a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffen tlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
II.
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Anregungen unter Abwägung
öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten
Stellungnahmen der Verwaltung.
b)
Der
Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes der
Innenentwicklung „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag
Artenschutz vom 7. September 2016 als zusammengefasste Satzung.
I.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 29. Juli 2015 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Kirchmatt / Waldsteg“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB beschlossen, den Entwurf gebilligt und die Verwaltung
beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.
Mit Schreiben vom
13. August 2015 wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
angeschrieben. Davon gaben 19 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
eine Rückmeldung, sieben mit und 12 ohne Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom
24. August 2015 bis 24. September 2015. Während dieser Zeit wurde eine private
Stellungnahme vorgebracht. Alle mit Anregungen eingegangenen Stellungnahmen
wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und unter Anlage 1 der
Technischen-Ausschuss-Vorlage beigefügt.
Durch die
eingegangenen Stellungnahmen wurden neben redaktionellen Änderungen auch
einzelne Konkretisierungen bei textlichen und zeichnerischen Festsetzungen
vorgenommen und Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. Dies betrifft folgende
Punkte, die in der Vorlage grau hinterlegt sind:
Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
Die schriftliche
Festsetzung zu Stellplätzen und Garagen bezogen auf die Grundstücke in zweiter
Reihe wurde ausgeformt. Dabei wurde die bereits in Teilbereichen des
Geltungsbereiches vorkommende 75 m² Grundfläche bei Stellplätzen und Garagen
als Regelfestsetzung für diese Grundstücke aufgenommen. Aufgrund der relativ
großen Grundstücke im Hanggebiet und des speziellen landschaftsnahen
Gebietscharakters wurde zudem der Bruttorauminhalt bei Nebenanlagen von 40 m³
auf eine maximale Grundfläche von insgesamt 40 m² und einer maximalen
Gebäudehöhe von 3 m geändert.
…
- 2 -
Natur- und Artenschutz
Die große Alteiche
am Muhrbach unterhalb des Grundstückes Flst.Nr. 159 soll weitestgehend lang
erhalten bleiben. Daher wurde textlich festgesetzt, dass sie erst mit Baubeginn
gerodet werden darf. Zudem darf sie nur innerhalb der gesetzlich
festgeschriebenen Schonfrist (Anfang Oktober bis Ende Februar) unter
ökologischer Baubegleitung gefällt werden.
Die Festsetzung zu
Leuchtmittel wurde an die heutigen Standards angepasst. Der Hinweis zu ggf.
artenschutzrechtlichen Nachuntersuchungen auf dem Grundstück Flst.Nr. 159 wurde
auf Anregung des Landratsamts Rastatt (Untere Naturschutzbehörde) als
Textfestsetzung aufgenommen. Daneben wurde die im Osten des Plangebietes unter
Naturdenkmal stehende Alteiche in die Planzeichnung aufgenommen und die
Pflanzliste aktualisiert.
Zum Schutz des
Muhrbachs und der angrenzenden Biotope wurde in die Hinweise zum Bebauungsplan
der Passus aufgenommen, dass bei Einleitung von Regenwasser keine
Verschlechterung der Gewässergüte eintreten darf und dass Substrateintrag im
Zuge von Baumaßnahmen, insbesondere auch vor dem Hintergrund möglicher
Schadstoffbelastung des Bodens, vermieden wird.
Altlasten
Die
Altlastenfläche AA 02184-001 auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr.
232/1 war bereits als Hinweise im Bebauungsplan enthalten. Sie wurde nun in der
Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet.
Hochwasser
Die in den
Entwurfskarten der Hochwassergefahrenkarten vom 9. Juli 2015 dargestellte
Abgrenzung der HQ100-Fläche wurden durch das Ingenieurbüro „hydrotec“ aus
Aachen im Rahmen des Änderungsverfahrens
überprüft. Diese Überflutungsfläche wurde in die Planzeichnung nachrichtlich
aufgenommen. Überbaubare Grundstücksflächen sind dabei nicht betroffen.
Weitere Hinweise
Hinweise zu
Geotechnik und Baugrund wurden zum Bebauungsplan aufgenommen. Auch der Hinweis,
dass die Abfallbehälter an öffentlichen Straßen abgestellt werden müssen.
Mit den
Anpassungen im Bebauungsplan werden keine Grundzüge der Planung berührt, so
dass der Bebauungsplan mit Datum vom 25. Mai 2016 dem Technischen Ausschuss am
9. Juni 2016 als Satzungsbeschluss vorgelegt wurde. Der Technische Ausschuss
hat die eingegangenen Stellungnahmen und den Bebauungsplan mit einer
Gegenstimme mehrheitlich beschlossen.
Der Ortschaftsrat
Neusatz hat sich im Juni und Juli dieses Jahres aufgrund der Bedenken zur
Parkplatzsituation in Neusatz und der Stellungnahme der Polizei bezüglich eines
Abstandes von Garagen zur Schwarzwaldstraße von mindestens 5,0 m mehrmals mit
dem Tagesordnungspunkt befasst.
…
- 3 -
In seiner Sitzung
am 26. Juli 2016 hat der Ortschaftsrat den Beschluss gefasst, dass die bisher gelegentlich
als Parkplatz genutzte rückwärtige Fläche an der Schwarzwaldstraße als Bestand
mit der vom Ortschaftsrat vorgelegten Abgrenzung in den Bebauungsplan
aufgenommen wird. Zudem wurde beschlossen, dass der 5,0 m Mindestabstand von
Garagen entlang der Schwarzwaldstraße in die Festsetzungen eingearbeitet wird.
Die vom
Ortschaftsrat beschlossenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan übernommen;
Grundzüge der Planung bleiben dabei unberührt. Für den Bebauungsplan kann daher
der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Aufgrund der nachträglichen Änderungen
erhält der Bebauungsplan gegenüber der dem Technischen Ausschuss vorgelegten
Fassung das neue Datum
7.
September 2016. Die geänderten
Seiten sind der Vorlage beigefügt; die (neuen) Änderungen sind grau hinterlegt.
Der Technische
Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorgebrachten Anregungen unter
Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 1 aufgeführten
Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen.
Ebenso empfiehlt
der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes
der Innenentwicklung „Kirchmatt / Waldsteg“ in Bühl-Neusatz mit textlichen
Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag
Artenschutz vom 7. September 2016 als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: