§ 9 der Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses sowie Abriss des Hinterhauses, Rheinstraße 10, Flst.Nr. 76, Bühl
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt die
sanierungsrechtliche Genehmigung ge¬mäß § 145 BauGB i. V. m. § 9 der
Hauptsatzung der Stadt Bühl zu dem o.g. Vorhaben Rheinstraße 10, Bühl.
I. Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im
Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadteingang“. Es schließt unmittelbar an ein in
den Vorjahren bereits saniertes Anwesen an.
Geplant ist, die Wohnungen im 1.
Obergeschoss und Dachgeschoss so umzubauen, dass die Sanitärräume innerhalb der
Wohnungen liegen und dass durch Neuaufteilung der Zimmerzuordnung eigenständige
Wohnungen, statt dem bisher nur von
einer Familie genutzten Haus, entstehen. Zudem erhält jede Wohnung einen
Balkon.
Die Erdgeschosszone mit Ladengeschäft
wird soweit verändert, dass der Hauseingang für die Wohnung Richtung
Rheinstraße verlegt wird und ca. 10 m² Ladenfläche entfällt. Im Untergeschoss
werden die für eine Ladennutzung notwendigen Sanitär- und Aufenthaltsräume
eingerichtet.
Auf dem Grundstück befindet sich
noch ein an das Haupthaus angebautes Schuppengebäude. Dieses soll abgebrochen
werden. Auf der entstehenden Freifläche können die notwendigen
Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden. Sollte sich eine Lösung für den
Bereich der Gebäude 4 - 8 ergeben, könnten dann noch Stellplätze angelegt
werden, sobald die Überfahrtsregelung geklärt ist. Die Verwaltung schlägt vor,
die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: