II. Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu
fassen:
Die
Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 wird dem Büro wpz GmbH Bühl,
Carl-Netter-Straße 3, auf der Grundlage des Angebots vom 14. September 2016
übertragen.
Der
Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates an, der
Gesellschafterversammlung die Vergabe der Abschlussprüfung für das
Wirtschaftsjahr 2016 an das Büro wpz GmbH Bühl zu empfehlen.
I. Sachverhalt:
Im
Zusammenhang mit dem Beschluss zur Gründung der Bühler Innovations- und
TechnologieZentrum GmbH hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.11.2001 u.
a. beschlossen, dass für die Bestellung des Abschlussprüfers vor dem Beschluss
der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen ist.
Die
Abschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2001 – 2015 wurden auf der
Grundlage vorhergehender Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Bühl sowie des
Aufsichtsrates der BITZ GmbH Bühl, dem Büro wpz GmbH Bühl, Carl-Netter-Straße
3, übertragen.
Nach
dem Angebot der wpz GmbH wird der Gesamtaufwand für die Abschlussprüfung
voraussichtlich 5.400,00 € zuzüglich Umsatzsteuer nicht überschreiten.
Die
Geschäftsführung der BITZ GmbH schlägt dem Gemeinderat vor, der wpz GmbH Bühl,
Carl-Netter-Straße 3, auf der Grundlage des Angebotes vom 14. September 2016
die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 zu übertragen.
Bevor
der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche
Entscheidungsbefugnisse für die BITZ GmbH wahrnimmt, ist im Falle der
Bestellung des Abschlussprüfers eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.
Der
Beschluss zur Vergabe des Mandats soll dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH in seiner
Sitzung vom 22.11.2016 und der Gesellschafterversammlung am 12.12.2016
vorgelegt werden.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: