Betreff
Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB i. V. m.
§ 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Neubau eines Einfamilienhauses und Garage in Bühl-Neusatz, Im Schlosswinkel
Vorlage
VO/369/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung ge­mäß § 145 BauGB i. V. m. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl zu dem o.g. Vorhaben.

 


I. Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Ortskern Neusatz im überplanten Bereich „Im Schlosswinkel“.

 

Nach Abbruch des Sägewerkes und der Baureifmachung des Holzpolderplatzes soll nun auf dem neu vermessenen Flurstück 16/13 ein Einfamilienhaus errichtet werden.

 

In Anlehnung der Planungsskizze zur Neuordnung des „alten Sägewerksgeländes“, ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Ausmaß von ca. 7,60 x 10,60 m geplant und entspricht dem in der Planungsskizze angedachten Bauvolumen und Standort.

 

Eingehalten wird der notwenige 5 m breite Randstreifen zum Mührbach. Gegen das Bauvorhaben bestehen aus sanierungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: