II. Beschlussvorschlag:
- Beschlussvorschlag
1.
Der
Gemeinderat befürwortet die Weiterentwicklung der TRK auf der Grundlage des von
der TRK-Gesellschafterversammlung am 18.12.2015 beschlossenen Modells.
2.
Der
Gemeinderat beschließt eine Beteiligung der Stadt Bühl als Gesellschafter an
der künftigen TRK GmbH auf der Grundlage des heute beratenen
Gesellschaftervertrages und der Geschäftsordnung. Die Stadt Bühl beteiligt sich
an der Gesellschaft mit einer Einlage von 1.200 Euro.
3.
Der
Gemeinderat stimmt der Auflösung der TRK GbR zu, vorbehaltlich der Gründung der
TRK GmbH.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse 1-3 umzusetzen und darüber zu
berichten.
I. Sachverhalt:
Weiterentwicklung der TechnologieRegion Karlsruhe
- Hintergrund und Anlass
Seit ihrer Gründung im Jahr 1987 war die
TechnologieRegion Karlsruhe GbR (TRK) ein innovatives Vorzeigemodell für die
regionale Zusammenarbeit: eine schlanke Organisation - ohne hauptamtliches
Personal, freiwillige Kooperation mit Konsensorientierung verknüpft mit einem
vergleichsweise geringen Haushalt, interdisziplinärer Dialog sowie eine
intensive regionale Netzwerkarbeit. Die TRK konnte damit landesweit, national,
aber auch auf europäischer Bühne ein attraktives Bild nach Innen und Außen
vermitteln und beachtliche Erfolge verbuchen.
Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden
Wettbewerbes der Regionen um Firmenstandorte, Fachkräfte und Fördermittel
bedarf dieses inzwischen fast dreißigjährige Erfolgsrezept einer
Fortentwicklung. Das zeigt das aktuelle Gutachten der Strategiemanufaktur (vgl.
Anlage), mit dem die TRK auch ihrem im Gesellschaftervertrag verankerten
Auftrag zur institutionellen Weiterentwicklung nachkommt. Demnach müssen die
ursprünglichen Stärken und die Grundstruktur der TRK fortentwickelt und den
steigenden Anforderungen im internationalen Wettbewerb angepasst werden. In
erster Linie betrifft dies das bislang nebenamtliche Management und die Finanzausstattung
in Verbindung mit der breiten Aufgabenpalette. Eine Mittelaufstockung setzt
aber die Integration weiterer Gesellschafter voraus, vor allem von Partnern aus
der Wirtschaft. Dazu bedarf es einer passenden Rechts- und Organisationsform.
- Sachstand
Die TRK hat sich mit der Teilnahme am Wettbewerb RegioWIN auf den Weg
gemacht, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft ihre Stärken und
Schwächen identifiziert, ein Regionales
Entwicklungskonzept erarbeitet und daraus Leuchtturm- und Schlüsselprojekte abgeleitet (s. Anlage).
Ziel der Gesellschaft ist die weitere
Profilierung der TRK als innovativer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort.
Dafür arbeiten Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung intensiv und
vertrauensvoll zusammen.
Die sechzehn Gesellschafter der TRK,
darunter die Stadt Bühl, haben in ihrer Gesellschafterversammlung am 5.
Dezember 2014 Eckpunkte für eine institutionelle Weiterentwicklung
der TRK formuliert.
·
Gründung
einer eigenen Gesellschaft
·
Einbeziehung
von regionalen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft
·
Konzentration
auf Kernthemen
·
Hauptamtliche
Geschäftsführung mit eigener Geschäftsstelle
Im Sommer 2015 hat die TRK ein Gutachten in Auftrag gegeben (s. Anlagen), um u.a. durch den
Vergleich mit ähnlich strukturierten Regionen, fachlich fundierte Empfehlungen
für die künftigen Aufgabenschwerpunkte und die entsprechende organisatorische
Weiterentwicklung zu erhalten.
Die Gutachter
der Strategiemanufaktur haben ihre Empfehlungen
u.a. am erfolgreichen Modell „Brainport Eindhoven“ orientiert
(www.brainport.nl). Entsprechend sollten die Aufgaben der „TRK neu“ auf regionale Wirtschafts- und Innovationsförderung
(IKT, Mobilität, Energie, etc.), Infrastruktur und Fachkräfte, sowie
Internationalisierung des Standortes konzentriert werden. Organisatorisch kann
dies durch eine stärkere Vernetzung und Rückkopplung zwischen Kommunen
(Politik/Verwaltung), Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen unterstützt
werden. Als Impulsgeber und Motor soll ein Regionalmanagement
mit einer hauptamtlichen
Geschäftsführung etabliert werden. Eine GmbH wird als geeignete Rechtsform erachtet, mit einer Aufteilung
der Stimmanteile von 6:5:1
(Öffentliche
Hand : Unternehmen : Wissenschaftseinrichtungen) im
Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung.
Zur Grundfinanzierung
der Geschäftsstelle (Personal, Sach-
und Projektmittel) schlagen die Gutachter ein Jahresbudget von rund 1 Mio. Euro vor. Zur Hälfte sollen die Mittel von der öffentlichen Hand kommen. Dieser
Beitrag entspricht dem aktuellen Haushalt der TRK GbR in Höhe von 550.000 Euro,
der von den Gesellschaftern über den bisherigen Verteilungsschlüssel (nach
Einwohnern) erhoben wird. Die andere
Hälfte soll von Unternehmen und
Wissenschaftseinrichtungen, eingeworben werden. Ziel sind Unternehmensbeiträge
in Höhe von 400.000 Euro und 100.000 Euro von Seiten der Wissenschaft. Erste Sondierungsgespräche der einzelnen
Gesellschafter mit verschieden großen, regional ansässigen Unternehmen und
Wissenschaftseinrichtungen (v.a. KIT) ernteten positive Signale. Einzelheiten
der Beitragsgestaltung werden in einer Finanzordnung festgelegt. Zum Start der
GmbH sollen die Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft in Summe mindestens 200.000 Euro p.a. beisteuern. Spätestens nach zweieinhalb Jahren soll das Beitragsniveau der öffentlichen
Hand annähernd erreicht werden.
Die Gesellschafter verständigten sich in
ihrer Gesellschafterversammlung am
18.12.2015 auf das von den Gutachtern vorgeschlagene Vorgehen und
beauftragten die Ausarbeitung und juristische Prüfung eines Gesellschaftervertrages nebst Anlagen im
Entwurf (s. Anlage). Diese Vertragsgrundlagen haben die Gesellschafter
zusammen mit entsprechenden Anlagen am 15.03.2016 für die weiteren
Konsultationen beschlossen.
Auf diesen Grundlagen erfolgt als nächster
Entscheidungsschritt die Rückkopplung
in den jeweiligen Beschlussgremien der
einzelnen Gesellschafter. Angestrebt wird der Beschluss auf der Gesellschafterversammlung am 1. Juli 2016,
die TRK auf der Grundlage eines neuen Gesellschaftervertrages zu fassen und die
GmbH-Gründung einzuleiten. Das Stammkapital soll 25.200 Euro betragen. Im
Gegenzug wird die bisherige Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst.
- Position
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den
Beitritt zur künftigen TRK GmbH. Damit profitiert die Stadt Bühl auch weiterhin
von einer starken interkommunalen, interdisziplinären und grenzüberschreitenden
Aktionsgemeinschaft, ihrer übergemeindlichen Solidarität und
Interessenvertretung mit Ausstrahlung auf nationaler und internationaler Ebene
für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der TechnologieRegion Karlsruhe.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis:
Anlagen 5
Entwurf des Gesellschaftervertrages mit Anlagen Finanzordnung (samt
Anlage), Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte und Schiedsvereinbarung