II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn
Norbert Zeller kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung
vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
I. Sachverhalt:
Auf
Grund des Ergebnisses der am 25. Mai 2014 stattgefundenen Kommunalwahlen rückt
Herr Norbert Zeller, Sasenweg 4, 77815 Bühl, für den ausscheidenden Stadtrat
Dr. Jan Ernest Rassek in den Gemeinderat nach.
Der
Gemeinderat hat nun nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob ein
Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung gegeben ist. Der
Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nachrücken von Herrn
Zeller entgegenstehen würden.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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