Betreff
Verabschiedung der Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bühl nach NKHR ab 2012
Vorlage
VO/410/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie mit Wirkung zum 01.01.2012.

 

 


I. Sachverhalt:

Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz in der GR-Sitzung vom 24.02.2016 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (siehe damalige Sitzungsvorlage) sowie die Vereinfachungsregeln für die Erstellung der Eröffnungsbilanz vorgestellt.

 

Im Sinne einer einheitlichen und geordneten Vorgehensweise bei der laufenden und zukünftigen Bewertung und Bilanzierung sollen diese nun in einer Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie festgeschrieben werden.

Dieses Erfordernis geht nicht zuletzt aus den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gem. § 43 GemHVO hervor, die in Anlehnung an die handelsrechtlichen Vorschriften des § 252 HGB verfasst sind. So schreibt § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO vor, dass die bei der Aufstellung des vorherigen Jahresabschlusses angewandten Bewertungsmethoden beibehalten werden sollen.

 

Das gilt beispielsweise im Hinblick auf den Ausweis von Sonderposten für geleistete (Bilanzposition Aktiva 2.2) und empfangene Investitionszuschüsse (Bilanzposition Passiva 2.1) nach § 40 Abs. 4 GemHVO, die Bewertungsverfahren für Vorräte gem. § 45 Abs. 1 GemHVO sowie die Bilanzierungswertgrenze laut § 38 Abs. 4 GemHVO.

 

Der Aufbau der Richtlinie ist folgendermaßen vorgesehen:

Nach der Aufzählung der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie der Erläuterung der Vereinfachungsregeln für die Eröffnungsbilanz folgen Hinweise zur Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen. Die Gliederung entspricht dabei dem Aufbau der Bilanz, d.h. zunächst wird auf die Aktiva-Seite mit den Vermögenspositionen und die Abgrenzungsposten eingegangen, anschließend folgt die Passiva-Seite mit den Kapital-, Rückstellungs- und Verbindlichkeitspositionen.

 

Dabei werden die anwendbaren Vereinfachungsregeln für die einzelnen Bilanzpositionen jeweils separat aufgeführt. Die angegebenen Rechtsgrundlagen und Paragraphen beziehen sich auf die jeweils aktuelle Fassung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie.

Da die Richtlinie ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf die kommunale Doppik bei der Stadt Bühl 01.01.2012 gelten soll, finden darin die geänderten Paragraphen aus der zwischenzeitlich fortgeschriebenen Fassung der Gemeindehaushaltsverordnung ausdrücklich keine Anwendung.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: