzten Rate:   15.02.2036

Laufzeiten:                             20 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei, 18 Jahre Tilgung

Auszahlung:                           100 %

 

 

 


I. Sachverhalt:

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt / Berlin können Kommunen Darlehen aufnehmen, u. a. für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Im Programm Nr. 208 wird die Modernisierung kommunaler Gebäude, von Kindergärten oder Schulen u.a. unterstützt. Voraussetzung für einen KfW-Kredit ist die Verknüpfung mit einer Maßnahme, die im gleichen Jahr zumindest größtenteils durchgeführt und dann später abgerechnet werden muss, Zuschüsse aus Förderprogrammen des Landes oder des Bundes müssen beim Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden.

 

          Im vergangenen Jahr wurden zwei Kredite aus verschiedenen Programmen für die energetische Sanierung des Rathauses II kombiniert, eine ebensolche Antragstellung ist in Kürze auch für die Sanierung des Rathaus I vorgesehen. Als Projektmaßnahme für einen weiteren KfW-Kredit bietet sich das Modul 1 beim Umbau der Aloys-Schreiber-Schule zur Gemeinschaftsschule an, weil es sehr gut in die Förderstruktur des Programms Nr. 208 passt und außerdem als innerhalb kurzer Zeit abgeschlossenes Projekt auch gut zeitnah abgerechnet werden kann. Eine Abrechnung der Maßnahme muss ohnehin auch gegenüber dem Land im Rahmen der Schulbauförderung erfolgen.

 

          Für das Modul 1 beim Umbau der Aloys-Schreiber-Schule sind im Haushalt 2016 einschließlich der Mittel aus dem Vorjahr und für 2017 insgesamt 2,15 Mio. € Gesamtkosten vorgesehen bei einem Landeszuschuss von 0,6 Mio. €. Der verbleibende zu finanzierende Betrag von rd. 1,53 Mio. € wurde bei der KfW als Kredit aus dem Programm 208 (KfW-208) beantragt, die KfW hat die Kreditzusage bereits gegeben.

 

          Bei den KfW-Darlehen kann von der Stadt festgelegt werden, ob innerhalb von 10, 20 oder erst 30 Jahren getilgt werden soll und ob 1 bis max. 3 Jahre zu Beginn tilgungsfrei bleiben sollen. Die Zinsfestschreibung ist dabei in allen Varianten auf zunächst 10 Jahre begrenzt, der Zinssatz wird täglich neu festgesetzt. Änderungen an der Tilgungshöhe, Sondertilgungen und Umschuldungen sind ohne zusätzliche Kosten erstmals zum Ablauf der zehnjährigen, ersten Zinsbindung möglich.

 

          Aktuell werden von der KfW die Laufzeiten mit folgenden Zinssätzen angeboten (tagesaktuelle Beispielsrechnung bei zwei tilgungsfreien Jahren):

 

          10jährige Laufzeit:     0,18% Zins                      Tilgung 10%

                                               ~ 2.700 € p.a. fallend    191 Tsd. € p.a. gleichbleibend

                                               Zinssumme: 15.200 €

 

          20jährige Laufzeit:     0,41% Zins                      Tilgung 5%

                                               ~ 6.200 € p.a. fallend    85 Tsd. € p.a. gleichbleibend

                                               Zinssumme: 65.800 €

 

          30jährige Laufzeit:     0,55% Zins                      Tilgung 3,33%

                                               ~ 8.400 € p.a. fallend    55 Tsd. € p.a. gleichbleibend

                                               Zinssumme: 130.400 €

 

          Bei einer 30jährigen Laufzeit erhöht sich der Zinssatz von 0,41% von vornherein auf 0,55%, auf die gesamte Laufzeit bezogen würde die Zinslast verdoppelt. Die zehnjährige Laufzeit würde dagegen den jährlichen Kapitaldienst sehr erschweren. Unter Betrachtung des Gesamtbetrages an neuen Kreditaufnahmen im Vergleich zu den bisher bereits bestehenden Krediten schlägt die Verwaltung eine 20jährige Laufzeit (Tilgungsdauer) bei zwei tilgungsfreien Anfangsjahren für das Darlehen vor.

 

          Im Haushalt 2016 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 4,6 Mio. € vorgesehen, die Kreditermächtigung wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 22.03.2016 erteilt. Daneben besteht noch die Ermächtigung aus dem Nachtragshaushalt 2015 über 2,4 Mio. € in voller Höhe. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Darlehens sind somit gegeben.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: