Betreff
Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, Beschluss der 3. Änderungssatzung
Vorlage
VO/453/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 


I. Sachverhalt:

 

Mit der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts wurden die Kommunen verpflichtet, eine Satzungsregelung über die Erstattung von Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu treffen.

 

Damit soll insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt gefördert werden.

 

In der Satzung ist daher die sachgerechte Abgrenzung des betreuten Personenkreises und der erstattungsfähigen Aufwendungen sowie die Art und Weise der Erstattung festzulegen.

 

Im beigefügten Entwurf der Änderungssatzung ist eine Erstattung an die Stadt- und Ortschaftsräte vorgesehen, die solche Aufwendungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Oberbürgermeister glaubhaft machen.

 

Der Gesetzgeber belässt den Kommunen große Freiheit bei der Ausgestaltung dieser Entschädigungsleistungen. Aus Gründen der Praktikabilität schlägt die Verwaltung vor, eine Erstattung nach Durchschnittssätzen bezogen auf einen bestimmten Zeitraum zu gewähren.

 

Ausgehend vom derzeitigen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde sieht der Städtetag Baden-Württemberg einen Stundensatz in Höhe von 10,00 Euro bis 12,50 Euro als angemessen an.

 

 

Im Zuge dieser Satzungsänderung wird vorgeschlagen, auch die Durchschnittssätze in § 1 der Satzung anzupassen. Die bisherigen Beträge 15,00/30,00/45,00 Euro wurden bereits 1995 in dieser Höhe festgelegt und lediglich durch die Umstellung auf den Euro angepasst.

 

Mit der Erhöhung dieser Beträge soll insbesondere die Leistung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewürdigt werden. Die vorgeschlagene Erhöhung hätte Mehrkosten von rund 2.700 Euro bei einer Wahl zur Folge.

 

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit am 5. Oktober 2016 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Satzungsänderung in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten