II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt das oben
genannte Bauvorhaben auf Grundstück, Flst.Nr. 2759, in Vimbuch, zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das
Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Geplant ist eine Haltung von 3 -
4 Alpakas. Die Unterbringung soll in einer Offenstallhaltung erfolgen.
Vorgesehen ist, einen bereits auf Gemarkung Vimbuch stehenden Stall abzubauen
und diesen dann auf Flst.Nr. 2759 zu errichten.
Die für die
Tierhaltung vorgesehene Fläche unterliegt keiner Auflage bezüglich besonders
geschützter Biotope. Wichtig für Vorhaben im Außenbereich ist die Zustimmung
der für den Außenbereich maßgebenden Behörden, wie Landwirtschaft, Naturschutz etc..
Ergebnis
dieser Anhörung ist, dass seitens des Landwirtschaftsamtes Bedenken gegen die
Nutzung als Weidefläche vorgebracht werden, da es sich um eine in der digitalen
Flurbilanz als Vorrangflur II eingestufte landwirtschaftliche Fläche handelt.
Flächen der Vorrangflur II sollten wegen ihrer grundsätzlichen guten Eignung
für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen der erwerbsmäßigen
landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Aufgrund der Tatsache, dass
die Fläche heute auch nicht landwirtschaftlich genutzt wird, sondern als
Grünland mit Obstbestand, kann aus baurechtlicher Sicht den Bedenken, durch
eine Nutzungsbefristung auf 10 Jahre begegnet werden. Hierdurch bleibt
sichergestellt, dass die Fläche der erwerbsfähigen landwirtschaftlichen Nutzung
nicht dauerhaft verloren geht.
Seitens des
Naturschutzes wurde vorgebracht, dass die auf der Fläche vorhandenen Bäume auch
während der Weidehaltung vor Zerstörung geschützt werden müssen.
Eine
weitere Forderung seitens der Landwirtschaft und des Veterinäramtes ist, dass
natürlich die Flächen für die Anzahl der gehaltenen Tiere ausreichend groß sein
müssen. Hier wird der Antragssteller bis zur Genehmigung des Antrages
entsprechende Nachweise und Bestätigungen vorlegen. Die Gemeinde muss bei
Einhaltung der beschriebenen Auflagen dem Bauvorhaben zustimmen, da keine
weiteren öffentlichen Belange dagegen sprechen. Das gemeindliche Einvernehmen
ist zu erteilen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: