Betreff
Mitgliedschaft im Gemeinderat, Nachrücken von Herrn Norbert Zeller
Vorlage
VO/383/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Norbert Zeller kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 


I. Sachverhalt:

 

Auf Grund des Ergebnisses der am 25. Mai 2014 stattgefundenen Kommunalwahlen rückt Herr Norbert Zeller, Sasenweg 4, 77815 Bühl, für den ausscheidenden Stadtrat Dr. Jan Ernest Rassek in den Gemeinderat nach.

 

Der Gemeinderat hat nun nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung gegeben ist. Der Verwaltung sind keine Hinderungsgründe bekannt, die einem Nachrücken von Herrn Zeller entgegenstehen würden.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten