Stellungnahme
II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Abgabe der im Sachverhalt
angegebenen Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg bezüglich der
Anhörung einer Verlängerung des Antrages der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung
von Kohlenwasserstoffen der beantragenden Firma GDF SUEZ E&P Deutschland
GmbH.
I. Sachverhalt:
Das Regierungspräsidium
Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat die Stadt Bühl per
Mail mit Schreiben vom 07. März 2016 über einen Antrag auf Verlängerung der
bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II der genannten Firma, zur
Beteiligung im Anhörungsverfahren, informiert.
Auf Nachfrage hat das
Regierungspräsidium Freiburg erläutert, dass die ursprüngliche bergrechtliche
Erlaubnis ohne Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgte, da dies aus
rechtlichen Gründen damals nicht erforderlich war.
Mit diesem gegenüber
der früheren Verwaltungspraxis in vergleichbaren Verfahren neu eingeführten
Beteiligungsverfahren werde dem Ziel der Landesregierung nach transparentem
Verwaltungshandeln Rechnung getragen.
Die bergrechtliche
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl, Erdgas) zu
gewerblichen Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II war erteilt und bis
zum 31. Dezember 2015 befristet dargestellt. Eine Übersichtskarte mit
Erlaubnisfeld ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Unterlagen wurden auch im
Internet zur Verfügung gestellt. Die Firma GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH,
Lingen, hat mit Antrag vom 23. September 2015 die Verlängerung der Erlaubnis um
3 Jahre beantragt, wozu die Stadt nun gehört wird.
Aufgrund der Tatsache,
dass in der Verwaltung keinerlei aussagekräftige und detaillierte Unterlagen
über die Auswirkungen bzw. den Umfang der geplanten Arbeiten vorliegen, schlägt
die Verwaltung vor, die im Folgenden aufgeführte Stellungname abzugeben.
In diese Stellungnahme
ist auch die Einschätzung der Stadtwerke eingeflossen.
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Der Oberbürgermeister
Regierungspräsidium
Freiburg
Abteilung 9
79095 Freiburg im
Breisgau
11. Mai 2016
GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Antrag auf Verlängerung
der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu
gewerblichen Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II, Beteiligung im
Verfahren, Anhörung; Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und
Herren,
das Plangebiet umfasst
die gesamte Rheinebene auf deutscher Seite von Rastatt bis Achern. Eine
Differenzierung nach Standorten ist aus den Unterlagen nicht ablesbar. Für eine
Beurteilung wäre dies aber zwingend erforderlich. Dem Grundwasserschutz muss
unbedingt Rechnung getragen werden.
Die kommunalen
Trinkwasserversorger sind auf intakte oberirdische und unterirdische Gewässer
angewiesen, um die flächendeckende Versorgung mit Trinkwasser sicher zu
stellen. Untertägige Nutzungen sind generell in den Einzugsgebieten der
Trinkwassergewinnungsanlagen ein Risiko für diese Ressourcen.
Die Versorgung der
Bürger mit frischem Trinkwasser ist eine wichtige, erfolgreiche und elementare
Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge. Nicht umsonst ist Trinkwasser das
Lebensmittel Nummer eins und wird auch von den Verbrauchern mit Bestnoten in
seiner Qualität bedacht. Deshalb ist der Schutz der natürlichen Ressourcen
Grundwasser von allerhöchster Bedeutung. Das Grundwasser ist die wichtigste
Ressource für die Trinkwasserversorgung. In diesem Zusammenhang lehnen wir
jeden Eingriff in den Grundwasserspeicher im Rheintal im Zusammenhang mit der
Exploration von Erdgas und Erdöl ab.
Im Gebiet zwischen
Basel und Rastatt deckt das Grundwasser drei Viertel des Trinkwasserbedarfs der
Bevölkerung ab. Mehr als 3 Mio. Einwohner im Elsass und Baden-Württemberg sind
somit von dieser einzigartigen und außergewöhnlichen Wasserressource direkt
abhängig. Die Menge dieses immensen Grundwasservorrats wird auf 45 Milliarden
m³ Wasser geschätzt (die Hälfte des Genfer Sees), der Oberrheingraben ist somit
einer der bedeutendsten Grundwasserspeicher in Mitteleuropa.
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3 -
Die Stadt Bühl lehnt
aufgrund der genannten Ausführungen eine Verlängerung des Antrages der bergrechtlichen
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen der beantragenden Firma GDF
SUEZ E&P Deutschland GmbH ab und bittet um Vorlage aussagekräftiger
Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Schnurr
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: