Bauantrag auf Erweiterung eines Fitnesscenters, Steinfeldweg 41, in Bühl
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die
Information über das Bauvorhaben, Steinfeldweg 41, zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das
Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wasserbett“.
Geplant ist
der Anbau einer weiteren Gerätetrainingshalle an ein bestehendes Fitnesscenter.
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes bis auf die Überschreitung
der rückwärtigen Baugrenze ein. In diesem überschrittenen Bereich ist im
Bebauungsplan allerdings eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
festgesetzt. Diese Flächen sind im Bebauungsplanverfahren im Rahmen der
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung herangezogen, um die Kosten des Eingriffs,
welcher außerhalb der Bebauungsplangrenzen noch zu erfolgen hat, einzuhalten.
Unter dem
Gesichtspunkt, dass die Stadt Bühl nur noch wenige Gewerbeflächen hat, macht es
durchaus Sinn, dass Betriebe, die am Standort erweitern können und deshalb
nicht neue Flächen in Anspruch nehmen, Baugrenzen überschreiten dürfen, sofern
nicht besonders geschützte Biotope betroffen sind.
Im
vorliegenden Fall kann durch das Abschließen eines städtebaulichen Vertrages
mit dem Bauherren, worin der Eingriff finanziell durch die Bauherrenschaft
ausgeglichen wird, ausgeglichen werden.
Aus
städtebaulicher Sicht kann dieser erstmaligen Befreiung zugestimmt werden. Die
Befreiung wird allerdings nur gültig, wenn der unterschriebene städtebauliche
Vertrag vorliegt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: