II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die
Neukonzeption/Umnutzung des Jugendzentrums Weitenung zu einem Stadtteil- und
Bürgerzentrum mit multifunktionaler Nutzung.
I. Sachverhalt:
Das Jugendzentrum
Weitenung geht aus dem ehemaligen Jugendtreff der kanadischen Streitkräfte in
Weitenung hervor und wurde als Außenstelle des Bühler Jugendzentrums KOMM
eingerichtet. In seiner Anfangszeit bot das örtliche Jugendzentrum vor allem
einer großen Anzahl an jugendlichen Spätaussiedlern eine Anlaufstelle und
förderte deren Integration.
In den neunziger Jahren war das Jugendzentrum Weitenung
die zentrale Anlaufstelle für die jugendlichen Spätaussiedler. Durch den
engagierten Einsatz der Leiterin wurde hier ein großer Beitrag zur Integration
dieser Jugendlichen geleistet. Über die Jahre hinweg wurde die Einrichtung aber
auch immer mehr zu einem Treffpunkt für Weitenunger Jugendliche. Insbesondere
Mädchen nahmen die Angebote rege war.
Seit August 2014 befand sich die langjährige Leiterin des
Jugendzentrums Weitenung im Krankenstand. In Folge ihrer schweren Erkrankung
konnte die Mitarbeiterin leider nicht mehr in den aktiven Dienst zurückkehren,
so dass zwischenzeitlich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form eines
Renteneintritts erfolgte. Die Vollzeitstelle wurde seither nicht mehr besetzt;
der Stellenanteil für Weitenung beträgt 15 Wochenstunden (= 0,6 FK-StA für das
JZ KOMM und 0,4 FK-StA für das JZ Weitenung).
Im vergangenen Jahr wurde versucht, die Vakanz der
Leiterin des Jugendzentrums Weitenung dahingehend zu kompensieren, dass
zumindest zweimal die Woche durch engagierte junge Erwachsende die Räume
geöffnet wurden. Allerdings nahm der Besuch, vor allem der Mädchen, stark ab.
Im Januar 2016 wurde daher das Jugendzentrum Weitenung im Einvernehmen mit der
Ortsverwaltung Weitenung bis auf weiteres geschlossen.
Die dargestellte Entwicklung haben den Ortschaftsrat
Weitenung und die Stadtverwaltung dazu bewegt, über eine Neukonzeption bzw.
strukturelle Veränderungen des Jugendzentrums Weitenung nachzudenken. Hierüber
wurde in mehreren Arbeits- und Ortschaftsratssitzungen beraten.
Man war sich dabei einig, das Jugendzentrum Weitenung
nicht mehr in der bisherigen Form zu betreiben und die Räumlichkeiten einer
vielfältigeren, multifunktionalen Nutzungsmöglichkeit zuzuleiten. Hierbei wurde
eingebracht, dass die Räumlichkeiten sowohl für ein generationenübergreifendes
Miteinander als auch für die Betreuung von Schulkindern (Hausaufgaben- und
Ferienbetreuung) des Kinderhauses Kind & Co. zur Verfügung stehen sollten.
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In seiner Sitzung vom 29.02.2016 hat der Ortschaftsrat
Weitenung einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, das
Jugendzentrum Weitenung zu schließen und dieses in ein
generationsübergreifendes Stadtteil- und Bürgerzentrum weiterzuentwickeln. Für
Jugendliche sollen weiterhin Angebote durch das Jugendzentrum KOMM (zunächst 2
x monatlich) stattfinden. Dem Kinderhaus und der Schule soll es ermöglicht
werden, die Räumlichkeiten für die Hausaufgaben- und Ferienbetreuung zu nutzen.
Den Vereinen und Gruppierungen des Ortes soll das Zentrum als Veranstaltungs-
und Begegnungsstätte dienen.
Darüber hinaus hat der Kultur- und Sozialausschuss in
seiner Sitzung vom 14.04.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem
Gemeinderat wird ebenfalls einstimmig (bei einer Enthaltung) empfohlen, der
Umnutzung des Jugendzentrums Weitenung zu einem Stadtteil- und Bürgerzentrum
zuzustimmen.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Bühl an einem
Interessensbekundungsverfahren für das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“
teilgenommen. Ziel des Bundesprogrammes ist es, die Kommunen dabei zu
unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung von Mehrgenerationenhäuser
(= z. B. Bürger- und Kommunikationszentren) bestmöglich zu gestalten. Der Bund
fördert und stärkt damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem
demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen,
den Zugang und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen
und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die
Flüchtlingssituation zu bewältigen.
Durch den Aufbau eines Stadtteil- und Bürgerzentrums in
Weitenung und der schrittweisen Zusammenfassung von generationenübergreifenden
Angeboten in der Kernstadt an einem leicht erreichbaren Ort – vorstellbar wäre
hier das Kinder- und Familienzentrum der Stadt Bühl – könnten jeweils zentrale
Begegnungszentren für alle Generationen und Kulturen geschaffen werden. Nach
Vorstellung der Verwaltung könnten dadurch auch bereits bestehende Angebote zu
einem sinnvollen Ganzen weiterentwickelt und damit verbundene personelle und
räumliche Synergien genutzt werden.
Sollte die Stadt Bühl in das Bundesprogramm aufgenommen
werden, steht ihr in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2020 eine
Fördermöglichkeit zur Verfügung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in
Form einer Festbetragsfinanzierung i. H. v. max. 30.000,-- €/Jahr gewährt und
könnte – wie dargestellt – auch für den Betrieb und die Entwicklung des Bürger-
und Stadtteilzentrums Weitenung verwendet werden. Generell zuschussfähig sind
sowohl Personalausgaben als auch Sachausgaben. Lt. den Informationen des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll die
Projektauswahl bis Anfang September 2016 abgeschlossen sein.
Sollte die Stadt Bühl einen Zuschlag für die
anvisierte Projektförderung erhalten, ist selbstverständlich vorgesehen, hierzu
noch über das Gesamtkonzept bzw. die weiteren Verfahrensschritte zu beraten.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: