Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahme
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Abgabe
der im Sachverhalt angegebenen Stellungnahme an die Stadtverwaltung
Baden-Baden.
I. Sachverhalt:
Der
Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat am 29.02.2016 den Entwurf des
Bebauungsplans „Fachmarktzentrum Cité - 1. Änderung“ beschlossen. Mit Mail vom
10.03.2016 wurde die Stadt Bühl zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Stadt
Bühl hat am 30.09.2015 eine Stellungnahme abgegeben und darin deutlich auf die
Verletzung des Beeinträchtigungsverbotes, in den Sortimenten Schuhe/Lederwaren,
Bekleidung/Wäsche, Elektrowaren u.a., hingewiesen. Im nun vorliegenden
Verfahren werden zwar im Vergleich zum Entwurf vom 20.07.2015 die
Verkaufsflächen im Sortiment Bekleidung/Wäsche um 500 m², bei Schuhe/Lederwaren
um 200 m² und bei Elektrowaren um 300 m² verringert, allerdings wird beim Sortiment Drogeriewaren/Gesundheit eine Erhöhung
um 100 m² vorgenommen.
Aus Sicht
der Verwaltung bestehen jedoch weiterhin erhebliche Zweifel, ob die wie im
vorliegenden Bebauungsplanverfahren dargestellte Reduzierung der
Verkaufsflächen den Grundsätzen des Beeinträchtigungsverbotes (hierbei darf
eine Beeinträchtigung nicht mehr als 10
% betragen) Stand hält. Dies begründet sich unter anderem dadurch, dass dem
überarbeiteten Bebauungsplanentwurf keine
überarbeitete Auswirkungsanalyse zugrunde liegt. Bereits zum Entwurf
2015 war nicht deutlich inwieweit sich die Auswirkungsanalyse auf die
geplante Gesamtverkaufsfläche der einzelnen Sortimente bezieht oder eben nur
auf die geplanten Erweiterungsflächen.
Aufgrund
dieser Tatsachen empfiehlt die Verwaltung,
den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die folgende Stellungnahme
abzugeben:
...
- 2 -
Der Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Baden-Baden
Fachbereich Planen und Bauen
Fachgebiet Stadtplanung
76520 Baden-Baden
11. Mai 2016
Bebauungsplan „Fachmarktzentrum Cité - 1. Änderung“
Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden sowie der
Träger öffentlicher Belange; Stellungnahme
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich begrüße
das grundsätzliche Bemühen der Stadt Baden-Baden, die Verkaufsflächen der
Sortimente Bekleidung/Wäsche, Schuhe/Lederwaren und Elektrowaren zu reduzieren.
Allerdings bestehen jedoch weiterhin erhebliche Zweifel, ob die wie im
vorliegenden Bebauungsplanverfahren dargestellte Reduzierung der
Verkaufsflächen den Grundsätzen des Beeinträchtigungsverbotes (hierbei darf
eine Beeinträchtigung nicht mehr als 10
% betragen) Stand hält. Dies begründet sich unter anderem dadurch, dass dem
überarbeiteten Bebauungsplanentwurf keine
überarbeitete Auswirkungsanalyse zugrunde liegt. Bereits zum Entwurf
2015 war nicht deutlich inwieweit sich die Auswirkungsanalyse auf die
geplante Gesamtverkaufsfläche der einzelnen Sortimente bezieht oder eben nur
auf die geplanten Erweiterungsflächen.
Ohne diese
Unterlagen ist es nicht möglich, eine
positive Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplanes seitens der Stadt Bühl
abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Schnurr
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: