II. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2012 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die
Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2012 beträgt 38.689.461,30
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 37.483.360,09 €
das Umlaufvermögen 1.206.101,21 €
Rechnungsabgrenzung 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -339.767,53 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 10.062.059,33 €
die Rückstellungen 0,00 €
die Verbindlichkeiten 28.967.169,50 €
2.
Der Jahresgewinn 2012 beträgt 140.456,43
€
die Summe der Erträge belaufen sich
auf 5.276.992,71
€
die Summe der Aufwendungen ergeben 5.136.536,28
€
3. Der
bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 727.381,48 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich
entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von 48.194,52 €
Unterdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 54.244,87 €
Die Über- bzw. Unterdeckungen werden in die Gebührenkalkulationen der
Folgejahre zum jeweiligen Ausgleich eingestellt.
5. Für
den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das
Wirtschaftsjahr 2012 erteilt.
6. Die
Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der
Jahresabschluss 2012 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der
Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
I. Sachverhalt:
In
der Vergangenheit wurde die Feststellung des Jahresabschlusses des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zusammen mit der Feststellung der
Jahresrechnung der Stadt Bühl beschlossen.
Aufgrund
der umfangreichen Vor- und Nacharbeiten im Zuge der Einführung des Neuen
kommunalen Haushaltsrechts verzögert sich jedoch die Aufstellung der
Jahresrechnungen ab dem Jahr 2012 der Stadt Bühl.
Im
Verlauf der allgemeinen Verwaltungsprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
wurde die Empfehlung ausgesprochen, den seit längerem aufgestellten
Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nun separat feststellen
zu lassen.
Feststellung
des Jahresergebnisses 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Wesentliche Kennzahlen für 2012 sind:
Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung 2012 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
sind erstellt. Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Gewinn von
140.456,43 € ab. Der in der Bilanz 2012 ausgewiesene Verlustvortrag von
727.381,48 € ergibt sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.12.2008 - 214.833,10 €
Jahresverlust 2009 - 310.555,74
€
Jahresverlust 2010 - 144.797,40
€
Jahresverlust 2011 - 197.651,67
€
Jahresgewinn 2012 + 140.456,43
€
Verlustvortrag
zum 31.12.2012 - 727.381,48 €
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: