II. Beschlussvorschlag:

  1. Beschlussvorschlag

1.       Der Gemeinderat befürwortet die Weiterentwicklung der TRK auf der Grundlage des von der TRK-Gesellschafterversammlung am 18.12.2015 beschlossenen Modells.

2.       Der Gemeinderat beschließt eine Beteiligung der Stadt Bühl als Gesellschafter an der künftigen TRK GmbH auf der Grundlage des heute beratenen Gesellschaftervertrages und der Geschäftsordnung. Die Stadt Bühl beteiligt sich an der Gesellschaft mit einer Einlage von 1.200 Euro.

3.       Der Gemeinderat stimmt der Auflösung der TRK GbR zu, vorbehaltlich der Gründung der TRK GmbH.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse 1-3 umzusetzen und darüber zu berichten.

 

 


I. Sachverhalt:

Weiterentwicklung der TechnologieRegion Karlsruhe

  1. Hintergrund und Anlass

Seit ihrer Gründung im Jahr 1987 war die TechnologieRegion Karlsruhe GbR (TRK) ein innovatives Vorzeigemodell für die regionale Zusammenarbeit: eine schlanke Organisation - ohne hauptamtliches Personal, freiwillige Kooperation mit Konsensorientierung verknüpft mit einem vergleichsweise geringen Haushalt, interdisziplinärer Dialog sowie eine intensive regionale Netzwerkarbeit. Die TRK konnte damit landesweit, national, aber auch auf europäischer Bühne ein attraktives Bild nach Innen und Außen vermitteln und beachtliche Erfolge verbuchen.

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbes der Regionen um Firmenstandorte, Fachkräfte und Fördermittel bedarf dieses inzwischen fast dreißigjährige Erfolgsrezept einer Fortentwicklung. Das zeigt das aktuelle Gutachten der Strategiemanufaktur (vgl. Anlage), mit dem die TRK auch ihrem im Gesellschaftervertrag verankerten Auftrag zur institutionellen Weiterentwicklung nachkommt. Demnach müssen die ursprünglichen Stärken und die Grundstruktur der TRK fortentwickelt und den steigenden Anforderungen im internationalen Wettbewerb angepasst werden. In erster Linie betrifft dies das bislang nebenamtliche Management und die Finanzausstattung in Verbindung mit der breiten Aufgabenpalette. Eine Mittelaufstockung setzt aber die Integration weiterer Gesellschafter voraus, vor allem von Partnern aus der Wirtschaft. Dazu bedarf es einer passenden Rechts- und Organisationsform.

  1. Sachstand

Die TRK hat sich mit der Teilnahme am Wettbewerb RegioWIN auf den Weg gemacht, zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft ihre Stärken und Schwächen identifiziert, ein Regionales Entwicklungskonzept erarbeitet und daraus Leuchtturm- und Schlüsselprojekte abgeleitet (s. Anlage).

Ziel der Gesellschaft ist die weitere Profilierung der TRK als innovativer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Dafür arbeiten Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung intensiv und vertrauensvoll zusammen.

Die sechzehn Gesellschafter der TRK, darunter die Stadt Bühl, haben in ihrer Gesellschafterversammlung am 5. Dezember 2014 Eckpunkte für eine institutionelle Weiterentwicklung der TRK formuliert.

·         Gründung einer eigenen Gesellschaft

·         Einbeziehung von regionalen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft

·         Konzentration auf Kernthemen

·         Hauptamtliche Geschäftsführung mit eigener Geschäftsstelle

Im Sommer 2015 hat die TRK ein Gutachten in Auftrag gegeben (s. Anlagen), um u.a. durch den Vergleich mit ähnlich strukturierten Regionen, fachlich fundierte Empfehlungen für die künftigen Aufgabenschwerpunkte und die entsprechende organisatorische Weiterentwicklung zu erhalten.

Die Gutachter der Strategiemanufaktur haben ihre Empfehlungen u.a. am erfolgreichen Modell „Brainport Eindhoven“ orientiert (www.brainport.nl). Entsprechend sollten die Aufgaben der „TRK neu“ auf regionale Wirtschafts- und Innovationsförderung (IKT, Mobilität, Energie, etc.), Infrastruktur und Fachkräfte, sowie Internationalisierung des Standortes konzentriert werden. Organisatorisch kann dies durch eine stärkere Vernetzung und Rückkopplung zwischen Kommunen (Politik/Verwaltung), Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen unterstützt werden. Als Impulsgeber und Motor soll ein Regionalmanagement mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung etabliert werden. Eine GmbH wird als geeignete Rechtsform erachtet, mit einer Aufteilung der Stimmanteile von 6:5:1 (Öffentliche Hand : Unternehmen : Wissenschaftseinrichtungen) im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung.

Zur Grundfinanzierung der Geschäftsstelle (Personal, Sach- und Projektmittel) schlagen die Gutachter ein Jahresbudget von rund 1 Mio. Euro vor. Zur Hälfte sollen die Mittel von der öffentlichen Hand kommen. Dieser Beitrag entspricht dem aktuellen Haushalt der TRK GbR in Höhe von 550.000 Euro, der von den Gesellschaftern über den bisherigen Verteilungsschlüssel (nach Einwohnern) erhoben wird. Die andere Hälfte soll von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, eingeworben werden. Ziel sind Unternehmensbeiträge in Höhe von 400.000 Euro und 100.000 Euro von Seiten der Wissenschaft. Erste Sondierungsgespräche der einzelnen Gesellschafter mit verschieden großen, regional ansässigen Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen (v.a. KIT) ernteten positive Signale. Einzelheiten der Beitragsgestaltung werden in einer Finanzordnung festgelegt. Zum Start der GmbH sollen die Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft in Summe mindestens 200.000 Euro p.a. beisteuern. Spätestens nach zweieinhalb Jahren soll das Beitragsniveau der öffentlichen Hand annähernd erreicht werden.

Die Gesellschafter verständigten sich in ihrer Gesellschafterversammlung am 18.12.2015 auf das von den Gutachtern vorgeschlagene Vorgehen und beauftragten die Ausarbeitung und juristische Prüfung eines Gesellschaftervertrages nebst Anlagen im Entwurf (s. Anlage). Diese Vertragsgrundlagen haben die Gesellschafter zusammen mit entsprechenden Anlagen am 15.03.2016 für die weiteren Konsultationen beschlossen.

Auf diesen Grundlagen erfolgt als nächster Entscheidungsschritt die Rückkopplung in den jeweiligen Beschlussgremien der einzelnen Gesellschafter. Angestrebt wird der Beschluss auf der Gesellschafterversammlung am 1. Juli 2016, die TRK auf der Grundlage eines neuen Gesellschaftervertrages zu fassen und die GmbH-Gründung einzuleiten. Das Stammkapital soll 25.200 Euro betragen. Im Gegenzug wird die bisherige Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst.

  1. Position

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Beitritt zur künftigen TRK GmbH. Damit profitiert die Stadt Bühl auch weiterhin von einer starken interkommunalen, interdisziplinären und grenzüberschreitenden Aktionsgemeinschaft, ihrer übergemeindlichen Solidarität und Interessenvertretung mit Ausstrahlung auf nationaler und internationaler Ebene für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der TechnologieRegion Karlsruhe.

 

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagen 5

Entwurf des Gesellschaftervertrages mit Anlagen Finanzordnung (samt Anlage), Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte und Schiedsvereinbarung