Betreff
Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II, der Firma GDF SUEZ E+P Deutschland GmbH, Anhörung,
Stellungnahme
Vorlage
VO/360/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Abgabe der im Sachverhalt angegebenen Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg bezüglich der Anhörung einer Verlängerung des Antrages der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen der beantragenden Firma GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hat die Stadt Bühl per Mail mit Schreiben vom 07. März 2016 über einen Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II der genannten Firma, zur Beteiligung im Anhörungsverfahren, informiert.

 

Auf Nachfrage hat das Regierungspräsidium Freiburg erläutert, dass die ursprüngliche bergrechtliche Erlaubnis ohne Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgte, da dies aus rechtlichen Gründen damals nicht erforderlich war.

 

Mit diesem gegenüber der früheren Verwaltungspraxis in vergleichbaren Verfahren neu eingeführten Beteiligungsverfahren werde dem Ziel der Landesregierung nach transparentem Verwaltungshandeln Rechnung getragen.

 

Die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl, Erdgas) zu gewerblichen Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II war erteilt und bis zum 31. Dezember 2015 befristet dargestellt. Eine Übersichtskarte mit Erlaubnisfeld ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Unterlagen wurden auch im Internet zur Verfügung gestellt. Die Firma GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Lingen, hat mit Antrag vom 23. September 2015 die Verlängerung der Erlaubnis um 3 Jahre beantragt, wozu die Stadt nun gehört wird.

 

Aufgrund der Tatsache, dass in der Verwaltung keinerlei aussagekräftige und detaillierte Unterlagen über die Auswirkungen bzw. den Umfang der geplanten Arbeiten vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, die im Folgenden aufgeführte Stellungname abzugeben.

 

In diese Stellungnahme ist auch die Einschätzung der Stadtwerke eingeflossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung 9

79095 Freiburg im Breisgau

 

11. Mai 2016

 

 

GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld Rastatt-Lichtenau-Rheinau II, Beteiligung im Verfahren, Anhörung;  Stellungnahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Plangebiet umfasst die gesamte Rheinebene auf deutscher Seite von Rastatt bis Achern. Eine Differenzierung nach Standorten ist aus den Unterlagen nicht ablesbar. Für eine Beurteilung wäre dies aber zwingend erforderlich. Dem Grundwasserschutz muss unbedingt Rechnung getragen werden.

 

Die kommunalen Trinkwasserversorger sind auf intakte oberirdische und unterirdische Gewässer angewiesen, um die flächendeckende Versorgung mit Trinkwasser sicher zu stellen. Untertägige Nutzungen sind generell in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnungsanlagen ein Risiko für diese Ressourcen.

 

Die Versorgung der Bürger mit frischem Trinkwasser ist eine wichtige, erfolgreiche und elementare Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge. Nicht umsonst ist Trinkwasser das Lebensmittel Nummer eins und wird auch von den Verbrauchern mit Bestnoten in seiner Qualität bedacht. Deshalb ist der Schutz der natürlichen Ressourcen Grundwasser von allerhöchster Bedeutung. Das Grundwasser ist die wichtigste Ressource für die Trinkwasserversorgung. In diesem Zusammenhang lehnen wir jeden Eingriff in den Grundwasserspeicher im Rheintal im Zusammenhang mit der Exploration von Erdgas und Erdöl ab.

 

Im Gebiet zwischen Basel und Rastatt deckt das Grundwasser drei Viertel des Trinkwasserbedarfs der Bevölkerung ab. Mehr als 3 Mio. Einwohner im Elsass und Baden-Württemberg sind somit von dieser einzigartigen und außergewöhnlichen Wasserressource direkt abhängig. Die Menge dieses immensen Grundwasservorrats wird auf 45 Milliarden m³ Wasser geschätzt (die Hälfte des Genfer Sees), der Oberrheingraben ist somit einer der bedeutendsten Grundwasserspeicher in Mitteleuropa.

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Die Stadt Bühl lehnt aufgrund der genannten Ausführungen eine Verlängerung des Antrages der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen der beantragenden Firma GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH ab und bittet um Vorlage aussagekräftiger Unterlagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 


Hubert Schnurr

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: