Betreff
Information über das Bauvorhaben Errichtung eines Weidezaunes und eines Offenstalles zur Haltung von Alpakas in Bühl-Vimbuch
Vorlage
VO/405/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss nimmt das oben genannte Bauvorhaben auf Grundstück, Flst.Nr. 2759, in Vimbuch, zur Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Geplant ist eine Haltung von 3 - 4 Alpakas. Die Unterbringung soll in einer Offenstallhaltung erfolgen. Vorgesehen ist, einen bereits auf Gemarkung Vimbuch stehenden Stall abzubauen und diesen dann auf Flst.Nr. 2759 zu errichten.

 

Die für die Tierhaltung vorgesehene Fläche unterliegt keiner Auflage bezüglich besonders geschützter Biotope. Wichtig für Vorhaben im Außenbereich ist die Zustimmung der für den Außenbereich maßgebenden Behörden, wie  Landwirtschaft, Naturschutz etc..

 

Ergebnis dieser Anhörung ist, dass seitens des Landwirtschaftsamtes Bedenken gegen die Nutzung als Weidefläche vorgebracht werden, da es sich um eine in der digitalen Flurbilanz als Vorrangflur II eingestufte landwirtschaftliche Fläche handelt. Flächen der Vorrangflur II sollten wegen ihrer grundsätzlichen guten Eignung für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen der erwerbsmäßigen landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Aufgrund der Tatsache, dass die Fläche heute auch nicht landwirtschaftlich genutzt wird, sondern als Grünland mit Obstbestand, kann aus baurechtlicher Sicht den Bedenken, durch eine Nutzungsbefristung auf 10 Jahre begegnet werden. Hierdurch bleibt sichergestellt, dass die Fläche der erwerbsfähigen landwirtschaftlichen Nutzung nicht dauerhaft verloren geht.

Seitens des Naturschutzes wurde vorgebracht, dass die auf der Fläche vorhandenen Bäume auch während der Weidehaltung vor Zerstörung geschützt werden müssen.

 

Eine weitere Forderung seitens der Landwirtschaft und des Veterinäramtes ist, dass natürlich die Flächen für die Anzahl der gehaltenen Tiere ausreichend groß sein müssen. Hier wird der Antragssteller bis zur Genehmigung des Antrages entsprechende Nachweise und Bestätigungen vorlegen. Die Gemeinde muss bei Einhaltung der beschriebenen Auflagen dem Bauvorhaben zustimmen, da keine weiteren öffentlichen Belange dagegen sprechen. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: