§ 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Bühl-Neusatz, Im Schlosswinkel
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt die
sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB i. V. m. § 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bühl zu dem o.g. Vorhaben.
I. Sachverhalt:
Das
Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Ortskern Neusatz im überplanten Bereich „Im
Schlosswinkel“.
Nach
Abbruch des Sägewerkes und der Baureifmachung des Holzpolderplatzes kann nun
auf dem neu vermessenen Flurstück 16/14 ein weiteres Einfamilienhaus errichtet
werden.
In
Anlehnung der Planungsskizze zur Neuordnung des „alten Sägewerksgeländes“, ist
ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Ausmaß von ca. 9,40 x 11,80 m geplant.
Bei dem beantragten Bauvorhaben handelt es sich um das Letzte der nach
Planskizze realisierbaren Gebäude.
Eingehalten
wird der notwenige 5 m breite Randstreifen zum Muhrbach.
Gegen das
Bauvorhaben bestehen aus sanierungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: