Betreff
Nutzungsplan für den Stadtwald Bühl im Forstwirtschaftsjahr 2017
Vorlage
VO/466/2016
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, und der Verwaltung stimmt der Wald-, Landwirtschafts- u. Umweltausschuss dem erstellten Nutzungsplan 2017 mit einer Gesamtnutzung von 16.485 Festmetern zu.

 

 


I. Sachverhalt:

Das Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl, hat in Zusammenarbeit mit dem eigenständigen Forstbetrieb den Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 erstellt. Gemäß § 51 LWaldG hat hierüber die Stadt Bühl zu beschließen.

 

          Der Nutzungsplan sieht in den 3 Forstdienstbezirken folgenden Holzeinschlag vor:

         

          Forstdienstbezirk I ( Großer Wald)                          6.455 Festmeter

          Forstdienstbezirk II (Omerskopf)                              5.000 Festmeter

          Forstdienstbezirk III (Auewald)                                 5.030 Festmeter

 

                                                                                               16.485 Festmeter

          Der geplante Einschlag resultiert aus den Vorgaben des Forsteinrichtungs-werkes 2015-2024.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: