II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die neue Abgrenzung des
Geschäftskreises des Ersten Beigeordneten.
I. Sachverhalt:
Nach § 44 Abs. 1 der
Gemeindeordnung regelt der Oberbürgermeister die innere Organisation der
Stadtverwaltung und grenzt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat den
Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten ab. Das bedeutet, dass über die Organisationshoheit
des Oberbürgermeisters hinaus der Gemeinderat zu beteiligen ist, wenn sich
zwischen den Zuständigkeitsbereichen des Oberbürgermeisters und des Ersten
Beigeordneten Verschiebungen ergeben.
Im Rahmen Prozesses
„Stadt Bühl 2016“ wurde die Organisationsstruktur bereits im November 2013
angepasst. Der Gemeinderat hatte seinerzeit die sich ergebende Abgrenzung der
Geschäftskreise des Oberbürgermeisters und des Ersten Beigeordneten
einvernehmlich bestätigt.
Im Zuge des
Stellenwechsels im Bereich Pressesprecher/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist
eine weitere Anpassung vorgesehen. Während der Pressesprecher weiterhin direkt
dem Oberbürgermeister zugeordnet ist, soll die Öffentlichkeitsarbeit aus dem
Bereich Zentrale Dienste herausgenommen und der Wirtschafts- und
Strukturförderung zugeordnet werden. Damit verschiebt sich dieser
Aufgabenbereich aus dem Dezernat II von Bürgermeister Jokerst in das Dezernat I
von Oberbürgermeister Schnurr.
Es wird vorgeschlagen,
den Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten ab dem 1. Juli 2016 wie beschrieben
neu abzugrenzen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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