Betreff
Jugendzentrum Weitenung: Neukonzeption/Umnutzung
Vorlage
VO/394/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Neukonzeption/Umnutzung des Jugendzentrums Weitenung zu einem Stadtteil- und Bürgerzentrum mit multifunktionaler Nutzung.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Das Jugendzentrum Weitenung geht aus dem ehemaligen Jugendtreff der kanadischen Streitkräfte in Weitenung hervor und wurde als Außenstelle des Bühler Jugendzentrums KOMM eingerichtet. In seiner Anfangszeit bot das örtliche Jugendzentrum vor allem einer großen Anzahl an jugendlichen Spätaussiedlern eine Anlaufstelle und förderte deren Integration.

 

In den neunziger Jahren war das Jugendzentrum Weitenung die zentrale Anlaufstelle für die jugendlichen Spätaussiedler. Durch den engagierten Einsatz der Leiterin wurde hier ein großer Beitrag zur Integration dieser Jugendlichen geleistet. Über die Jahre hinweg wurde die Einrichtung aber auch immer mehr zu einem Treffpunkt für Weitenunger Jugendliche. Insbesondere Mädchen nahmen die Angebote rege war.

 

Seit August 2014 befand sich die langjährige Leiterin des Jugendzentrums Weitenung im Krankenstand. In Folge ihrer schweren Erkrankung konnte die Mitarbeiterin leider nicht mehr in den aktiven Dienst zurückkehren, so dass zwischenzeitlich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form eines Renteneintritts erfolgte. Die Vollzeitstelle wurde seither nicht mehr besetzt; der Stellenanteil für Weitenung beträgt 15 Wochenstunden (= 0,6 FK-StA für das JZ KOMM und 0,4 FK-StA für das JZ Weitenung).

 

Im vergangenen Jahr wurde versucht, die Vakanz der Leiterin des Jugendzentrums Weitenung dahingehend zu kompensieren, dass zumindest zweimal die Woche durch engagierte junge Erwachsende die Räume geöffnet wurden. Allerdings nahm der Besuch, vor allem der Mädchen, stark ab. Im Januar 2016 wurde daher das Jugendzentrum Weitenung im Einvernehmen mit der Ortsverwaltung Weitenung bis auf weiteres geschlossen.

 

Die dargestellte Entwicklung haben den Ortschaftsrat Weitenung und die Stadtverwaltung dazu bewegt, über eine Neukonzeption bzw. strukturelle Veränderungen des Jugendzentrums Weitenung nachzudenken. Hierüber wurde in mehreren Arbeits- und Ortschaftsratssitzungen beraten.

 

Man war sich dabei einig, das Jugendzentrum Weitenung nicht mehr in der bisherigen Form zu betreiben und die Räumlichkeiten einer vielfältigeren, multifunktionalen Nutzungsmöglichkeit zuzuleiten. Hierbei wurde eingebracht, dass die Räumlichkeiten sowohl für ein generationenübergreifendes Miteinander als auch für die Betreuung von Schulkindern (Hausaufgaben- und Ferienbetreuung) des Kinderhauses Kind & Co. zur Verfügung stehen sollten.

 

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In seiner Sitzung vom 29.02.2016 hat der Ortschaftsrat Weitenung einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, das Jugendzentrum Weitenung zu schließen und dieses in ein generationsübergreifendes Stadtteil- und Bürgerzentrum weiterzuentwickeln. Für Jugendliche sollen weiterhin Angebote durch das Jugendzentrum KOMM (zunächst 2 x monatlich) stattfinden. Dem Kinderhaus und der Schule soll es ermöglicht werden, die Räumlichkeiten für die Hausaufgaben- und Ferienbetreuung zu nutzen. Den Vereinen und Gruppierungen des Ortes soll das Zentrum als Veranstaltungs- und Begegnungsstätte dienen.

 

Darüber hinaus hat der Kultur- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 14.04.2016 den Tagesordnungspunkt vorberaten. Dem Gemeinderat wird ebenfalls einstimmig (bei einer Enthaltung) empfohlen, der Umnutzung des Jugendzentrums Weitenung zu einem Stadtteil- und Bürgerzentrum zuzustimmen.

 

 

Zwischenzeitlich hat die Stadt Bühl an einem Interessensbekundungsverfahren für das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ teilgenommen. Ziel des Bundesprogrammes ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung von Mehrgenerationenhäuser (= z. B. Bürger- und Kommunikationszentren) bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingssituation zu bewältigen.

 

Durch den Aufbau eines Stadtteil- und Bürgerzentrums in Weitenung und der schrittweisen Zusammenfassung von generationenübergreifenden Angeboten in der Kernstadt an einem leicht erreichbaren Ort – vorstellbar wäre hier das Kinder- und Familienzentrum der Stadt Bühl – könnten jeweils zentrale Begegnungszentren für alle Generationen und Kulturen geschaffen werden. Nach Vorstellung der Verwaltung könnten dadurch auch bereits bestehende Angebote zu einem sinnvollen Ganzen weiterentwickelt und damit verbundene personelle und räumliche Synergien genutzt werden.

 

Sollte die Stadt Bühl in das Bundesprogramm aufgenommen werden, steht ihr in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2020 eine Fördermöglichkeit zur Verfügung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung i. H. v. max. 30.000,-- €/Jahr gewährt und könnte – wie dargestellt – auch für den Betrieb und die Entwicklung des Bürger- und Stadtteilzentrums Weitenung verwendet werden. Generell zuschussfähig sind sowohl Personalausgaben als auch Sachausgaben. Lt. den Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll die Projektauswahl bis Anfang September 2016 abgeschlossen sein.

 

Sollte die Stadt Bühl einen Zuschlag für die anvisierte Projektförderung erhalten, ist selbstverständlich vorgesehen, hierzu noch über das Gesamtkonzept bzw. die weiteren Verfahrensschritte zu beraten.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: