II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die
Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Vertreter der Bühler
Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Bühl GmbH:
1.) Der Jahresabschluss zum
31.12.2015 nebst Lagebericht der Stadtwerke Bühl GmbH wird in der vorgelegten
Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2.) Der Geschäftsführung wird
für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
3.) Dem Aufsichtsrat wird für
das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
4.) Als Wirtschaftsprüfer für
das Geschäftsjahr 2016 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I. Sachverhalt:
Die Geschäftsführung der
Stadtwerke Bühl GmbH hat im Mai 2016 den Jahresabschluss einschließlich
Lagebericht und Anhang für das Geschäftsjahr 2015 erstellt. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart,
hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen am 01.06.2016 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Ergebnis 2015 der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern beträgt 3.161.947,85 € (Vorjahr
2.394.600,39 €). Die Gewinnabführung an die Bühler Sportsstätten GmbH beläuft
sich auf 2.767.384,52 € (Vorjahr 2.611.072,09 €). Es werden 300.000,00 € den
Gewinnrücklagen zugeführt.
Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke Bühl GmbH wird am 27. Juni 2016 den Jahresabschluss 2015 vorberaten
und eine Beschlussempfehlung erteilen. Die der Vorlage beigefügten Anlagen zum
Jahresabschluss der Stadtwerke Bühl GmbH stehen insoweit unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung im Aufsichtsrat, über das Ergebnis wird in der
Gemeinderatssitzung berichtet.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: