a) Städtebaulicher Vertrag
b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Satzungsbeschluss
II. Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister den städtebaulichen
Vertrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Krämersbühn - Auf der oberen
Allmend - Heizler“ mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
b)
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahme der Verwaltung
zur vorgebrachten Stellungnahme unter Abwägung öffentlicher und privater
Belange.
c)
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Krämersbühn - Auf der oberen Allmend - Heizler“
mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit
Fachbeitrag Artenschutz, vom 05. Oktober 2016, als zusammengefasste Satzung.
I. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 20.
Juli 2016 hat der Gemeinderat der Stadt Bühl den Bebauungsplanentwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Krämersbühn -Auf der oberen Allmend - Heizler“
gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören. Zudem
wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vorvertrages beschlossen.
Mit Schreiben vom 28. Juli
2016 wurden vier Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
angeschrieben. Davon gaben vier eine Rückmeldung ab, eine mit und drei ohne
Anregungen. Die Offenlage erfolgte vom 01. August 2016 bis zum 02. September
2016. Während dieser Zeit wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht. Die
mit einer Anregung eingegangene Stellungnahme wurde mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen und als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.
Neben redaktionellen
Änderungen wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahme des Landratsamtes
Rastatt die schriftlichen Festsetzungen um Artenschutzvorgaben zu Rodungszeiten
ergänzt. Zudem wurden einzelne Regelungen in den örtlichen Bauvorschriften
konkretisiert. Die Änderungen sind im Text grau hinterlegt. Mit den Anpassungen
im Bebauungsplan wurden keine Grundzüge der Planung berührt, so dass der
vorliegende Bebauungsplan mit Datum vom 05. Oktober 2016 als Satzung
beschlossen werden kann.
Um den Bebauungsplan zu
erstellen, ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und der
Stadt Bühl erforderlich. Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den
Oberbürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan
„Krämersbühn - Auf der oberen Allmend - Heizler“ mit dem Vorhabenträger
abzuschließen.
Der Ortschaftsrat Neusatz hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 11. Oktober 2016 vorberaten und
einstimmig beschlossen.
...
- 2 –
Der Technische Ausschuss berät diesen
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016. Über das Ergebnis
wird mündlich berichtet.
Der Technische
Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Stellungnahme der Verwaltung zur
vorgebrachten Stellungnahme unter Abwägung öffentlicher und privater Belange zu
beschließen.
Ebenso empfiehlt der
Technische Ausschuss dem Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Krämersbühn - Auf der oberen Allmend - Heizler“ mit textlichen Festsetzungen,
Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz, vom 05.
Oktober 2016, als zusammengefasste Satzung zu beschließen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: