II. Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag
des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, und der Verwaltung stimmt der
Wald-, Landwirtschafts- u. Umweltausschuss dem erstellten Nutzungsplan 2017 mit
einer Gesamtnutzung von 16.485 Festmetern zu.
I. Sachverhalt:
Das
Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl, hat in Zusammenarbeit mit dem
eigenständigen Forstbetrieb den Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 erstellt. Gemäß § 51 LWaldG hat hierüber
die Stadt Bühl zu beschließen.
Der Nutzungsplan sieht in den 3
Forstdienstbezirken folgenden Holzeinschlag vor:
Forstdienstbezirk I ( Großer Wald) 6.455 Festmeter
Forstdienstbezirk II (Omerskopf) 5.000 Festmeter
Forstdienstbezirk III (Auewald) 5.030 Festmeter
16.485 Festmeter
Der geplante Einschlag resultiert aus
den Vorgaben des Forsteinrichtungs-werkes 2015-2024.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: