Rechnungsjahr 2015
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht der
Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl für das Rechnungsjahr 2015.
I. Sachverhalt:
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung der
Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl zur Förderung des Natur- und
Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat der
Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand jährlich ein Tätigkeitsbericht zu erstatten.
Darüber hinaus hat die Stiftung nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz die Pflicht,
innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines Geschäftsjahres dem
Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit Vermögensbericht und einen Bericht über
die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht
der Naturschutzstiftung für das Jahr 2015 dient also sowohl zur Information des
Gemeinderates als auch zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der
Stiftung.
Die
Prüfung durch die Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab keine Beanstandungen.
Der Vorstand der
Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom 14.06.2016 den
Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2015 beschlossen. Für das
Jahr 2016 wird aus dem Haushaltsjahr 2015 ein Defizit i.H.v.14.793,72 €
vorgetragen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: