Hauptsatzung der Stadt Bühl,
Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses, Hauptstraße Ecke Meister-Erwin-Straße in Bühl, Flst. 1327
II. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt das oben
genannte Bauvorhaben auf Grundstück, Flst.Nr. 1327, in Bühl, zur Kenntnis.
I. Sachverhalt:
Das 751 m²
große Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Für die Neubebauung
soll das Grundstück geteilt werden. Geplant ist ein vier geschossiges
Flachdachgebäude mit vier Wohneinheiten.
Gemäß dem
nach § 34 BauGB anzusetzenden Beurteilungsmaßstab fügt sich das Gebäude in Art
und Maß der Nutzung in den vorhandenen Stadtraum ein.
Aus Sicht
der Gemeinde soll allerdings darauf geachtet werden, dass die Eingrenzung des
Parkplatzes zur Hauptstraße eine städtebauliche Qualität erhält und damit zur
Aufwertung des nördlichen Stadteingangs beiträgt. Eine Rechtsgrundlage hierfür
gibt es nicht.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: