II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
stimmt der Beauftragung der Landschaftsbauarbeiten an die Firma R. König,
Lichtenau, zum Angebotspreis von 144.454,88 € netto und der
Metallbauarbeiten an die Firma Schrempp Stahl- und Metallbau GmbH, Ottersweier,
zum Angebotspreis von 93.855,00 € netto zu.
I.
Sachverhalt:
Nachdem die
Gemeinde Bühlertal vom Landratsamt Rastatt für das Anlegen eines Wanderweges im
Wiedenbachtal mit der Errichtung von zwei Stegen auf der Gemarkung Bühl und
Bühlertal die naturschutz- und wasserrechtliche Erlaubnis sowie die forstrechtliche
Genehmigung erhalten hat und das Regierungspräsidium Karlsruhe den gestellten
LEADER-Zuschussantrag positiv beschieden hat, konnten die erforderlichen
Ausschreibungen der Gewerke Landschaftsbau und Metallbau vom beauftragten
Architekturbüro Herz beschränkt vorgenommen werden.
Hierzu wurden für
beide Gewerke insgesamt 22 Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Submission am
1. September 2016 wurden insgesamt zehn Angebote bei der Gemeinde eingereicht.
Nach Prüfung und
Wertung konnten die in der Anlage aufgeführten Firmen als annehmbarste Bieter
ermittelt werden.
Daraus ergeben
sich aus der Angebotssumme der annehmbarsten Bieter
Baukosten zur
Beauftragung in Höhe von netto
238.309,88 €
Zuzüglich der Baunebenkosten
in Höhe von ca. netto 75.000,--
€
belaufen sich die
Gesamtkosten auf netto
313.309,88 €
Nach Abzug der
LEADER-Förderung in Höhe von ca.
netto 135.000,-- €
verbleiben
netto 178.309,88 €
welche aufgrund
der Kooperationsvereinbarung zu diesem Projekt zwischen Bühl und Bühlertal
jeweils hälftig in Höhe von netto
89.154,94 €
finanziert werden.
Die Maßnahme ist in den Haushaltsplänen 2015 und 2016 mit insgesamt 76.500 € eingestellt. Die fehlenden 12.700 € sollen im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt werden.
Der entsprechende Tagesordnungspunkt wird im
Gemeinderat Bühlertal am 20. September 2016 behandelt.
Die Gesamtkosten
wurden vom beauftragten Landschaftsarchitekten, Herrn Herz, mit netto 250.410 € zum November 2015 geschätzt.
Nach Vorlage der
naturschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Rastatt und der
Detailplanung wurde die Kostenberechnung aktuell zum Juli 2016 vom Planer mit netto
316.902 € inklusive Baunebenkosten ermittelt.
Gegenüber dem
Kostenanschlag (Ausschreibungsergebnis) ergibt sich daraus eine Kostenminderung
in Höhe von netto 3.592,12 €.
Nach
Auftragserteilung soll mit den Bauarbeiten Anfang Oktober begonnen werden.
Aufgrund der
Auflagen des Landratsamts Rastatt zum Vogel- und Amphibienschutz sind im Frühjahr
2017 verschiedene Arbeitspausen zu berücksichtigen.
Zur Kontrolle des
Bauablaufs und der Bauarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Schutzmaßnahmen
für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Wasser und Boden, ist eine
ökologische Baubegleitung einzusetzen. Die Verwaltung geht von einer
Gesamtbauzeit bis Ende September 2017 aus.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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