Betreff
Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB i. V. m.
§ 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses sowie Abriss des Hinterhauses, Rheinstraße 10, Flst.Nr. 76, Bühl
Vorlage
VO/436/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung ge¬mäß § 145 BauGB i. V. m. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl zu dem o.g. Vorhaben Rheinstraße 10, Bühl.

 


I. Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“. Es schließt unmittelbar an ein in den Vorjahren bereits saniertes Anwesen an.

 

Geplant ist, die Wohnungen im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss so umzubauen, dass die Sanitärräume innerhalb der Wohnungen liegen und dass durch Neuaufteilung der Zimmerzuordnung eigenständige Wohnungen, statt  dem bisher nur von einer Familie genutzten Haus, entstehen. Zudem erhält jede Wohnung einen Balkon.

 

Die Erdgeschosszone mit Ladengeschäft wird soweit verändert, dass der Hauseingang für die Wohnung Richtung Rheinstraße verlegt wird und ca. 10 m² Ladenfläche entfällt. Im Untergeschoss werden die für eine Ladennutzung notwendigen Sanitär- und Aufenthaltsräume eingerichtet.

 

Auf dem Grundstück befindet sich noch ein an das Haupthaus angebautes Schuppengebäude. Dieses soll abgebrochen werden. Auf der entstehenden Freifläche können die notwendigen Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden. Sollte sich eine Lösung für den Bereich der Gebäude 4 - 8 ergeben, könnten dann noch Stellplätze angelegt werden, sobald die Überfahrtsregelung geklärt ist. Die Verwaltung schlägt vor, die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: