II. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2014 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die
Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2014 beträgt 41.488.892,58
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 38.016.838,77 €
das Umlaufvermögen 3.472.053,81 €
Rechnungsabgrenzung 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -79.004,18 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 9.498.504,68 €
die Rückstellungen 290.422,25 €
die Verbindlichkeiten 31.778.969,83 €
2.
Der Jahresgewinn 2014 beträgt 182.555,74
€
die Summe der Erträge belaufen sich
auf 5.165.704,98
€
die Summe der Aufwendungen ergeben 4.983.149,24
€
3. Der
bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 466.618,13 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich
entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von 185.662,80 €
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 103.394,72 €
Die Überdeckungen werden der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.
5. Für
den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem
Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014 erteilt.
6. Die
Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der
Jahresabschluss 2014 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der
Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
I. Sachverhalt:
In
der Vergangenheit wurde die Feststellung des Jahresabschlusses des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zusammen mit der Feststellung der
Jahresrechnung der Stadt Bühl beschlossen.
Aufgrund
der umfangreichen Vor- und Nacharbeiten im Zuge der Einführung des Neuen
kommunalen Haushaltsrechts verzögert sich jedoch die Aufstellung der
Jahresrechnungen ab dem Jahr 2012 der Stadt Bühl.
Im
Verlauf der allgemeinen Verwaltungsprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung nun separat feststellen zu lassen.
Feststellung
des Jahresergebnisses 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Wesentliche Kennzahlen für 2014 sind:
Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung 2014 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
sind erstellt. Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem Gewinn von
182.555,74 € ab. Der in der Bilanz 2014 ausgewiesene Verlustvortrag von
466.618,13 € ergibt sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.12.2010 - 670.186,24 €
Jahresverlust 2011 - 197.651,67
€
Jahresgewinn 2012 + 140.456,43 €
Jahresgewinn 2013 + 78.207,61 €
Jahresgewinn 2014 + 182.555,74
€
Verlustvortrag zum 31.12.2014 - 466.618,13 €
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: