II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt
fest, dass für das Ausscheiden von Stadtrat Dr. Jan Ernest Rassek wichtige
Gründe gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorliegen.
I. Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 1. Juni 2016 hat Stadtrat Dr. Jan Ernest Rassek um sein
Ausscheiden aus dem Gemeinderat im Hinblick auf sein Alter und seine
langjährige Mitgliedschaft gebeten.
Gemäß
§ 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderatsmitglied sein Ausscheiden
aus wichtigen Gründen verlangen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere ein
Lebensalter von mehr als 62 Jahren sowie eine zehnjährige
Gremienmitgliedschaft.
Ohne
Zweifel sind damit die Voraussetzungen für ein Ausscheiden gegeben, worüber der
Gemeinderat zu befinden hat.
Mit
der Entscheidung des Gemeinderats, die mit der Zustellung an den Betroffenen
wirksam wird, endet das Mandat.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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