a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffen tlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten
Anregungen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage
1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung
des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz
mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 22.
Juni 2016 als zusammengefasste Satzung.
I. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 29. Juli 2015 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchmatt / Waldsteg“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, den Entwurf gebilligt
und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit Schreiben vom 13. August 2015 wurden 22 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange angeschrieben. Davon gaben 19 Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange eine Rückmeldung, sieben mit und 12 ohne Anregungen. Die
Offenlage erfolgte vom 24. August 2015 bis 24. September 2015. Während dieser
Zeit wurde eine private Stellungnahme vorgebracht. Alle mit Anregungen
eingegangenen Stellungnahmen wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung
versehen und unter Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Durch die eingegangenen Stellungnahmen wurden neben redaktionellen Änderungen
auch einzelne Konkretisierungen bei textlichen und zeichnerischen Festsetzungen
vorgenommen und Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. Dies betrifft folgende
Punkte, die in der Vorlage grau hinterlegt sind:
Stellplätze,
Garagen und Nebenanlagen
Die schriftliche Festsetzung zu Stellplätzen und Garagen bezogen auf die
Grundstücke in zweiter Reihe wurde ausgeformt. Dabei wurde die bereits in
Teilbereichen des Geltungsbereiches vorkommende 75 m² Grundfläche bei
Stellplätzen und Garagen als Regelfestsetzung für diese Grundstücke
aufgenommen. Aufgrund der relativ großen Grundstücke im Hanggebiet und des
speziellen landschaftsnahen Gebietscharakters wurde zudem der Bruttorauminhalt
bei Nebenanlagen von 40 m³ auf eine maximale Grundfläche von insgesamt 40 m²
und einer maximalen Gebäudehöhe von 3 m geändert.
…
- 2 -
Natur- und
Artenschutz
Die große Alteiche am Muhrbach unterhalb des Grundstückes Flst.Nr. 159
soll weitestgehend lang erhalten bleiben. Daher wurde textlich festgesetzt,
dass sie erst mit Baubeginn gerodet werden darf. Zudem darf sie nur innerhalb
der gesetzlich festgeschriebenen Schonfrist (Anfang Oktober bis Ende Februar)
unter ökologischer Baubegleitung gefällt werden.
Die Festsetzung zu Leuchtmittel wurde an die heutigen Standards angepasst.
Der Hinweis zu ggf. artenschutzrechtlichen Nachuntersuchungen auf dem
Grundstück Flst.Nr. 159 wurde auf Anregung des Landratsamts Rastatt (Untere
Naturschutzbehörde) als Textfestsetzung aufgenommen. Daneben wurde die im Osten
des Plangebietes unter Naturdenkmal stehende Alteiche in die Planzeichnung
aufgenommen und die Pflanzliste aktualisiert.
Zum Schutz des Muhrbachs und der angrenzenden Biotope wurde in die
Hinweise zum Bebauungsplan der Passus aufgenommen, dass bei Einleitung von
Regenwasser keine Verschlechterung der Gewässergüte eintreten darf und dass
Substrateintrag im Zuge von Baumaßnahmen, insbesondere auch vor dem Hintergrund
möglicher Schadstoffbelastung des Bodens, vermieden wird.
Altlasten
Die Altlastenfläche AA 02184-001 auf einer Teilfläche des Grundstückes
Flst.Nr. 232/1 war bereits als Hinweise im Bebauungsplan enthalten. Sie wurde
nun in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet.
Hochwasser
Die in den Entwurfskarten der Hochwassergefahrenkarten vom 9. Juli 2015
dargestellte Abgrenzung der HQ100-Fläche wurden durch das Ingenieurbüro
„hydrotec“ aus Aachen im Rahmen des
Änderungsverfahrens überprüft. Diese Überflutungsfläche wurde in die Planzeichnung
nachrichtlich aufgenommen. Überbaubare Grundstücksflächen sind dabei nicht
betroffen.
Weitere
Hinweise
Hinweise zu Geotechnik und Baugrund wurden zum Bebauungsplan
aufgenommen. Auch der Hinweis, dass die Abfallbehälter an öffentlichen Straßen
abgestellt werden müssen.
Mit den Anpassungen im Bebauungsplan werden keine Grundzüge der Planung
berührt, so dass der Bebauungsplan mit Datum vom 25. Mai 2016 dem Technischen
Ausschuss am 9. Juni 2016 als Satzungsbeschluss vorgelegt wurde. Der Technische
Ausschuss hat die eingegangenen Stellungnahmen und den Bebauungsplan mit einer
Gegenstimme mehrheitlich beschlossen.
Am 14. Juni 2016 wurde der Tagesordnungspunkt in der
Ortschaftsratssitzung Neusatz öffentlich beraten. In der Sitzung wurden
Bedenken zur Parkplatzsituation in Neusatz und zur Stellungnahme der Polizei
bezüglich des Mindestabstandes von Garagen zur Schwarzwaldstraße geäußert.
…
- 3 -
Daher wurde ein Antrag auf Änderung des Beschlusses gestellt. Der
Ortschaftsrat Neusatz hat den geänderten Beschluss wie folgt einstimmig
gefasst:
1.
Der Ortschaftsrat fordert die förmliche
Ausweisung von öffentlichen Stellflächen beidseits des Zufahrtswegs zur
Kirchmatt derjenigen Flächen, die nicht im Landschaftsschutz liegen. Die
Flächen müssen nicht vollständig versiegelt und als Einzelparkplätze
gekennzeichnet sein, eine wasserdurchlässige Befestigung ist ausreichend.
2.
Der Ortschaftsrat fordert, dass entlang der
Schwarzwaldstraße für die Erstellung von Garagen ein Mindestabstand von 5,0 m
zur Straße festgesetzt wird.
Mit der Ausweisung einer Stellplatzfläche im rückwärtigen Bereich der
Schwarzwaldstraße werden Grundzüge der Planung berührt, da mit dem bisher
festgesetzten Planungsziel die Offenhaltung und Wiederherstellung des
Naturraums als Wiesenfläche verfolgt wird. Hierfür wäre dann eine zweite
Offenlage erforderlich. Da aber die schotterbefestigte Fläche im Bereich der
ehemaligen zweiten Reihebebauung bereits gelegentlich als Parkplatzfläche
benutzt wird, wird sie nachträglich als Bestand aufgenommen. Falls zum späteren
Zeitpunkt dann immer noch die Sicherung der Stellplätze erforderlich ist, kann
auf Grundlage einer fundierten Standortüberprüfung ein weiteres
Änderungsverfahren eingeleitet werden.
Eine zwingende Festsetzung zum Mindestabstand der Garagen zur
Schwarzwaldstraße empfiehlt die Verwaltung nicht, da die Garagen theoretisch
auch von Süden, Osten und/oder Westen angefahren werden könnten. Das Grundstück
ist zu schmal und zu topografisch bewegt, um mögliche Investoren und Bauherren
in ihren Überplanungen zu stark einzuschränken und dabei die wertvollen
Bauflächen in der Vorzone aufzugeben. Hier sollten alternativreiche Ideen zur
Nutzbarmachung der brachgefallenen Fläche nicht verwehrt werden.
Allerdings wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass mit
den Garagen an der Schwarzwaldstraße ein 5,0 m breiter Abstand eingehalten
werden soll und die Planung mit der Straßenbaubehörde abzustimmen ist (s.
Hinweise Punkt 7 und Begründung Punkt 5.2.1).
Der Bebauungsplan erhält aufgrund der nachträglichen Änderungen
gegenüber der dem Technischen Ausschuss vorgelegten Fassung das neue Datum
22. Juni 2016. Die geänderten Seiten mit alter handschriftlicher Nummer sind
beigefügt.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten
Anregungen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage
1 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
…
- 4 -
Ebenso empfiehlt der Technische
Ausschuss dem Gemeinderat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes der
Innenentwicklung „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 22. Juni 2016 als
zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: