Betreff
Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl
Vorlage
VO/387/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die neue Abgrenzung des Geschäftskreises des Ersten Beigeordneten.

 


I. Sachverhalt:

 

Nach § 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung regelt der Oberbürgermeister die innere Organisation der Stadtverwaltung und grenzt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat den Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten ab. Das bedeutet, dass über die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters hinaus der Gemeinderat zu beteiligen ist, wenn sich zwischen den Zuständigkeitsbereichen des Oberbürgermeisters und des Ersten Beigeordneten Verschiebungen ergeben.

 

Im Rahmen Prozesses „Stadt Bühl 2016“ wurde die Organisationsstruktur bereits im November 2013 angepasst. Der Gemeinderat hatte seinerzeit die sich ergebende Abgrenzung der Geschäftskreise des Oberbürgermeisters und des Ersten Beigeordneten einvernehmlich bestätigt.

 

Im Zuge des Stellenwechsels im Bereich Pressesprecher/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine weitere Anpassung vorgesehen. Während der Pressesprecher weiterhin direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet ist, soll die Öffentlichkeitsarbeit aus dem Bereich Zentrale Dienste herausgenommen und der Wirtschafts- und Strukturförderung zugeordnet werden. Damit verschiebt sich dieser Aufgabenbereich aus dem Dezernat II von Bürgermeister Jokerst in das Dezernat I von Oberbürgermeister Schnurr.

 

Es wird vorgeschlagen, den Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten ab dem 1. Juli 2016 wie beschrieben neu abzugrenzen.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten