Bauantrag auf Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in Bühl-Vimbuch, Krämergasse, Flst. Nrn. 3910 und 3920
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die
Information über das Bauvorhaben zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das
Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der
Krämergasse“.
Im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens wurden die Festsetzungen für den Bereich des
Grundstücks so gewählt, dass eine ortstypische Baustruktur ermöglicht wird.
Nun liegt
ein Bauantrag vor, welcher im Bereich der bestehenden Halle einen Anbau
vorsieht. Zukünftig solle dieser Bereich einem im Gewerbegebiet „Hurst“
angesiedelten Bäckereibetrieb zum Unterstellen seiner Auslieferfahrzeuge
dienen.
Grundsätzlich
ist diese Mischgebietsnutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zulässig.
Allerdings kann die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 mit der geplanten
Hallenerweiterung nicht eingehalten
werden. Bereits heute wird diese mit der bestehenden Nutzung überschritten.
Unter dem Gesichtspunkt, dass zwischenzeitlich das ehemalige Flurstück in
mehrere Teilstücke aufgeteilt wurde und momentan „nur“ die bestehende
Lagerhalle erweitert werden soll, ohne dass der Nutzungscharakter verändert
wird, kann auch aus städtebaulicher Sicht diesem Vorhaben zugestimmt werden.
Allerdings
begründet sich diese Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes nur dadurch, dass der gewerbliche
Nutzungscharakter nicht verändert wird, es sich bei dem Grundstück um einen
Altstandort handelt, keine Baugrenzenüberschreitung erfolgt und die geplante Nutzung im Mischgebiet zulässig
ist.
Analog der
üblichen Vorgehensweise in derartigen Fällen, wird vorgeschlagen, einen
städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherren zu schließen, um den Eingriff
entsprechend auszugleichen. Dies ist mit dem Bauherren noch zu besprechen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: