II.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Konzernabschluss zum 31.12.2015 nebst Lagebericht und Anhang wird in der vorgelegten Fassung gebilligt.
2.) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
3.) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
4.) Als Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, bestellt.
I.
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der
Stadtwerke Bühl GmbH und der Schwarzwaldbad Bühl GmbH muss ein
Konzernjahresabschluss (konsolidierte Bilanz und
GuV der beiden Gesellschaften) vorgenommen werden, da die
Bilanzsummen und Umsatzerlöse die Referenzwerte überschreiten.
Die Geschäftsführung der Bühler Sportstätten
GmbH hat im Juli 2016 den Konzernjahresabschluss
einschließlich Lagebericht und Anhang erstellt.
Nach § 171 Abs. 1 Aktiengesetz
(AktG) hat der Aufsichtsrat den Konzernjahresabschluss und
den Konzernlagebericht zu prüfen und an die Gesellschafterversammlung zu
berichten, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu
erheben sind. Die endgültige Billigung obliegt nach § 46 Ziff. 1 b GmbHG der
Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der Bühler
Sportstätten GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers am 28. September 2016 vorberaten und
nachfolgende Beschlussempfehlung erteilt (über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet):
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: