II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Kriterien zur Vergabe der
Netzdienste im Breitbandversorgungsprojekt.
I. Sachverhalt:
Nach
dem offiziellen Start der Interkommunalen Zusammenarbeit Breitband Mittelbaden
mit den Kommunen Rheinmünster, Lichtenau, Ottersweier, Sasbach, Lauf und
Seebach am 16.03.2016 wurden die Feinplanungen für jedes Gebiet vorgenommen.
Des Weiteren wurden sechs Zuschussanträge eingereicht. Sechs weitere Anträge
sind in der Abstimmung zur Einreichung. Für den Bereich des Gewerbegebietes Süd
in Bühl liegt der Zuschussbescheid vor, die Baumaßnahme wurde mit dem
Spatenstich am 28.07.2016 begonnen. Das EU-weite Konzessionsvergabeverfahren
für die Netzdienste wurde gestartet.
Das
Vergabefahren wird durch Herrn Rechtsanwalt Zimmermann (iuscomm) und Herrn
Professor Anders betreut. Beide sind seit Jahren mit Ausschreibungsverfahren im
Bereich der Telekommunikation in Baden-Württemberg tätig. Die Gemeinde
Ottersweier übernimmt, wie vertraglich vorgesehen, die Aufgabe der
Vergabestelle in der Interkommunalen Zusammenarbeit.
Die
Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wurde am 12.08.2016
auf der Ausschreibungsplattform, den Mitteilungsblättern und auf der Homepage
der einzelnen Gemeinden veröffentlicht. Die Teilnahmefrist endete am
23.09.2016. Sieben Unternehmen haben sich beworben.
Bestandteile
der Netzbetreiberausschreibung sind
·
Endkundenpreise für bestimmte Produkte
·
marktorientierte Entgelte
·
Instandhaltung und Unterhaltung der passiven
Netzinfrastruktur
·
Störungsbeseitigungskonzept
·
diskriminierungsfreier Netzzugang (Open
Access)
Die
grobe Gewichtung der Vergabekriterien ist durch die Verwaltungsvorschrift
Breitbandförderung vorgeschrieben:
Angebotene
Pacht: 50
%
Endabnehmerpreise: 35
%
Weitere
Wertungskriterien, 15
%
wie
z. B. eine über die geforderte Bandbreite
hinausgehende
Übertragungsleistung, Fernsehen etc.
-
2 -
Innerhalb
der groben Vorgaben durch den Zuschussgeber wurden folgende weitere
Vergabekriterien speziell für das Projekt ausgearbeitet:
|
VERGABEKRITERIEN |
|
|
Gewichtung |
|
1 |
Netzpacht (50%) |
|
1.1 |
Pacht pro asymmetrischen Anschluss (FTTC/FTTB) |
15,0 % |
1.2 |
Umsatzpacht pro Anschluss für symmetrischen Anschluss
(Geschäftskunden) |
15,0 % |
1.3 |
Passiver Hausanschluss FTTB (bis in den Keller) |
20,0 % |
|
||
2 |
Versorgungskonzept (35%) |
|
2.1 |
Endkunden/Vorleistungspreise (35%) |
|
2.1.1 |
50/10 Endkundepreis |
5,00 % |
2.1.2 |
300/50 Endkundenpreis |
12,50 % |
2.1.3 |
50/50 Endkundenpreis |
5,00 % |
2.1.4 |
100/100 Endkundenpreis |
12,50 % |
|
||
3 |
Netzbetriebskonzept (15%) |
|
3.1 |
Rechenzentrumsleistungen |
6,0 % |
3.2 |
Öffentliche WLan-Versorgung |
6,0 % |
3.3 |
TV-Angebot |
3,0 % |
Diese
Vergabekriterien wurden in Abstimmung mit den IKZ-Gemeinden von den Beratern
als optimale Grundlage für eine gemeinsame Netzdienstevergabe vorgeschlagen.
Formell müssen sie von jeder beteiligten Kommune inhaltlich identisch beschlossen
werden.
Die
Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Vergabekriterien zu beschließen,
damit die weiteren Vergabeschritte fortgeführt werden können.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: