II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
die Aufnahme eines Darlehens in Gesamthöhe von 1.530.000 € bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin, zu folgenden Konditionen:
Zinssatz: 0,41 % im
Programm 208
(endgültige Festlegung erst bei
Auszahlung)
Zinsfestschreibung: 10
Jahre (nicht veränderbar), bis Mai 2026
Tilgung: 36
gleich hohe Halbjahresraten von 42.500 €
jährlich insgesamt 85.000 € (für 18 Jahre)
Fälligkeit der 1. Rate: 15.08.2018
Fälligkeit der letzten Rate: 15.02.2036
Laufzeiten: 20
Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei, 18 Jahre Tilgung
Auszahlung: 100
%
I. Sachverhalt:
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in
Frankfurt / Berlin können Kommunen Darlehen aufnehmen, u. a. für Investitionen
in die kommunale und soziale Infrastruktur. Im Programm Nr. 208 wird die
Modernisierung kommunaler Gebäude, von Kindergärten oder Schulen u.a.
unterstützt. Voraussetzung für einen KfW-Kredit ist die Verknüpfung mit einer
Maßnahme, die im gleichen Jahr zumindest größtenteils durchgeführt und dann
später abgerechnet werden muss, Zuschüsse aus Förderprogrammen des Landes oder
des Bundes müssen beim Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden.
Im
vergangenen Jahr wurden zwei Kredite aus verschiedenen Programmen für die
energetische Sanierung des Rathauses II kombiniert, eine ebensolche
Antragstellung ist in Kürze auch für die Sanierung des Rathaus I vorgesehen.
Als Projektmaßnahme für einen weiteren KfW-Kredit bietet sich das Modul 1 beim
Umbau der Aloys-Schreiber-Schule zur Gemeinschaftsschule an, weil es sehr gut
in die Förderstruktur des Programms Nr. 208 passt und außerdem als innerhalb kurzer
Zeit abgeschlossenes Projekt auch gut zeitnah abgerechnet werden kann. Eine
Abrechnung der Maßnahme muss ohnehin auch gegenüber dem Land im Rahmen der
Schulbauförderung erfolgen.
Für das Modul 1 beim Umbau der
Aloys-Schreiber-Schule sind im Haushalt 2016 einschließlich der Mittel aus dem
Vorjahr und für 2017 insgesamt 2,15 Mio. € Gesamtkosten vorgesehen bei einem
Landeszuschuss von 0,6 Mio. €. Der verbleibende zu finanzierende Betrag von rd.
1,53 Mio. € wurde bei der KfW als Kredit aus dem Programm 208 (KfW-208)
beantragt, die KfW hat die Kreditzusage bereits gegeben.
Bei
den KfW-Darlehen kann von der Stadt festgelegt werden, ob innerhalb von 10, 20
oder erst 30 Jahren getilgt werden soll und ob 1 bis max. 3 Jahre zu Beginn
tilgungsfrei bleiben sollen. Die Zinsfestschreibung ist dabei in allen
Varianten auf zunächst 10 Jahre begrenzt, der Zinssatz wird täglich neu
festgesetzt. Änderungen an der Tilgungshöhe, Sondertilgungen und Umschuldungen
sind ohne zusätzliche Kosten erstmals zum Ablauf der zehnjährigen, ersten
Zinsbindung möglich.
Aktuell
werden von der KfW die Laufzeiten mit folgenden Zinssätzen angeboten
(tagesaktuelle Beispielsrechnung bei zwei tilgungsfreien Jahren):
10jährige Laufzeit: 0,18%
Zins Tilgung 10%
~
2.700 € p.a. fallend 191 Tsd. € p.a.
gleichbleibend
Zinssumme:
15.200 €
20jährige Laufzeit: 0,41%
Zins Tilgung 5%
~
6.200 € p.a. fallend 85 Tsd. € p.a.
gleichbleibend
Zinssumme:
65.800 €
30jährige Laufzeit: 0,55%
Zins Tilgung 3,33%
~
8.400 € p.a. fallend 55 Tsd. € p.a.
gleichbleibend
Zinssumme:
130.400 €
Bei
einer 30jährigen Laufzeit erhöht sich der Zinssatz von 0,41% von vornherein auf
0,55%, auf die gesamte Laufzeit bezogen würde die Zinslast verdoppelt. Die
zehnjährige Laufzeit würde dagegen den jährlichen Kapitaldienst sehr
erschweren. Unter Betrachtung des Gesamtbetrages an neuen Kreditaufnahmen im
Vergleich zu den bisher bereits bestehenden Krediten schlägt die Verwaltung
eine 20jährige Laufzeit (Tilgungsdauer) bei zwei tilgungsfreien Anfangsjahren
für das Darlehen vor.
Im
Haushalt 2016 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 4,6 Mio. € vorgesehen, die
Kreditermächtigung wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 22.03.2016
erteilt. Daneben besteht noch die Ermächtigung aus dem Nachtragshaushalt 2015
über 2,4 Mio. € in voller Höhe. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für
die Aufnahme des Darlehens sind somit gegeben.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: