Betreff
IKZ Breitbandprojekt Mittelbaden - Information zur Ausschreibung des Netzbetriebes
Vorlage
VO/446/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Kriterien zur Vergabe der Netzdienste im Breitbandversorgungsprojekt.

 

 


I. Sachverhalt:

Nach dem offiziellen Start der Interkommunalen Zusammenarbeit Breitband Mittelbaden mit den Kommunen Rheinmünster, Lichtenau, Ottersweier, Sasbach, Lauf und Seebach am 16.03.2016 wurden die Feinplanungen für jedes Gebiet vorgenommen. Des Weiteren wurden sechs Zuschussanträge eingereicht. Sechs weitere Anträge sind in der Abstimmung zur Einreichung. Für den Bereich des Gewerbegebietes Süd in Bühl liegt der Zuschussbescheid vor, die Baumaßnahme wurde mit dem Spatenstich am 28.07.2016 begonnen. Das EU-weite Konzessionsvergabeverfahren für die Netzdienste wurde gestartet.

 

Das Vergabefahren wird durch Herrn Rechtsanwalt Zimmermann (iuscomm) und Herrn Professor Anders betreut. Beide sind seit Jahren mit Ausschreibungsverfahren im Bereich der Telekommunikation in Baden-Württemberg tätig. Die Gemeinde Ottersweier übernimmt, wie vertraglich vorgesehen, die Aufgabe der Vergabestelle in der Interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Die Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb wurde am 12.08.2016 auf der Ausschreibungsplattform, den Mitteilungsblättern und auf der Homepage der einzelnen Gemeinden veröffentlicht. Die Teilnahmefrist endete am 23.09.2016. Sieben Unternehmen haben sich beworben.

 

Bestandteile der Netzbetreiberausschreibung sind

 

·         Endkundenpreise für bestimmte Produkte

·         marktorientierte Entgelte

·         Instandhaltung und Unterhaltung der passiven Netzinfrastruktur

·         Störungsbeseitigungskonzept

·         diskriminierungsfreier Netzzugang (Open Access)

 

Die grobe Gewichtung der Vergabekriterien ist durch die Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung vorgeschrieben:

 

Angebotene Pacht:                                                                                      50 %

Endabnehmerpreise:                                                                                   35 %

Weitere Wertungskriterien,                                                                         15 %  

wie z. B. eine über die geforderte Bandbreite

hinausgehende Übertragungsleistung, Fernsehen etc.                                   

 


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Innerhalb der groben Vorgaben durch den Zuschussgeber wurden folgende weitere Vergabekriterien speziell für das Projekt ausgearbeitet:

 

VERGABEKRITERIEN

 

Gewichtung
Kategorie

1

Netzpacht (50%)

1.1

Pacht pro asymmetrischen Anschluss (FTTC/FTTB)

15,0 %

1.2

Umsatzpacht pro Anschluss für symmetrischen Anschluss (Geschäftskunden)

15,0 %

1.3

Passiver Hausanschluss FTTB (bis in den Keller)

20,0 %

 

2

Versorgungskonzept (35%)

2.1

Endkunden/Vorleistungspreise (35%)

2.1.1

50/10 Endkundepreis

5,00 %

2.1.2

300/50 Endkundenpreis

12,50 %

2.1.3

50/50 Endkundenpreis

5,00 %

2.1.4

100/100 Endkundenpreis

12,50 %

 

3

Netzbetriebskonzept (15%)

3.1

Rechenzentrumsleistungen

6,0 %

3.2

Öffentliche WLan-Versorgung

6,0 %

3.3

TV-Angebot

3,0 %

 

Diese Vergabekriterien wurden in Abstimmung mit den IKZ-Gemeinden von den Beratern als optimale Grundlage für eine gemeinsame Netzdienstevergabe vorgeschlagen. Formell müssen sie von jeder beteiligten Kommune inhaltlich identisch beschlossen werden.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Vergabekriterien zu beschließen, damit die weiteren Vergabeschritte fortgeführt werden können.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: