§ 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Neubau eines Einfamilienhauses und Garage in Bühl-Neusatz, Im Schlosswinkel
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss erteilt
die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB i. V. m. § 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bühl zu dem o.g. Vorhaben.
I. Sachverhalt:
Das
Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Ortskern Neusatz im überplanten Bereich „Im
Schlosswinkel“.
Nach
Abbruch des Sägewerkes und der Baureifmachung des Holzpolderplatzes soll nun
auf dem neu vermessenen Flurstück 16/13 ein Einfamilienhaus errichtet werden.
In
Anlehnung der Planungsskizze zur Neuordnung des „alten Sägewerksgeländes“, ist
ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Ausmaß von ca. 7,60 x 10,60 m geplant
und entspricht dem in der Planungsskizze angedachten Bauvolumen und Standort.
Eingehalten
wird der notwenige 5 m breite Randstreifen zum Mührbach. Gegen das Bauvorhaben
bestehen aus sanierungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: