II. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2013 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die
Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2013 beträgt 41.085.652,60
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 35.051.738,97 €
das Umlaufvermögen 2.553.437,47 €
Rechnungsabgrenzung 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -261.559,92 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 9.812.158,80 €
die Rückstellungen 1.364,73 €
die Verbindlichkeiten 31.533.688,99 €
2.
Der Jahresgewinn 2013 beträgt 78.207,61
€
die Summe der Erträge belaufen sich
auf 5.308.299,21
€
die Summe der Aufwendungen ergeben 5.230.091,60
€
3. Der
bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 649.173,87 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich
entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Unterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von 76.792,39 €
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 1.364,73 €
Die Überdeckung wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt, die
Unterdeckung soll in einer der Gebührenkalkulationen der Folgejahre zum
Ausgleich eingestellt werden.
5. Für
den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das
Wirtschaftsjahr 2013 erteilt.
6. Die
Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der
Jahresabschluss 2013 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der
Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
I. Sachverhalt:
In
der Vergangenheit wurde die Feststellung des Jahresabschlusses des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zusammen mit der Feststellung der
Jahresrechnung der Stadt Bühl beschlossen.
Aufgrund
der umfangreichen Vor- und Nacharbeiten im Zuge der Einführung des Neuen
kommunalen Haushaltsrechts verzögert sich jedoch die Aufstellung der
Jahresrechnungen ab dem Jahr 2012 der Stadt Bühl.
Im
Verlauf der allgemeinen Verwaltungsprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung nun separat feststellen zu lassen.
Feststellung
des Jahresergebnisses 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Wesentliche Kennzahlen für 2013 sind:
Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung 2013 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
sind erstellt. Das Wirtschaftsjahr 2013 schließt mit einem Gewinn von 78.207,61
€ ab. Der in der Bilanz 2013 ausgewiesene Verlustvortrag von 649.173,87 €
ergibt sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.12.2009 - 525.388,84 €
Jahresverlust 2010 - 144.797,40
€
Jahresverlust 2011 - 197.651,67
€
Jahresgewinn 2012 + 140.456,43 €
Jahresgewinn 2013 +
78.207,61 €
Verlustvortrag zum 31.12.2013 - 649.173,87 €
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: