II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt
dieses Bauvorhaben zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das
Vorhaben grenzt unmittelbar an den Bebauungsplan Bergelweg aus dem Jahre 2003
an. Das nun beantragte Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 5 Abs. 2
der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ zu prüfen.
Geplant ist
der Abbruch des auf Flst.Nr. 4270 vorhandenen Wohnhauses mit Ökonomieteil. Das
bestehende Wohngebäude steht unter Denkmalschutz, allerdings liegt die
Zustimmung zum Abbruch vor. Das geplante Neubauvorhaben soll weiter nach Süden
verschoben werden, sodass das Flst.Nr. 4269 mit einbezogen wird. Durch dieses
Ansinnen wird auch die
Landschaftsschutzgebietsgrenze tangiert.
Die
Anhörung des Verordnungsgebers ergab eine grundsätzliche Zustimmung zu dem
Vorhaben, wenn folgende Auflagen eingehalten werden:
1. Der Gebäudeneubau ist bis auf das geringfügige Hineinragen der
südöstlichen Ecke des Bauvorhabens um etwa 2 m bzw. 5 m² in das
Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ zu errichten. Auch dürfen keine weiteren
baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ errichtet werden.
2. Der Gebäudeneubau ist landschaftsangepasst zu errichten.
3. In das Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ darf nicht eingegriffen
werden. Ausnahmsweise darf ein max. 25 m tiefer Streifen im südlichen
Anschluss an den Gebäudeneubau als Hausgarten umgestaltet werden. Hierfür werde
nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 3 der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet „Bühlertal“ des Landratsamtes Rastatt vom 28. Oktober
2002 die erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis erteilt.
4. Die auf den Grundstücken vorhandenen Obstwiesen sind dauerhaft zu
erhalten und zu pflegen.
....
- 2 -
Weitere Anregungen wurden zu dem Vorhaben nicht vorgebracht. Aus Sicht
der
Verwaltung
bestehen aufgrund dieser positiven Stellungnahme auch keine Gründe für eine
weitere Überplanung des Gebietes mit einem Bebauungsplan.
Auch ist das beantrage Volumen des Vorhabens in unmittelbarer
Nähe auf Flst.Nr. 4271 bereits vorhanden. Das gemeindliche Einvernehmen kann
erteilt werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: