II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
die Aufnahme eines Darlehens in Gesamthöhe von 1.425.000 € bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin, zu folgenden Konditionen:
Laufzeit: 20
Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei, 19 Jahre Tilgung
Auszahlung: 100
%
Zinssatz: 0,26
% (endgültige Festlegung erst bei Auszahlung)
Tilgung: 38 gleich
hohe Halbjahresraten von 37.500 €
I. Sachverhalt:
Bei
der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt / Berlin können Gemeinden
Darlehen aufnehmen, u. a. für Investitionen in die kommunale und soziale
Infrastruktur. Im Programm Nr. 208 wird u.a. die Modernisierung kommunaler
Gebäude, von Kindergärten oder Schulen durch die Gewährung zinsgünstiger
Kredite unterstützt. In anderen, kombinierbaren Programmen werden z.B. die
energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden gefördert. Die Kreditsumme ist
hierbei jedoch auf max. 500 € je m² Nutzfläche begrenzt, außerdem sind
Zielvorgaben zum Nutzen der Energiesparmaßnahmen einzuhalten und von
zertifizierten Gutachtern zu belegen.
Unerlässlich ist bei der
Kreditgewährung durch die KfW, dass mit dem Kredit eine bestimmte Maßnahme
verknüpft wird, die im gleichen Jahr zumindest größtenteils durchgeführt und
dann später abgerechnet werden muss. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen –
zum Beispiel aus dem Landessanierungsprogramm – müssen beim
Gesamtfinanzierungsbedarf abgezogen werden, Eigenleistungen der Verwaltung
werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Als eine gelungene Projektmaßnahme für
die KfW-Kredite hat sich die Sanierung des Rathauses II erwiesen, weil sie sehr
gut in die Förderstruktur der KfW passte. Die Sanierung des Rathaus I soll ebenfalls
bei der KfW in ein Förderprogramm eingebunden werden, da hier grundsätzlich die
gleichen Rahmenbedingungen gegeben sind: eine kurze Bauzeit sowie die ohnehin
notwendige Abrechnung der Maßnahme in der Stadtsanierungsförderung.
Im Unterschied zum Rathaus II sind die
energetischen Maßnahmen am Rathaus I jedoch von untergeordneter Bedeutung und
betragen bei Gesamtkosten von rd. 2,7 Mio. € nur rd. 250 Tsd. €. Die deutlich
aufwändigere Antragstellung im Programm Nr. 217 der KfW erscheint daher nicht
angezeigt. Zum einen muss eine sehr aufwändige Begutachtung und spätere
Nachprüfung der Kosten-Nutzen-Aufstellung zu den energetischen Maßnahmen
durchgeführt werden, die ca. 6.500 € kosten würde. Zum anderen beträgt der
Zinsunterschied in beiden Programmen aktuell gerade noch 0,1 % bei der
kürzesten Laufzeit, so dass der Zinsvorteil durch die zusätzlichen
Gutachtenkosten aufgebraucht wird. In Absprache mit der KfW soll der
Kreditbedarf zur Maßnahme „Sanierung Rathaus I“ daher in vollem Umfang im
Programm Nr. 208 bedient werden.
Für die Sanierung des Rathauses I sind
in den Haushalten 2015 und 2016 insgesamt 2,7 Mio. € Kosten veranschlagt.
Hiervon können rd. 1,3 Mio. € (51% der förderfähigen Kosten) aus
Landessanierungsmitteln als Zuschuss erwartet werden, so dass noch ein im
städtischen Haushalt zu finanzierender Bedarf von rd. 1,4 Mio. € besteht.
Bei den KfW-Darlehen kann von der
Stadt festgelegt werden, ob innerhalb von 10, 20 oder erst 30 Jahren getilgt
werden soll und ob 1 bis max. 5 Jahre zu Beginn tilgungsfrei bleiben sollen.
Die Zinsfestschreibung ist dabei in allen Varianten zunächst auf 10 Jahre
befristet, der Zinssatz wird erst beim Abruf festgesetzt. Bei allen Laufzeiten
und unabhängig von tilgungsfreien Jahren beträgt die erste Zinsfestschreibung
immer 10 Jahre, Änderungen an der Tilgungshöhe, Sondertilgungen und
Umschuldungen sind ohne zusätzliche Kosten erstmals zum Ablauf der ersten
Zinsbindung möglich.
Die bei Erstellung der Vorlage
gültigen Konditionen für die unterschiedlichen Laufzeiten bei jeweils
10jähriger Zinsbindung und einem tilgungsfreien Anfangsjahr waren:
voraussichtlicher
Zinssatz Gesamt-Zinsaufwand
10 Jahre Gesamtlaufzeit 0,15 % 12.825,02 €
20 Jahre Gesamtlaufzeit 0,26 % 40.755,00 €
30 Jahre Gesamtlaufzeit 0,38 % 86.639,92 €
Unter Betrachtung des Gesamtbetrages
an neuen Kreditaufnahmen im Vergleich zu den bisher bereits bestehenden
Krediten schlägt die Verwaltung eine 20jährige
Laufzeit (Tilgungsdauer) vor. Die 20jährige Laufzeit entspricht dabei in
etwa den mit dem Umbau verbundenen technischen Nutzungszeiträumen und der
Verlängerung der Restnutzungsdauer des Rathauses I.
Im Nachtragshaushalt 2015 wurde eine
Kreditaufnahme von insgesamt 2,4 Mio. € aufgenommen, die noch in voller Höhe
besteht. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des
Darlehens aus der Ermächtigung 2015 sind somit gegeben.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: